Neuer Anlauf für eine Praxisgebühr

Erich Aschwanden
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Gleich mehrere Parlamentarier wollen mit Vorstössen die Selbstverantwortung im Gesundheitswesen stärken. Nationalrat Thomas Burgherr will nicht nur Patienten stärker belasten, die die Notfallstationen von Spitälern aufsuchen. Auch wer ambulant einen Arzt aufsucht, soll in Zukunft einen Anteil der Kosten in bar bezahlen. Wie hoch dieser Selbstkostenanteil sein soll, lässt der Aargauer SVP-Vertreter offen. Der bar zu bezahlende Betrag soll in Spitalambulatorien jedoch doppelt so hoch sein wie in freien Arztpraxen. «Mir geht es darum, unnütze Konsultationen zu verhindern. Egal, ob diese im Spital oder beim Arzt erfolgen», betont Burgherr. Chronischkranke, Schwangere, Jugendliche bis 18 Jahre und weitere Patientengruppen sollen diese Gebühr nicht bezahlen müssen.

Burgherr ist nicht der Erste, der die Patienten stärker zur Kasse bitten will. Bereits 2009 wollte der damalige Gesundheitsminister Pascal Couchepin eine Praxisgebühr von 30 Franken einführen, welche die Patienten bei den ersten sechs Arztbesuchen im Jahr bar entrichten sollten. Der damals heiss diskutierte Vorschlag erlitt jedoch im Parlament früh und klar Schiffbruch.

Zwiespältige Erfahrungen hat man mit diesem Instrument in Deutschland gemacht, wo im Jahr 2004 eine Praxisgebühr von 10 Euro eingeführt wurde. Dieser Zuschlag fiel in der Regel nur einmal im Quartal beim ersten Arztbesuch an. Die von Beginn weg umstrittene Gebühr wurde auf den 1. Januar 2013 ersatzlos gestrichen. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass die erhoffte Steuerungswirkung ausgeblieben war und der bürokratische Aufwand sich als zu hoch erwiesen hatte.