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Spitäler halten das Gesetz nicht ein

Effizienz statt Transparenz: Spitäler argumentieren, dass es ein grosser Mahraufwand wäre, auch den Patienten eine Rechnung zu schicken.

Medizinisch gesprochen liegt bei den Rechnungen von Ärzten und Spitälern eine Multimorbidität vor, eine Mehrfacherkrankung. Erstes Leiden: Arztrechnungen sind notorisch unübersichtlich und unverständlich, sodass Laien wohl nur Bahnhof verstehen. Hier soll ein neues Übersetzungsprogramm der Suva Abhilfe schaffen, das aber erst eine Krankenkasse einsetzt, die ­Atupri ­Gesundheitsversicherung.

Das zweite Leiden betrifft die Spitäler: Hier liegt das Problem darin, dass sie gar keine Rechnungen verschicken. Dabei ist das Gesetz sehr klar: Die Spitäler müssen jedem Patienten eine «detaillierte», «verständliche» Rechnung zustellen. Zwar rechnen die Spitäler ihre Leistungen grundsätzlich direkt mit der Krankenkasse ab («tiers payant»). Doch auch in diesen Fällen schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass der Patient eine Kopie der Rechnung erhalten muss.

Alle wissens – und tun nichts

Das Gesetz hält zudem explizit fest, dass der Patient mit der Rechnung alle Angaben erhalten muss, «die er benötigt, um die Berechnung der Vergütung und die Wirtschaftlichkeit der Leistung überprüfen zu können». Die Idee dahinter leuchtet ein: Nur der Patient weiss, wie lange er im Spital war, welche Leistungen erbracht wurden und von wem.

Doch viele Spitäler halten die Vorgaben des Gesetzes nicht ein. Eine Umfrage dieser Zeitung bei zufällig ausgewählten Spitälern bestätigt dies. Ob in grossen Betrieben wie dem Inselspital und der privaten Lindenhofgruppe in Bern oder in kleineren Spitälern wie Männedorf, Emmental (Burgdorf und Langnau) oder in Langenthal, die Antwort ist überall die gleiche: Die Patienten erhalten grundsätzlich keine Rechnung zugestellt – es sei denn, sie verlangen dies.

In allen angefragten Spitälern betonen die Verantwortlichen zweierlei: Erstens würden die Patienten informiert, dass sie eine Rechnung verlangen können. Zweitens werde dies in den meisten Spitälern so gehandhabt.

Doch auch wenn es alle so ­machen, bleibt es ein Gesetzesverstoss. Bisher hat aber niemand ­etwas dagegen unternommen, ­weder Bund noch Kantone oder Krankenkassen. Doch nun erhöht der zuständige Bundesrat Alain Berset (SP) zumindest rhetorisch den Druck.

Er musste sich im Mai zum leidigen Thema äussern, nachdem BDP-Nationalrat Bernhard Guhl dazu einen Vorstoss eingereicht hatte. ­Berset sagte, das Problem sei ­bekannt, der Bund könne es aber nicht allein lösen. Man habe die Frage schon oft mit Kantonen und Kassen diskutiert.

Zuletzt packte Berset die Drohkeule aus: Falls sich die Situation nicht bessere, müssten Bund und Kantone vielleicht «Änderungen» ins ­Auge fassen, um die Information der Patienten sicherzustellen.

Einige Kantone schauen weg

Auch bei der Konferenz der kan­tonalen Gesundheitsdirektoren kennt man das Problem. Allerdings zeigt sich hier auch, dass ein Teil der Kantone das Gesetz gar nicht strikt durchsetzen will. Laut Zentralsekretär Michael Jordi gibt es einzelne Kantone wie Luzern oder St. Gallen, die die Praxis, Rechnungen nur auf Verlangen der ­Patienten zu verschicken, im­plizit akzeptieren.

Andere hingegen, etwa Zürich, verlangten den Versand an alle Patienten. Jordi warnt, bevor man das Gesetz nun flächendeckend mit grossem Aufwand durchsetzen wolle, solle man Nutzen und Ertrag genauer untersuchen. «Die Konsequenz sollte ja sein, mehr Transparenz zu schaffen und nicht einzig mehr Bürokratie zu verursachen.»

In unserer Umfrage bestreiten nicht einmal die Verantwortlichen der Spitäler, dass die heutige Praxis mit dem Gesetz kollidiert. Als einziges liefert jedoch das Spital Emmental in ­seiner Stellungnahme eine inhaltliche Begründung für dieses Vorgehen. «Die Praxis hat gezeigt, dass der lückenlose Versand von Rechnungskopien an den Patienten zu erheblichem Mehraufwand und einem unübersichtlichen Rechnungswirrwarr führt», betont Spitalsprecher Markus Hächler.

Vertraut den Krankenkassen!

Oft wisse der Patient nicht, was er mit der Rechnung tun solle, frage im Spital nach oder schicke die Rechnung unnötigerweise an die Krankenkasse. Häufig könnten die Patienten die komplizierten Rechnungen zudem gar nicht verstehen.

«Die Erklärungsarbeit bindet Personal», hält Hächler fest. «Bei den Krankenversicherungen hingegen kennt man die Positionen aus dem Effeff.» Sprich: Es ist effizienter, wenn die Kassen die Rechnungen prüfen und nicht auch noch der Patient.

«Ein veritables Chaos»

Mehr noch: Hächler sagt, «ein Berner Spital» – Namen nennt er nicht – habe einmal versucht, gesetzesgetreu in allen Fällen eine Rechnungskopie an die Patienten zu schicken. «Man hat den Versuch rasch wieder gestoppt, weil ein veritables Chaos entstanden ist.» Es sei zu Doppelzahlungen gekommen, weil Patienten nach Erhalt der Kopie die Rechnung mit einem neutralen Einzahlungsschein beglichen haben, obwohl die Kasse direkt für sie bezahlt.

Aus Sicht der Patientenschützer müssten Spitäler und Krankenkassen ihre Rechnungen mit verständlichen Begleitbriefen verschicken.

Das habe zu aufwendigen Rückvergütungen geführt. Wieder andere Patienten hätten die Welt nicht mehr verstanden, weil sie zuerst vom Spital eine Rechnungskopie erhielten und später eine Leistungsabrechnung von der Kasse, mit einem Einzahlungsschein für den Selbstbehalt der ersten Rechnung.

Patientenschützer weisen ­diese Argumentation zurück: Aus ihrer Sicht müssten Spitäler und Krankenkassen ihre Rechnungen einfach mit verständlichen Begleitbriefen verschicken. Dann wäre den Patienten auch klar, was sie damit machen müssten.

Ist sogar Absicht im Spiel?

Nationalrat Bernhard Guhl wiederum hält nichts vom Vorschlag der Spitäler, darauf zu vertrauen, dass die Krankenkassen die Rechnungen kontrollieren. In der Debatte über seinen Vorstoss nannte er Beispiele, die an ihn herangetragen worden seien. «Eine künstliche Beatmung wurde mit 46'000 Franken verrechnet. Drei Nächte im Spital für eine Routineuntersuchung wurden mit 24'000 Franken verrechnet.» Diese Fehler hätten die Krankenkassen nicht bemerkt.

Sie flogen laut Guhl nur auf, weil die Patienten die Spitalrechnungen angefordert haben. Guhl geht davon aus, dass sogar böser Wille im Spiel ist. «Wo Geld fliesst, sind jene nicht weit, die einen Teil davon wollen. Es ist offensichtlich, dass man einfach an dieses Geld kommen kann, wenn niemand die Rechnung inhaltlich überprüft.»