Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Länder die Schlussfolgerungen aus den Beratungen der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ vorgelegt.

Der Deutsche Pflegerat war mit Dr. Patrick Jahn, Wissenschaftlicher Leiter der DPR-Fachkommission DRG, Mitglied der Expertenkommission. Getagt hat diese seit dem Jahr 2015.

Personalausstattung: Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Einigung von Bund und Ländern über Maßnahmen für mehr Pflegepersonal im Krankenhaus. In vielen entscheidenden Punkten entspricht dies den Forderungen des DPR und zeigt wichtige Wege für eine bessere Personalausstattung in der Pflege und deren zielgerichteter Finanzierung auf.

Fördermittel: Ein erster erfolgreicher Schritt für mehr Personal ist die geplante Bündelung der Fördermittel für die Pflege in einem Topf. Das erhöht die Transparenz und lässt eine verbesserte Personalausstattung für die Pflege zu. Der bereits bestehende Pflegezuschlag soll ab dem Jahr 2019 um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Krankenhäuser profitieren in Abhängigkeit von ihrer Pflegepersonalausstattung von dem erhöhten Zuschlag und erhalten dadurch einen Anreiz, ausreichend Personal vorzuhalten. Mit der Zuordnung der Fördermittel unter anderem über die Pflegegrade der Patientinnen und Patienten folgt die Expertenkommission einem Vorschlag des Deutschen Pflegerats. Das neue vereinfachte Verfahren sorgt für Entlastung und einen zielgerichteten Abruf der Mittel.

Personalmindestvorgaben: Der Deutsche Pflegerat begrüßt weiter, dass über Personalmindestvorgaben im Bereich der Pflege ein Beitrag zur Versorgungsqualität und zur Reduzierung der Arbeitsverdichtung geleistet werden soll. Ein entsprechender Pflegestellenaufbau zur Absicherung dieser Untergrenze soll finanziell gefördert werden. Konkret soll es zu Mindestvorgaben für die Krankenhausabteilungen kommen, in denen die Patientensicherheit eine besonders hohe Rolle spielt. Als Beispiele werden Intensivstationen oder der Nachtdienst genannt. Krankenhäuser, die die Mindeststandards beim Personal unterschreiten, werden künftig öffentlich benannt und müssen mit wirtschaftlichen Sanktionen rechnen. Die Vereinbarung zu den Personalmindestvorgaben soll bis zum 30. Juni 2018 getroffen und zum 1. Januar 2019 wirksam werden. Sollte bis zum 30. Juni 2018 keine Vereinbarung der Selbstverwaltung zustande kommen, wird das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2018 ersatzweise die ausstehenden Entscheidungen treffen.

Verwendungsfestschreibung: Die Ausgestaltung dieser Vorgaben bedarf einer intensiven Diskussion, an der der DPR als Dachverband der Pflegeberufsorganisationen weiter mitwirkt. Zu achten ist insbesondere darauf, dass es nicht zu Personalverschiebungen von einem Bereich hin zu anderen Bereichen kommt. Vor diesem Hintergrund ist eine Verwendungsfestschreibung der Mittel für die Pflege und eine entsprechende Kontrolle unverzichtbar. Aus Sicht des Deutschen Pflegerats ist es darüber hinaus erforderlich, Mindestbesetzungen im Bereich der Pflege für alle Krankenhausbereiche festzulegen, die zugleich die notwendige personelle Flexibilität der Krankenhäuser gewährleisten.