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Kantonsrat fordert eine Liste mit ambulanten Behandlungen

Wenn der Arzt ambulant behandeln kann, soll er dies auch tun, findet der Kantonsrat.

Ambulante Behandlungen sind kostengünstiger als solche, die einen Aufenthalt auf der Krankenstation einschliessen. Deshalb will der Kanton sich künftig nicht mehr finanziell an stationären Behandlungen beteiligen, die auch ambulant durchgeführt werden könnten.

Der Kantonsrat hiess am Montag einen entsprechenden Antrag des Regierungsrats zur Änderung des Spitalgesetzes gut. Definitiv darüber befinden wird er in der zweiten Lesung in vier Wochen.

«In der Schweiz gibt es ein grosses Potenzial an Behandlungen, die ambulant statt stationär durchgeführt werden können», sagte Beatrix Frey (FDP, Meilen), Präsidentin der kantonsrätlichen Finanzkommission (Fiko). Als Beispiele nannte sie etwa die Behandlung von Leistenbrüchen, Krampfadern oder des Grauen Stars.

Ihre Walliseller Parteikollegin Linda Camenisch sagte, die Liste umfasse aktuell 13 Eingriffe und werde in Zukunft ergänzt. Lorenz Schmid (CVP, Männedorf) sagte, das Prinzip «ambulant vor stationär» entspreche auch einem Patientenbedürfnis. Er rechnete vor, dass damit sieben Millionen Franken jährlich eingespart werden könnten. «Diese Summe wird grösser, wenn man das Prinzip richtig einsetzt», sagte er.

Grüne: Fallpauschale gescheitert

Der Anteil der ambulanten Eingriffe in Schweizer Spitälern liegt bei unter 20 Prozent. Polen, Portugal und Mexiko weisen ähnliche Werte auf. Ganz anders stehen England, die Niederlande, Kanada, Dänemark oder die USA da. «Sie kommen auf 50 bis 60 Prozent», sagte Schmid.

Während auch SVP, GLP und BDP den Vorschlag begrüssten, folgten Grüne und AL einem Minderheitsantrag, den Kathy Steiner (Grüne, Zürich) vortrug: «Der falsche Anreiz für die Spitäler liegt im Finanzierungssystem, dort muss der Hebel angesetzt werden.» Die Fallpauschale sei gescheitert, fanden die Grünen, man müsse die Finanzierung und die Spitalplanung überprüfen.

Von einem «Pflästerli gegen die verfehlte Spitalplanung» sprach auch Andreas Daurù (SP, Winterthur). Das Finanzierungsmodell zwinge die Spitäler, mehr Patienten zu behandeln. Aber die SP lasse sich für einmal darauf ein. Der Kanton Luzern habe bereits eine solche Liste eingeführt, der Bund habe auch eine angekündigt. Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) versicherte dem Rat, dass auch mit der Liste im Spital nach medizinischen Kriterien entschieden werde. Er sagte: «Finanzielle Anreize sollen die Indikationen nicht beeinflussen.»

In Ausnahmefällen, wenn es die Verfassung des Patienten verlangt, sollen Eingriffe weiterhin stationär durchgeführt werden können. Auch wenn sie ambulant durchgeführt werden müssten. In diesem Fall müssen die Spitäler die Behandlungen genau dokumentieren und begründen.

SDA/mcp