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Das Spital in Einsiedeln in einer Aussenansicht.
Legende: Eines der drei Spitäler im Kanton Schwyz, mit dem die Tarifverhandlungen gescheitert sind: Das Spital Einsiedeln. Keystone
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Berechnung der Fallpauschale Beschwerde gegen Schwyzer Spitaltarif-Entscheid

Die Einkaufsgemeinschaft HSK zieht wegen des Basispreises für die Fallpauschalen vor das Bundesverwaltungsgericht.

2016 waren die Tarifverhandlungen zwischen den Krankenkassen (Helsana, Sanitas und KPT) und den Schwyzer Spitälern (Einsiedeln, Lachen und Schwyz) gescheitert: Sie wurden sich nicht einig über den Basispreis, der für die Berechnung der Fallpauschalen im stationären Bereich verwendet wird. In der Folge musste der Regierungsrat den Basispreis festlegen. Er setzte diesen Anfang bei 9828 Franken fest – rund 150 Franken über den bislang provisorisch geltenden Tarifen.

Fallkostenvergleich wird angezweifelt

Gegen diesen Entscheid reichen die Krankenkassen nun gemeinsam (als Einkaufsgemeinschaft «HSK») Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. «Der Schwyzer Regierungsrat hat seine Hausaufgaben nicht gemacht», sagte Daniel Maag, Leiter Region Deutschschweiz bei der HSK auf Anfrage. Die Behörde habe als Grundlage einen Fallkostenvergleich mit dem Kanton Zürich herangezogen, was aus Sicht der HSK nicht mehr zulässig sei.

Der Regierungsrat berücksichtige damit weder das regionale noch das nationale Preisniveau. Der Tarif halte dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Krankenversicherungsgesetzes nicht stand. Selbst bei den meisten Zürcher Spitälern gelte mittlerweile ein tieferer Tarif als derjenige, der in Schwyz vorgeschlagen werde. Und auch in der Innerschweiz liege die Baserate um die 6200 Franken – mehr bezahle die HSK einzig im Luzerner Kantonsspital.

Bundesverwaltungsgericht kann Neubeurteilung verlangen

Während die Pauschalen bei Uni-Spitälern höher seien, weil diese hochdefizitäre und Hochkostenfälle übernehmen müssten, würden solche Patienten an den Spitälern im Kanton Schwyz gar nicht behandelt.

Das Bundesverwaltungsgericht als letzte Instanz kann nun laut Maag selber einen Tarif festsetzen oder aber vom Kanton Schwyz eine Neubeurteilung verlangen. Letzteres hatte das zweithöchste Schweizer Gericht 2014 von der Regierung des Kantons Luzern verlangt.

Über die HSK

Die Einkaufsgemeinschaft HSK ist eine eigenständige Aktiengesellschaft und führt für Helsana, Sanitas und KPT den Einkauf medizinischer Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung durch. Sie vertritt nach eigenen Angaben 2,2 Millionen Grundversicherte, was rund 30 Prozent des Marktes entspricht.

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