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Nach dem Nein zur Spital AG gehen die Arbeiten für ein neues Gesetz wohl weiter

Grossbaustelle Kantonsspital: KSW-Direktor Rolf Zehnder wäre «hochglücklich», wenn schon in zwei Jahren ein neues KSW-Gesetz käme.

Knapp ein Monat ist es her, dass die beiden Winterthurer Spital-AG-Vorlagen vom Stimmvolk versenkt wurden. Beim Kantonsspital mit 53,5, bei der Integrierten Psychiatrie mit 51,2 Prozent Nein-Stimmen. Vor der Abstimmung hatte Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) gegenüber dem «Landboten» gesagt, er habe «keinen Plan B» in der Tasche im Falle eines Neins.

Wahrscheinlich aber scheint, dass die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) schon diesen Herbst über eine neuen Zwillingsvorlage beraten wird. Zu gut stehen die Chancen, eine abgeschwächte mehrheitsfähige Version rasch durchzubringen, ohne ein Referendum zu riskieren.

«Das Ergebnis von heute ist nicht das Endergebnis für die kantonalen Spitäler.»

Thomas Heiniger (FDP)

Denn sogar die Auslagerungs-Gegner um SP, Grüne und AL hatten während der Vernehmlassung eingeräumt, dass das KSW und die IPW mehr unternehmerische Flexibilität brauchen.Zwar hatte Heiniger noch am Abstimmungssonntag nach der Niederlage resümiert, dass «Zwängerei» nun nicht angebracht sei, aber: «Sorge um die längerfristige Stärke der Spitäler vor dem heutigen Hintergrund allerdings schon. Und deshalb ist das Ergebnis von heute nicht das Endergebnis für die kantonalen Spitäler.»

Denn sogar die Auslagerungsgegner um SP und Grüne hatten während der Vernehmlassung eingeräumt, dass das KSW und die IPW mehr unternehmerische Flexibilität brauchen. Zwar hatte Heiniger noch am Abstimmungssonntag nach der Niederlage resümiert, dass «Zwän­gerei» nun nicht angebracht sei: «Sorge um die längerfristige Stärke der Spitäler vor dem heutigen Hintergrund allerdings schon. Und deshalb ist das Ergebnis von heute nicht das Endergebnis für die kantonalen Spitäler.» Man analysiere das Abstimmungsergebnis und die Positionen der politischen Vorberatung derzeit im Detail, auf Basis der quantitativen Analyse des Statistischen Amtes (siehe Artikel unten rechts), heisst es aktuell bei der Gesundheitsdirektion. Eine KSW AG, bei welcher der Kanton seine Aktien verkaufen könnte, ist nun aber definitiv vom Tisch. Drei Modelle kommen derzeit offenbar noch infrage:

  • a) Das KSW bleibt öffentlich-rechtliche Anstalt, die IPW wird eine solche. Beiden überträgt der Kanton die Immobilien im Baurecht, das heisst, sie könnten Neu- und Umbauten weitgehend eigenständig planen, wie analog zum neuen Universitässpital-Gesetz, das voraussichtlich kommt.
  • b) Beide werden in AGs umgewandelt, bleiben aber ständig in Kantonsbesitz.
  • c) KSW und IPW werden zu gemeinnützigen AGs, das heisst, sie dürfen keinen Gewinn an ihre Eigner ausschütten. Ein Verkauf an Private oder eine Stiftung wäre dann nicht ausgeschlossen.

Referendum der Linken bei AG wäre nicht ausgeschlossen

Die Umwandlungsgegner schlagen nach ihrem Triumph selbstbewusste Töne an. Vom einstigen Zugeständnis, bei einer Spital AG in Kantonsbesitz auf ein Referendum zu verzichten, ist nicht mehr viel zu hören. «Wir sehen nicht, warum die Vorteile einer AG so viel grösser sein sollen», sagt SP-Kantonsrat Andreas Daurù.

«Eine AG in Kantonsbesitz wäre wohl die gangbarste Lösung»

Lorenz Schmid (CVP), Kantonsrat

Er würde lieber bei der öffentlich-rechtlichen Anstalt mit Baurecht bleiben, allenfalls ergänzt um einen Gesamtarbeitsvertrag mit flexiblerem Personalrecht, damit beispielsweise eine fünfte Ferienwoche möglich wäre. «Extrawürste fürs KSW sind nicht angebracht, aber mehr Flexibilität fürs Spital generell», findet wiederum seine Kommissionskollegin Nadja Galliker (FDP). In einer Aktiengesellschaft, sagt sie, liesse sich auch das Personalrecht verbessern.

Für Galliker, wie auch für die Kantonsräte Benjamin Fischer (SVP) und Lorenz Schmid (CVP) wäre die AG in Kantonsbesitz derzeit die gangbarste und pragmatischste Lösung. «Das Privatisierungs­argument, das auch ausserhalb des KSW-Einzugsgebietes gestochen hat, fiele dann endgültig weg», sagt Schmid. Die bürger­liche Mehrheit also stünde. Doch würde die SP erneut das Referendum ergreifen? Daurù: «Das kann ich im Moment nicht sagen.»

Wenn sich die Regierung tatsächlich für eine neue Zwillingsvorlage entscheidet, dann ginge es zügig. Angedacht wäre nämlich, dass diese Anfang 2019 in Kraft träte. Dann müsste der Rat spätestens nächsten Frühling darüber befinden.

An seiner nächsten Sitzung am Montag entscheidet der Rat zunächst über die neuen Gesetze zum Unispital und zur Psychiatrischen Universitätsklinik. Auch davon will sich der Regierungsrat bei seinem Entscheid offenbar leiten lassen, ob und wie es beim KSW- und beim IPW-Gesetz weitergehen soll.