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Bern erhält grössten Spital-GAV der Schweiz

Blick auf das Inselspital. (Archiv)

Ab dem kommenden Jahr gilt für 18'000 Angestellte von öffentlichen Spitälern im Kanton Bern ein einziger Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Er tritt an die Stelle der beiden bisherigen und ist nach Angaben der Spitäler und Personalverbände der schweizweit wichtigste GAV im Spital- und Gesundheitsbereich.

Zehn Unternehmen werden ihm angeschlossen sein, wie der Verband der öffentlichen Spitäler im Kanton Bern «diespitaeler.be» und die Personalverbände am Mittwoch in Bern vor den Medien bekannt gaben.

Es sind die Insel-Gruppe mit ihren 9800 Angestellten, die sechs Regionalen Spitalzentren des Kantons Bern mit 6300 Beschäftigten und die seit Anfang Jahr selbständigen psychiatrischen Kliniken im Kanton mit 2300 Angestellten. Derzeit verfügen die Insel-Gruppe und die Regionalen Spitalzentren über je einen GAV. Letzterem sind die drei Psychiatriezentren angeschlossen.

Neues Lohnmodell und Adoptionsurlaub

Der neue GAV wird für die 18'000 Spitalangestellten von der Reinigungskraft bis zum Oberarzt einige Umstellungen und Verbesserungen bringen. Beispielsweise wird - auf Bestreben des Spitalverbands - ein neues Lohnmodell eingeführt.

Die Spitalverantwortlichen erhoffen sich von ihm mehr Flexibilität. Bisher galt in den öffentlichen Spitälern des Kantons ein System, das auf dem Lohnmodell der Kantonsverwaltung basiert und etwa 30 Gehaltsklassen und je zirka 90 Stufen pro Klasse aufweist. Das sei veraltet, hiess es am Mittwoch.

Das neue Modell wird nun 18 Lohnbänder aufweisen und einen Mindestlohn von 48'000 Franken für 12 Monate respektive 4000 Franken pro Monat. Bisher verdienten laut Rosmarie Glauser vom Berufsverband der Assistenz- und Oberärzte (VSAO) einige wenige Spitalangestellte im Kanton Bern weniger als 4000 Franken. Weniger verdienen wird mit dem neuen GAV niemand: Es gilt eine Besitzstandsgarantie.

Dienstaltersgeschenke gibt es künftig für die Angestellten der Regionalen Spitalzentren schon ab dem 10. Dienstjahr, nicht erst ab 20 Jahren. Auch wird der Mutterschaftsschutz verbessert, in den Regionalen Spitalzentren der Vaterschaftsurlaub verlängert und neu gibt es für Personen, die ein Kind adoptieren, einen Monat frei. Die Personalverbände erreichten auch, dass künftige Lohnverhandlungen weiterhin zwischen ihnen und den Arbeitgebern stattfinden werden und nicht betriebsintern.

Vorteile bei Personalrekrutierung

Dass die Berner Spitäler Hand boten für einen neuen GAV, liegt nach den Worten der Verantwortlichen vor allem an den Vorteilen, die man sich bei der Rekrutierung von Personal erhofft. Mit dem neuen GAV werde Sicherheit und Vertrauen geschaffen - das sei ein hohes Gut, sagte beispielsweise Holger Baumann, Geschäftsleitungsvorsitzender der Insel-Gruppe, an der Medienkonferenz.

Auch betonte Bruno Letsch, der neue GAV lasse pro Spitalgruppe differenzierte Lösungen zu. Schliesslich hätten die verschiedenen Spitalgruppen nicht immer dieselben Bedürfnisse. Letsch ist Geschäftsleitungsvorsitzender des Spitalzentrums Biel und sprach im Namen der Regionalen Spitalzentren.

So können die verschiedenen Spitalgruppen weiterhin Lohnverhandlungen pro Gruppe führen und die im neuen GAV definierten Mindestanforderungen überschreiten, wenn sie das wollen.

Bettina Dauwalder von der Gewerkschaft VPOD sagte zum neuen Lohnmodell, laut den Basler Personalverbänden könne man damit leben. Dort und im Kanton Aargau ist das neue Berner Modell schon in Spital-GAV verankert. Klar sei, dass sich das Spitalpersonal mit dem neuen Modell künftig aktiv um ihre Löhne werde kümmern müssen.

Erik Grossenbacher vom Berufsverband der Pflegefachfrauen und -männer sagte, sein Verband hoffe, dass der neue GAV den allgemeinen Spardruck «zumindest auf ein annehmbares Minimum» reduzieren werde.

Geringe Mehrkosten für Spitäler

Die öffentlichen Spitäler erwarten vom neuen GAV Mehrkosten von unter einem Prozent der Lohnsumme. Diese Mehrkosten gingen nicht auf das neue Lohnmodell zurück, sagte Letsch, sondern auf die verschiedenen einzelnen Bestimmungen wie etwa die Einführung des Adoptionsurlaubs.

SDA/zec