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St. Galler Regierung macht Druck auf die Klinik Hirslanden

Der Klinik Hirslanden Zürich droht die Streichung von der St. Galler Spitalliste.

Nun ist die Katze aus dem Sack: Die Klinik Hirslanden Zürich dürfte Ende 2018 von der St. Galler Spitalliste verschwinden – falls sie es nicht schafft, den Anteil der Zusatzversicherten von derzeit 75 auf 42 Prozent zu reduzieren.

Weil die Klinik das Kriterium der Aufnahmepflicht nicht erfüllt, die einen Mindestanteil von Grundversicherten voraussetzt, wurden die Leistungsaufträge der Klinik Hirslanden bis Ende 2018 befristet, schreibt die St. Galler Staatskanzlei in einer Medienmitteilung. «Die St. Galler Regierung entscheidet im vierten Quartal 2018 neu, ob die befristeten Leistungsaufträge verlängert werden», präzisiert Regierungsrätin Heidi Hanselmann (SP).

Mit der Spitalliste definiert die Regierung, welche Spitäler im Kanton St. Gallen welche stationären Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen. Die Regierung bestimmt diejenigen Spitäler, welche die Versorgung für die St. Galler Bevölkerung sicherstellen sollen. Erfüllt ein Spital die jährlich vorgegebene minimale Anzahl von Eingriffen nicht, wird es nicht in die Spitalliste aufgenommen.

Zu hohe Fallkosten in Goldach

Schliesslich wurden 17 Spitäler in die Liste aufgenommen, schreibt die Staatskanzlei: Neben der Hirslanden Klinik Zürich wurde auch der Hirslanden Klinik am Rosenberg in Heiden die Leistungsaufträge bis Ende 2018 befristet (anstatt bis Mitte 2022). Auch der Klinik St. Georg in Goldach wurden die Aufträge nur befristet erteilt: Sie erfülle das Kriterium der Wirtschaftlichkeit nicht, da sie zu hohe Fallkosten aufwies, erläuterte Hanselmann.

Zufrieden mit der Spitalliste zeigte sich am Montag Kantonsrat Peter Hartmann (Flawil, SP): Die Regierung habe mit ihrem Entscheid einen pragmatischen Weg eingeschlagen und mit der befristeten Leistungsvereinbarung für die Klinik Hirslanden ein Zeichen gesetzt: «Es ist komplett unrealistisch, dass es die Klinik innerhalb eines Jahres schafft, ihren Anteil an Zusatzversicherten zu halbieren.»

«Regelung hat sich bewährt»

Peter Hartmann forderte, den maximalen Anteil der Zusatzversicherten von 43 Prozent um einen Viertel auf 32 Prozent zu reduzieren. Das sei grundsätzlich eine interessante Idee, sagte Heidi Hanselmann: «Wir setzten unsere Regelung aber bereits seit der Erstellung der ersten Spitalliste im Jahr 2014 um. Sie greift und hat sich bewährt. Und sie wird von allen kantonalen Leistungserbringern eingehalten – einzig die Zürcher Hirslandenklinik überschreitet diesen Wert.»

Gegen die Spitalliste 2017 bis 2022 können die Spitalunternehmen Beschwerde einreichen. Noch offen ist, ob dies die Klinik Hirsladen tun wird: «Bevor wir den Entscheid des Gesundheitsdepartements St. Gallen kommentieren können, benötigen wir die Originalunterlagen. Erst nach detaillierter Sichtung und Analyse dieser Unterlagen können wir entsprechend Stellung nehmen», schreibt das Unternehmen.