Der Konflikt ist delikat und hat eine Vorgeschichte. Bei Pressegesprächen, an denen jeweils beide Geschäftsführer der beiden Klinken und fünf Ärzte der Alb-Fils-Kliniken (AFK) teilnahmen, betonten sämtliche Vertreter beider Einrichtungen, dass es nur um das Beste für die Patienten gehe, die mit Verdacht auf Schlaganfall in eine der beiden Kliniken eingeliefert werden. Im Moment sind dies nach Aussage des Christophsbads (CB) ein Viertel in die AFK und Dreiviertel ins CB, während die AFK von einem Verhältnis ein Drittel zu Zweidritteln spricht. Beide betonen, dass sie an einem guten Verhältnis und an einer Kooperation ein starkes Interesse hätten.
Jedoch auch nach einem Gespräch im Oktober 2016, an dem Vertreter der beiden Klinken und Vertreter des Landessozialministeriums teilnahmen, sei es nicht zu einer Einigung gekommen. Streitpunkt ist, wer die Akutversorgung bei Verdacht auf Schlaganfall machen darf und soll. Die AFK will, dass es nur noch eine Pforte geben solle und zwar in den Alb-Fils-Kliniken, das Christophsbad hingegen möchte seine Schlaganfallversorgung behalten.
Zwischen beiden Kliniken gibt es einen Kooperationsvertrag von 2004, der 2013 fortgeschrieben wurde, der zwei Standorte vorsieht. Bislang hat keine der Kliniken diesen Vertrag gekündigt. Sollte jedoch eine Partei den Vertrag kündigen und die andere nicht einverstanden sein, käme es zu einer juristischen Klärung, ob es weiterhin zwei Standorte oder nur eine Pforte geben soll. Bislang entscheiden Rettungs- oder Notdienste, wohin ein Patient gebracht wird. Ebenso entscheiden oft Angehörige oder Patienten als Selbsteinweiser, wohin sie gehen. Gutachter sind jedoch der Ansicht, dass die Erst-Diagnostik in einer Klinik stattfinden und dann der Patient in die entsprechende Spezialklinik verlegt werden soll.
Die Geschäftsführer der Privatklinik CB, Bernhard Wehde und Oliver Stockinger, begründen ihre Position damit, dass für den Fall nur eines Standortes im Neubau der AFK das Filetstück ihrer Klinik herausgeschnitten würde. Das CB habe alle Zertifikate für eine Schlaganfallbehandlung erreicht und sei mit seinen Neurologen und der Neuro-Radiologie und deren ausgewiesenen Spezialisten fachlich hervorragend aufgestellt. Das Pikante daran: das CB schickt einen ständigen Konsiliardienst in Person eines  Psychiaters, Psychosomatikers und Neurologen in die AFK, um dort die Versorgung sicherzustellen. Wehde sagt: „Wir erfüllen einen Versorgungsauftrag für das Land, aber auch für den Landkreis. Vom Land gibt es eine Empfehlung, dass alle Patienten mit Verdacht auf Schlaganfall ins CB gebracht werden sollen.“ Das hätten die AFK abgelehnt. Ebenso den Vorschlag, dass die Psychosomatik als Außenstelle in die AFK gehen, die Schlaganfälle jedoch im CB bleiben sollen.
„Es kann nicht sein, dass die AFK eine Zusammenführung der Standorte ablehnen, andererseits aber fordern, dass das CB Teile seiner medizinisch und wirtschaftlich erfolgreichen Struktur auf den Berg verlagert“, so Wehde. Das CB habe wegen Synergie-Effekten schon 2010 den Vorschlag auf eine räumliche Zusammenführung auf dem Gelände des CB gemacht. Der Kreistag habe sich jedoch für einen Neubau auf dem Berg entschieden. Es gebe aber noch keinen endgültigen Baubeschluss und keine Förderzusage des Sozialministeriums. Für das CB sei jedoch bei zwei Standorten die „gegenseitige Akzeptanz“ zwischen den Kliniken und ihrer Fachgebiete „Grundvoraussetzung für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit“, so die Geschäftsführer des CB.
Die AFK hingegen wollen die Akut-Medizin und die Schlaganfallversorgung in ihrer Klinik im Neubau zusammenführen. Geschäftsführer Wolfgang Schmid wies darauf hin, dass das CB für Notfälle nicht die entsprechende Ausrüstung habe, denn bei Interventionen brauche man beispielsweise eine Anästhesie sowie einen Internisten und Kardiologen. Professor Dr. Stephen Schröder: „Zwei unterschiedliche Träger, der Landkreis und die private Klinik, müssen sich endlich einigen, die Kräfte bündeln und eine Win-Win-Situation schaffen.“
Schmid sagte, schon 2012 habe es mit Blick auf den Klinikneubau ein Angebot gegeben, dass das CB in der neuen Klinik die Schlaganfallstation führen solle, denn die AFK hätten nach dem Krankenhausplan keinen Versorgungsauftrag für die Neurologie. Die Klinik könne jedoch Erstsymptome  erkennen und internistisch diagnostizieren. Schröder: „Der Neurologe soll die Führung in der akuten Behandlung des Schlaganfalls behalten, aber bitte in einem Umfeld, das für eine akute Notfallbehandlung ausgerüstet ist.“ Professor Dr. Matthias Fischer sagte,  jetzt sei der richtige Zeitpunkt, die Zusammenführung von Notfallmedizin und Schlaganfallbehandlung hinzubekommen, wie es schon in anderen Landkreisen  gelungen sei.
Geschäftsführer Dr. Ingo Hüttner zeigte weitere Gesprächsbereitschaft für die Behandlung einer ganz konkreten Ausgestaltung im Bezug auf eine Pforte. Gibt es keine Einigung, wird es wohl zu einer juristischen Klärung kommen, an der beide Parteien nach eigenen Aussagen zwar kein Interesse haben, dies jedoch auch nicht ausschließen wollen.

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