Interessenskonflikt:Kontrolleur und Geschäftspartner

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Verwaltungsrat der Bezirkskliniken ist gleichzeitig Auftragnehmer

Von Uwe Ritzer, Nürnberg

Ein politischer Kontrolleur, der zugleich auch ordentlich Geschäfte mit der Firma macht, die er eigentlich neutral kontrollieren soll? Bei den Bezirkskliniken Mittelfranken scheint genau dies der Fall zu sein. Als Mitglied im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens soll Max Hubmann, CSU-Bezirksrat aus Erlangen, über die Geschäfte der Klinik mit ihren 3000 Beschäftigten wachen, deren Vorstand kontrollieren und über grundsätzliche Fragen der Bezirkskliniken entscheiden. Gleichzeitig aber macht ein Unternehmen, bei dem der Arzt geschäftsführender Gesellschafter ist, seit vielen Jahren Geschäfte im sechsstelligen Euro-Bereich mit der Klinik, nimmt Aufträge an und beteiligt sich an Ausschreibungen.

Ein Interessenskonflikt? Max Hubmann ließ eine SZ-Anfrage zu dem Thema unbeantwortet. Bezirkstagspräsident Richard Bartsch, ein Parteifreund Hubmanns, wich Fragen mit dem allgemeinen Hinweis auf kommunalrechtliche Vorschriften aus. Eine Sprecherin der Bezirkskliniken räumte ein, dass Verwaltungsrat Hubmann bereits seit 2001 auch als Auftragnehmer tätig ist.

Hubmann ist geschäftsführender Gesellschafter des Carl-Korth-Instituts (CKI) in Erlangen, einem offenbar von einem gleichnamigen Verein getragenen Unternehmen. Es bietet Dienstleistungen in Sachen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit an und zählt auch die Bezirkskliniken Mittelfranken zu ihren Kunden. Beauftragt wurde das CKI bis 2012 vom jeweiligen Einkaufsleiter der Kliniken. Mit dem Start des inzwischen umstrittenen Klinik-Vorstandes Helmut Nawratil 2012 wurde eine bundesweite Ausschreibung durchgeführt. Den Auftrag erhielt weiterhin Hubmanns CKI. Laut Sprecherin rechnete das Institutsunternehmen allein seit 2014 zwischen 226 000 und 293 000 Euro bei den Bezirkskliniken ab.

Dabei ist fraglich, ob die Geschäfte mit der Kliniksatzung konform gingen, die im mittelfränkischen Amtsblatt vom 17. November 2014 veröffentlicht wurde. Darin heißt es unter Paragraf sechs im Unterpunkt 5.5, Mitglieder des Verwaltungsrates könnten keine Personen sein, "die selbst in direkter beruflicher Verbindung zum Kommunalunternehmen stehen". Nun steht die Frage im Raum, ob diese Regel auch für den CSU-Mann Max Hubmann gilt.

© SZ vom 19.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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