Ärzte drohen dem Spital Linth mit dem Gang vor Gericht
Die Ärzteschaft belässt es im Streit mit dem Spital Linth nicht bei Protesten. Sie verlangt vom Verwaltungsrat der öffentlichen Spitäler ein Verbot von Dependancen. Sonst werde man den Rechtsweg beschreiten.
«Auf unser Anliegen wird nach wie vor nicht einmal im Ansatz eingegangen.» Das sagt Daniel Holtz, Vertreter der Ärzte Rapperswil-Jona AG über die neuste Entwicklung im Zwist zwischen den Ärzten und dem Spital Linth. Letzeres eröffnet eine Physiodependance in Rapperswil-Jona. Zusätzlich übernimmt es eine Hausarztpraxis in Uznach, die sonst hätte schliessen müssen.
Für die Ärzteschaft geht das Spital damit eindeutig zu weit. Sie wehrt sich nun auf formellem Weg gegen «die kostentreibende und damit falsche Expansion» heisst es in einer am Mittwoch verschickten Medienmitteilung. Dies nachdem Gespräche mit Kantonsräten, der Gesundheitsdirektion sowie der Leitung des Spital Linths nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hatten.
Die Ärzte haben ein Gesuch an den Verwaltungsrat der öffentlichen Spitäler im Kanton St. Gallen geschickt. Sie erwarten von diesem Gremium nun eine «anfechtbare Anordnung/Entscheid», wie sie informieren. Konkret erhofft sich die Ärzteschaft, dass das Spital Linth vom Verwaltungsrat zurückgepfiffen wird, wie Holtz auf Anfrage erklärt. Es gebe auf nationaler Ebene nämlich keine gesetzliche Grundlagen für eine derartige Expansion. Die Ärzte stützen sich dabei auf ein von ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten, dessen Zusammenfassung der ZSZ vorliegt. Dieses Gutachten ist allerdings nicht eindeutig, was die Gesetzeslage angeht. So heisst es dort lediglich, dass Spitälern laut Bundesgesetz über die Krankenversicherung ein stätionärer Charakter zukomme und «deshalb entsprechende Expansionen in den ambulanten Bereich leichthin dem Willen des Gesetzgebers zuwiderlaufen können.»
Steigende Kosten
Auch die freie Arzt- und Spitalwahl werde durch Dependancen gefährdet, kritisieren die Ärzte. Wer in einer Praxis des Spitals Linth arbeite, sei eher geneigt, den Patienten zu weiteren Abklärungen dorthin zu schicken, was nicht immer die beste Lösung sei, führt Holtz weiter aus.
Zudem würden durch Aussenstationen von Spitälern die Kosten für das Gesundheitssystem in die Höhe getrieben, heisst es in der Mitteilung. Es wird auf eine Präsentation des Krankenkassenverbunds Santésuisse vom letzten September verwiesen, die erklärt, dass ambulante Behandlungen in Spitälern teurer seien, als solche die von Hausärzten durchgeführt werden. Obwohl die betreffenden Praxen physisch nicht an das Spital angeliedert sind, ist Holtz überzeugt, dass auch dort die Kosten höher sein werden, als in einer unabhängigen Praxis.
Falls der Verwaltungsrat dem Gesuch nicht stattgibt, so halte sich die Ärzteschaft weitere rechtliche Schritte vor, sagt Holtz. Er erhofft sich vom Fall Spital Linth und einem allfälligen Gerichtsurteil einen Grundsatzentscheid, der nationale Auswirkung hat. Denn was derzeit im Kanton St. Gallen geschehe, sei auch in anderen Landesteilen zu beobachten.
Weder die Spitalleitung noch der Verwaltungsart wollten das Vorgehen der Ärzteschaft kommentieren. Verwaltungsratspräsident Guido Sutter bestätigte lediglich den Eingang des Gesuchs. Die Behandlung werde sicher die Sommerferien in Anspruch nehmen.
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