Spital Männedorf provoziert scharfe Voten im Kantonsrat
Der Wirbel um einen Belegarzt hat das Spital Männedorf in die Schlagzeilen gebracht. Am Montag war der Fall im Parlament ein Thema. Die Spitalpräsidentin wehrt sich gegen den Vorwurf, mit externen Ärzten bloss Profit machen zu wollen.
Im Kantonsrat kam das Spital Männedorf am Montag schlecht weg: Es sei ein «Paradebeispiel für die verfehlte Spitalpolitik im Kanton Zürich», sagte Andreas Dauru, SP-Gesundheitspolitiker aus Winterthur, in einer Fraktions-erklärung namens der SP, Grünen und AL. Hintergrund sind die Ereignisse um einen Belegarzt, der in Männedorf operierte und von dem sich das Spital vor zehn Tagen trennte. Wie die ZSZ am Samstag publik machte, hatte er dort eine Operation durchgeführt, für die Männedorf keinen Leistungsauftrag vom Kanton hat. Sprich, der Eingriff war so nicht zugelassen.
Im Kantonsrat war nicht dieser Fehler ein Thema, sondern die Strategie des Spitals, neben den hauseigenen Chirurgen stark auf Belegärzte zu setzen. Rund 60 stehen unter Vertrag. Sie praktizieren freiberuflich, kommen aber für Operationen nach Männedorf. Nach Ansicht der Ratslinken ist dies die Folge eines überdimensionierten Ausbaus in den letzten zehn Jahren. Um die Infrastruktur auszulasten und Gewinne zu erzielen, seien dem Spital auch Belegärzte «von zweifelhafter Qualität» recht.
Schwieriger zu kontrollieren
Beatrix Frey-Eigenmann (FDP), Kantonsrätin und Verwaltungsratspräsidentin der Spital Männedorf AG, stellt dies in Abrede. «Wir versuchen nicht krampfhaft, etwas auszulasten, wir sind bereits gut ausgelastet», sagt sie. Der Spitalausbau sei erfolgt, um die Grundversorgung in der Region langfristig sicherzustellen – und zwar noch unter «staatlichem Regime», also bevor 2012 die Trägerschaft vom Zweckverband der Bezirksgemeinden in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Spezialgebiete wie die Bauchchirurgie, Tumorbehandlungen und Akutgeriatrie biete man seither an, um ein «adäquates Angebot für die Bevölkerung in der Region» zu schaffen, sagt Frey. Klar sei aber, dass man diese nicht allein mit internen Ärzten abdecken könne. «Deshalb arbeitet das Spital Männedorf mit verschiedenen Spezialisten zusammen», sagt die Präsidentin. Sie räumt allerdings ein, dass Belegärzte in ihren eigenen Praxen schwieriger zu kontrollieren seien als das festangestellte Personal.
Der Ratslinken wirft Frey nach dem gestrigen Votum vor, bloss Stimmung zu machen gegen die geplante Privatisierung des Kantonsspitals Winterthur. Darüber entscheiden die Stimmberechtigten im Kanton am 21. Mai.
Ein falscher Eingriff
Zur Trennung vom umstrittenen Übergewichtschirurgen Ralf Senner gibt Frey weitere Einzelheiten bekannt. Senner habe einen Patienten angemeldet, für dessen Operation die Krankenkasse und der Kanton aufkommen sollten. Männedorf hat in der bariatrischen Chirurgie, also jener für Übergewichtspatienten, nur für leichtere Fälle einen Leistungsauftrag. Vorgenommen hat der Arzt jedoch einen komplexeren Eingriff – womit der gesetzliche Rahmen verletzt war. Festgestellt hat man dies im Rahmen der Kontrollen nach der Operation. Das Spital erstattete Meldung an die Gesundheitsdirektion und beendete die Zusammenarbeit mit Senner, mit dem offenbar schon früher Abspracheprobleme aufgetaucht waren.
Daniel Winter, Sprecher der Zürcher Gesundheitsdirektion, bestätigt den Erhalt der Meldung aus Männedorf. Zum Fall des unzulässigen Eingriffs werde das Spital nun Stellung nehmen müssen. Wie Winter weiter ausführt, erfolgt bei den Spitälern routinemässig ein Controlling, ob sie sich an ihren Leistungsauftrag halten. Bei Überschreitungen muss ein Spital begründen, weshalb der Fall trotzdem behandelt wurde. Kann es dies nur ungenügend, zahlt der Kanton seinen Rechnungsanteil nicht. Auch eine Rüge könne es einmal absetzen, sagt Winter. Zur maximalen Strafe aber, nämlich dass ein Spital den Leistungsauftrag verliert, komme es erst bei «systematischen Verfehlungen».
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