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Wettbewerbshüter prüfen Spitalfusion

Man geht davon aus, dass die Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (CVP, BS) und Thomas Weber (SVP, BL) Überkapazitäten abbauen werden.

Die Wettbewerbskommission (Weko) nimmt die geplante Spital­fusion beider Basel unter die Lupe. Recherchen der BaZ zeigen, dass die Wettbewerbshüter bei diversen Akteuren des regionalen Gesundheitswesens Stellungnahmen einholen. Im Kern geht es darum, zu prüfen, ob der Zusammenschluss des Universitätsspitals Basel mit dem Kantonsspital Baselland gegen das Kartellrecht verstösst. Sollte dies der Fall sein, könnte die Weko das Fusionsprojekt einschränken oder sogar verbieten.

Die Weko hat den Auftrag, zu prüfen, ob ein Unternehmenszusammenschluss zu einer marktbeherrschenden Stellung führt, die den Wettbewerb beseitigt. Gemäss Unterlagen, die der BaZ vorliegen, hat die Weko eine «vorläufige Prüfung» eingeleitet, der allenfalls eine vertiefte Prüfung des «Zusammenschlussvorhabens» folgen könnte. Der Mechanismus ist ähnlich wie bei der Staatsanwaltschaft, die eine Vor­untersuchung durchführt, bevor sie bei erheblichem Tatverdacht ein Strafverfahren eröffnet.

Dass die Regierungen beider Basel mit der geplanten Fusion eine dominante Spitalgruppe in der Region Basel etablieren, ist offensichtlich. Das Unispital Basel und das Kantonsspital Baselland decken zusammen in der Nordwestschweiz in der Akutversorgung bis zu 75 Prozent des Marktes ab. Aufgeschlüsselt auf den besonders lukrativen Bereich der Privatversicherten käme der öffentlich-rechtliche Koloss auf einen Marktanteil von über 50 Prozent, wie es in der Branche heisst.

Verzerrung befürchtet

Geht man zudem davon aus, dass die Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (CVP, BS) und Thomas Weber (SVP, BL) wie angekündigt Überkapazitäten abbauen werden – indem sie einzelnen privaten Kliniken der Region bestimmte Eingriffe untersagen –, könnte der Marktanteil von bereits ho-­ hen 75 Prozent weiter ansteigen. Genau darum sorgen sich die Privat­spitäler, die letzte Woche die Befürchtung geäus­sert haben, dass die Regierung zugunsten der eigenen, öffent­lichen Spitä-­ ler den Wettbewerb weiter verzerren könnte. Aus Sicht privater Akteure könnte man also durchaus befürchten, dass ein derart grosses Gebilde letztlich «too big to fail», also zu gross und für die Versorgungssicherheit letztlich zu bedeutend ist, als dass die Kantone diese Spitalgruppe vollkommen dem Wettbewerb überlassen könnten. Im aktuellen Verdrängungskampf, der sich durch den politisch gewollten Abbau von Über­kapazitäten noch verschärfen wird, darf davon ausgegangen werden, dass die Regierungen dafür sorgen werden, dass ihre systemrelevante Spitalgruppe sicherlich nicht unter die Räder der freien Marktwirtschaft kommt. Die Privatspitäler etwa kritisieren darum, dass durch die Spitalfusion die bereits bestehenden Wettbewerbsverzerrungen verstärkt werden könnten.

Dass die Regierungen tendenziell ihre Spitäler bevorzugen, zeigt sich bereits heute. Ein Beispiel: Alle Kliniken setzen auf Spezialisierung. Das Merian Iselin in Basel etwa ist bekannt für die Orthopädie. Im Portfolio fehlt jedoch die Wirbelsäulenchirurgie. Der Antrag der Klinik bei der Regierung, diese Eingriffe künftig anbieten zu dürfen, wurde abgelehnt. In der Region bestünde bereits eine Überversorgung. Auf der anderen Seite hat die Baselbieter Regierung seinem Spital den Leistungsauftrag für Wirbelsäulen-Opera­tionen erteilt und begründete dies mit der angeblichen Unterversorgung.

Eine von den Behörden subventionierte Fusion der öffentlichen Spitäler würde deren Position auf dem Markt zusätzlich auf Kosten der privaten Konkurrenz stärken. Die Chancen für die Privatspitäler, die keinen Staat im Rücken haben, auf dem Markt zu bestehen, würde sinken. Das wären also ein paar Punkte, welche die private Konkurrenz bei der Weko moniert.

Regierung wagt keine Prognose

Experten wie Peter Hettich, Professor für öffentliches Recht der Univer­sität St. Gallen, hält ein Verbot der Fusion für unwahrscheinlich. Die Weko verhindert einen Zusammenschluss nur selten. Untersagt wurde etwa die Fusion der Telekommunikationsunternehmen Orange und Sunrise oder kürzlich die von Ticketcorner und Star Ticket. Wahrscheinlicher als ein Verbot der Spitalgruppe wäre, dass die Regierungen ihr Projekt anpassen, allenfalls redimen­sionieren müssten.

Auf Anfrage teilen die Gesundheitsdirektoren beider Basel mit, dass sie selber nach der gewonnenen Abstimmung zur Bruderholz-Initiative der Weko den geplanten Zusammenschluss ihrer Spitäler gemeldet hätten. Ferner erklären sie lediglich den Ablauf der Prüfung, dass also die Fusion dann stattfinden könnte, wenn es keine Weko-Unter­suchung gibt.

Auch bei den Szenarien bleibt die Regierung vage: Die Spitalgruppe könnte genehmigt, untersagt oder mit Auflagen genehmigt werden, heisst es in der Antwort. Nicht beantwortet werden die Fragen, welche Bereiche der Spitalplanung allenfalls heikel sind und ob sie die Spitalfusion vorab kartellrechtlich geprüft haben. Stattdessen teilt die Regierung mit, dass sie «heute keine Prognose über den Ausgang des Weko-Verfahrens» machen könne.