Berset spart halbe Mrd. bei Spezialärzten ein

Aktualisiert

GesundheitswesenBerset spart halbe Mrd. bei Spezialärzten ein

Die Tarmed-Änderung soll Operationen für Ärzte finanziell weniger interessant machen. Das könnte sich bereits schon nächstes Jahr auf die Prämien auswirken.

sep
von
sep

Einige Operationen wurden tiefer bewertet: Innenminister Alain Berset spricht über die Anpassung der Tarifstruktur Tarmed in Bern. Video: SDA

Der Bundesrat kürzt die Vergütungen von Spezialärzten und Spitälern, die ambulante Leistungen erbringen. Mit der Änderung des Ärztetarifs Tarmed spart er ab 2018 fast eine halbe Milliarde Franken. Das könnte sich schon nächstes Jahr auf die Prämien auswirken.

Der Eingriff in die Tarifautonomie von Krankenkassen, Ärzten und Spitälern ist keine Überraschung. Jahrelang haben diese über die Anpassung des Tarifs verhandelt, der die Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen regelt. Einige der rund 4600 Positionen sind unbestritten nicht mehr sachgerecht.

Der Bundesrat beschloss einzuschreiten, nachdem die Tarifpartner die Gespräche letztes Jahr ohne Ergebnis abgebrochen hatten. Dazu sei er gezwungen, weil es sonst ab 2018 keinen Tarif mehr gebe, erklärte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch vor den Bundeshausmedien.

Günstigere Operationen

Die Regierung entschied unter anderem, Leistungen, die wegen des medizinischen oder technischen Fortschritts weniger Zeit in Anspruch nehmen, tiefer zu bewerten. Weniger Geld gibt es damit für Operationen des grauen Stars, Darmspiegelungen, Augeninjektionen oder für Radiotherapien.

Ärzte, die Operationen durchführen, erhalten in Zukunft generell weniger Geld. Ihre Vergütungen werden linear um 10 Prozent gesenkt. Damit will der Bundesrat die Produktivität erhöhen und gleichzeitig operative Eingriffe wirtschaftlich weniger interessant machen. Dadurch soll es auch zu weniger unnötigen Eingriffen kommen. Auch die Vergütungen für Anlagen, Geräte und Apparate werden um 10 Prozent gesenkt.

Mehr Geld für Hausärzte

Weiter werden ärztliche Leistungen künftig nicht mehr nach der unterschiedlichen Dauer der ärztlichen Weiterbildung bewertet. Das führt dazu, dass die Leistungen der Grundversorger gegenüber jenen der Spezialisten aufgewertet werden. Schon 2014 hatte der Bundesrat pauschal 200 Millionen Franken von den Spezialisten zu den Haus- und Kinderärzten verschoben.

Der Bundesrat hat auch die Regeln angepasst, mit denen Ärztinnen und Ärzte Leistungen in Abwesenheit des Patienten oder der Patientin abrechnen können. Möglich ist das etwa für das Aktenstudium oder für Gespräche mit Experten oder Angehörigen. In Zukunft müssen diese Leistungen präziser ausgewiesen werden.

Zudem dürfen höchstens 30 Minuten pro Quartal abgerechnet werden. Heute sind es 60 Minuten. Die Leistungen in Abwesenheit stehen im Verdacht, nicht in jedem Fall gerechtfertigt und massgeblich für das Kostenwachstum der letzten Jahre verantwortlich zu sein.

Notfallzuschläge beibehalten

Die Dauer von Grundkonsultationen bleibt auf 20 Minuten beschränkt. Bei kleinen Kindern und älteren Personen ist aber erfahrungsgemäss mehr Zeit für die Behandlung nötig. Bei Patienten unter sechs Jahren und über 75 Jahren dürfen die Ärzte daher 30 Minuten abrechnen. Bei anderen Patienten mit erhöhtem Bedarf können sie die Dauer der Grundkonsultation nach Absprache mit den Versicherern verlängern.

Eine wichtige Korrektur hat der Bundesrat aufgrund der Kritik in der Vernehmlassung gemacht. Zunächst hatte er vorgeschlagen, dass Spitäler mit Notfallstationen keine Notfallzuschläge mehr abrechnen können. Das sollen sie nun aber weiterhin tun können, falls tatsächlich ein bedrohlicher Notfall vorliegt.

Keine Qualitätseinbusse

Die Einsparungen zu Lasten der Spezialärzte und der Spitalambulatorien beziffert der Bundesrat auf 470 Millionen Franken pro Jahr. Mit der Vorlage, die er in die Vernehmlassung geschickt hatte, wären es 700 Millionen Franken gewesen. Das hat unter anderem mit den Anpassungen bei den Notfallzuschlägen und der längeren Grundkonsultation für Kinder und Ältere zu tun.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Einsparungen die Qualität der medizinischen Leistungen nicht beeinflussen. «Die Versicherten müssen mit keinerlei Einschränkung der Leistungen rechnen», sagte Berset.

Hingegen können sie sich auf etwas weniger stark steigende Prämien freuen. Laut Berset entsprechen die Einsparungen rund 1,5 Prämienprozente. Die Krankenkassen müssen die Tarifänderungen bereits 2018 berücksichtigen. (sep/sda)

Deine Meinung