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Spitalgruppe droht mit Leistungsabbau

Das Spital Zweisimmen will mehr Geld.

Das Spitalwesen könnte die Kantonskassen bald noch stärker belasten. Die STS AG, welche die beiden Spitäler in Thun und Zweisimmen betreibt, hat beim Kanton ein Gesuch um finanzielle Unterstützung eingereicht. Gemäss Annamaria Müller vom kantonalen Spitalamt geht es dabei um einen jährlichen Betrag von 3,4 Millionen Franken für das Spital in Zweisimmen. Dieses ist schlecht ausgelastet; der Kanton schreibt den Weiterbetrieb aber vor, weil das Spital aufgrund seiner geografischen Lage versorgungsnotwendig ist. Die Betreiber wollen sich deshalb Leistungen vergüten lassen, die bereitgestellt, aber nicht gebraucht werden. Diese sogenannten Vorhalteleistungen fallen etwa an, wenn Chirurgen im Bereitschaftsdienst auf Notfälle warten.

Doch sind solche Subventionierungen überhaupt möglich? Schliesslich hatte Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) vor kurzem moniert, andere Kantone würden ihre Spitäler über Unterstützungsbeiträge auf unzulässige Weise alimentieren. Müller vom Spitalamt will sich im Fall der STS AG nicht festlegen. Man sei dabei, das Gesuch aus dem Oberland zu prüfen. Die rechtliche Ausgangslage sei komplex.

Das Spitalversorgungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, gemeinwirtschaftliche Leistungen zu vergüten, aber nur dann, wenn alle Querfinanzierungen innerhalb der Spitalgruppe ausgeschöpft sind. Im konkreten Fall heisst das: Erst wenn auch der gesamte Gewinn des Spitals in Thun aufgebraucht ist, kann die Spitalgruppe für Zweisimmen Geld bekommen. Dieses sogenannte Subsidiaritätsprinzip müsse zwingend eingehalten werden, fordert denn auch Grossrätin Barbara Mühlheim (GLP). Man werde in der grossrätlichen Gesundheitskommission ein Auge darauf haben.

Thun fürchtet um eigenes Spital

Daran dürfte man in der Region Thun keine Freude haben. Denn dort hofft man so oder so auf einen zustimmenden Bescheid. Der Grund: Man macht sich aufgrund «der jährlichen Geldabflüsse» nach Zweisimmen «Sorgen um den Spitalhauptstandort Thun». Dies schreibt der Thuner Stadtpräsident und Grossrat Raphael Lanz (SVP) in einer Anfrage an den Regierungsrat. Sollte der Kanton der Forderung aus dem Oberland stattgeben, gibt sich ein weiteres Problem. Gemäss Gesetz müsste die Subvention «im Rahmen des Budgets» bezahlt werden.

Dieses ist aber bereits ausgeschöpft. Gemäss Müller müssten die Mittel im künftigen Kantonsbudget zusätzlich bereitgestellt werden. Auch dies ist kein einfaches Unterfangen: Der Kanton ist derzeit dabei, ein Sparprogramm aufzugleisen. Beim Kanton befürchtet man deshalb, dass das Beispiel Nachahmer anziehen könnte. «Klar weckt das bei anderen Spitalgruppen Gelüste», sagt Müller dazu.

Welche Folgen hätte ein Nein des Kantons? Thomas Bähler, Präsident der STS AG, sagt, es gehe nicht nur um «Geld, sondern auch um das zukünftige Leistungsangebot in der Region». Ein Leistungsabbau wäre also eine Option. Das ist brisant: Ein solcher wurde im Abstimmungskampf zur Spitalstandortinitiative ausgeschlossen. Diese wollte den Weiterbetrieb des Spitals langfristig sichern.