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Gesundheitsfonds angezapft: Wie Krankenversicherer mit Phantom-Versicherten Kasse machen
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Private Krankenversicherung
dpa/Jan Woitas Bei einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung hat man die Möglichkeit, den Tarif innerhalb der Gesellschaft zu wechseln.

Krankenkassen fordern angeblich Geld aus dem Gesundheitsfonds für Versicherte, die es gar nicht gibt - und die auch nicht einzahlen. Das Geld fließt aus den Beiträgen der "echten" Beitragszahler.

Die gesetzlichen Krankenkassen ließen sich etwa für Saisonarbeitskräfte oder Flüchtlinge auch dann noch eine monatliche Kopfpauschale auszahlen, wenn diese das Land schon wieder verlassen haben. Das berichtet die "Wirtschaftswoche". Diese Phantom-Versicherten zahlen aber keine Beiträge mehr ein. Dadurch häufen sich Beitragsschuldenan. Abgezapft wird das Geld aus dem Gesundheitsfonds.

„Es gibt eine unklare Rechtslage, die die Kassen ausnutzen – bewusst oder unbewusst“, sagte Frank Plate, Präsident des zuständigen Bundesversichertenamts (BVA), der "Wirtschaftswoche". Seine Behörde appellierte in einem Brief an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung. Einige Kassen würden sich durch „das unberechtigte Fortführen von Versicherungsverhältnissen (...) rechtswidrige finanzielle Vorteile“ verschaffen, zitiert die "Wirtschaftswoche" das Schreiben.  „Verschärft wird die Problematik dadurch, dass (...) keinerlei Beitragseinzug betrieben wird“, so die Kontrolleure.

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Rechtslage unklar

Die Versicherungen nutzen eine Grauzone aus: In Deutschland besteht Kranken-Versicherungspflicht. Auf der einen Seite bedeutet das, dass Krankenkassen Mitglieder nicht einfach vor die Tür setzen können. Auch wenn ein Kunde kündigt, braucht die Versicherung einen Nachweis, dass er bei einem anderen Anbieter untergekommen ist. Bekommt sie den nicht, fällt der Kunde in die "obligatorische Anschlussversicherung" - auch wenn er nicht länger Beiträge zahlt.

Anders sieht das aber aus, wenn er Deutschland dauerhaft verlässt. Dann darf die Versicherung ihn nicht einfach in die Anschlussversicherung überstellen. Sie muss deswegen prüfen, ob der Kunde sich überhaupt noch im Land aufhält. Wie genau das aussehen soll, ist allerdings nicht vorgeschrieben. Daher „nehmen einige Krankenkassen diese Ermittlungspflichten offenbar nicht ernst genug“, mahnt das BVA die Kassen.

Das Amt versuche laut "Wirtschaftswoche" nun gemeinsam mit den Krankenkassen ein einheitliches Verfahren zur Überprüfung der in der obligatorischen Anschlussversicherung gemeldeten Phantom-Versicherten zu finden. Ein erstes Treffen dazu habe bereits in der vergangenen Woche statt gefunden.

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