Gesundheitswesen
Streit mit Kanton: Spital Zofingen blitzt vor Bundesverwaltungsgericht ab

Der Aargauer Regierungsrat zeigte dem Spital Zofingen die kalte Schulter im Streit um Leistungsaufträge. Das Regionalspital zog die Beschwerden bis vors Bundesverwaltungsgericht – und fand auch dort kein Gehör.

Nicola Imfeld
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Das Spital Zofingen wehrte sich vergebens gegen den Kanton.

Das Spital Zofingen wehrte sich vergebens gegen den Kanton.

KBZ

Der Aargauer Regierungsrat kann in einem langjährigen Spitalstreit aufatmen. Mit dem letztinstanzlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts findet die Auseinandersetzung zwischen dem Spital Zofingen und dem Kanton Aargau ein Ende. Der Vorsitzende Richter Daniel Stufetti wies eine Beschwerde des Regionalspitals ab, das sich gegen einen nicht erteilten Leistungsauftrag im Bereich der Schild- und Nebendrüsenchirurgie gewehrt hatte.
Das Spital Zofingen hat den kantonalen Gesundheitsbehörden fast sechs Jahre lang Kopfschmerzen bereitet. Nachdem der Regierungsrat im Herbst 2011 die Spitalliste für die folgenden drei Jahre festlegte, haben die Verantwortlichen des Spitals Zofingen beim Regierungsrat protestiert.

Auch andere Spitäler, darunter die Hirslanden Klinik in Aarau oder das Kantonsspital Baden, haben sich gegen nicht erteilte Leistungsaufträge gewehrt. Die Regierung zeigte den Spitälern damals die kalte Schulter und wies die Beschwerden allesamt mit der Begründung, es müsse eine Angebotskonzentration vorgenommen werden, ab.

Die Regionalspitäler gaben nicht auf und erhielten Ende 2013 vom Bundesverwaltungsgericht recht. Es hiess die Beschwerde gegen verweigerte Leistungsaufträge gut, weil der Kanton die vom Gesetz vorgeschrieben Wirtschaftlichkeitsprüfung unterlassen hatte. Etwas überspitzt ausgedrückt und auf ein Beispiel reduziert: Die Gesundheitsbehörden haben die Anzahl der zu erwartenden Blinddarmoperationen mit dem «Finger in die Luft» auf die Spitäler verteilt, ohne die Kostenseite genau unter die Lupe genommen zu haben. Der Regierungsrat musste also die Spitalliste 2012 nochmals überarbeiten, und die Spitäler durften die strittigen Leistungen weiterhin anbieten.

Zu wenige Eingriffe im Jahr

Weil der Spardruck auf das Gesundheitswesen zunahm, war der Druck auf den Regierungsrat weiter gestiegen. Mit der Spitalliste 2015 wollte er das Angebot der Regionalspitäler noch vermehrter auf regionale Zentren konzentrieren und verweigerte daher den beantragten Leistungsauftrag des Spitals Zofingen in der Schild- und Nebenschilddrüsenchirurgie. Die Regierung begründete den Entscheid auch mit den geringen Fallzahlen, also dass zu wenige Eingriffe pro Jahr in diesem Bereich in Zofingen vorgenommen werden.

Das Spital Zofingen legte abermals Beschwerde ein und machte vor dem Bundesverwaltungsgericht geltend, dass die Mindestfallzahlen bei der Schild- und Nebenschilddrüsenchirurgie nicht festgelegt wurden. Ausserdem würden sie sowieso keinen Sinn machen, da es sich um einfache Eingriffe handle. Die Behandlung sei ausserdem «Teil der Grundversorgung.»

Das Bundesverwaltungsgericht stimmte diesmal mit dem Regierungsrat überein. Weil das Spital Zofingen im Bewerbungszeitpunkt nur sechs Fälle aufweisen konnte, ist es nach Argumentation von Richter Daniel Stufetti nicht «versorgungsrelevant». Beim Spital Zofingen zeigt man sich ob der Niederlage gelassen: «Die Fallzahlen sind nicht im finanziell relevanten Bereich», sagt CEO Christian Reize. Man werde die Patienten weiterhin betreuen können, weil das Mutterhaus – das Kantonsspital Aarau – den Leistungsauftrag erhalten hat.