Kantonale Abstimmung
Kantonsspital Winterthur: Zukunftssicherung dank Privatisierung?

Für einen fairen Wettbewerb bräuchten Spitäler gleich lange Spiesse, ist das Komitee "Pro KSW und ipw" überzeugt. Deshalb sei bei der Abstimmung vom 21. Mai ein Ja zu den Spitalprivatisierungsvorlagen notwendig. Die Sonderregelung für die beiden Spitäler gehöre abgeschafft.

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Das Komitee "Pro Kantonsspital Winterthur (KSW) und Integrierte Psychiatrie Winterthur - Unterland (ipw)" strebt eine Verselbständigung der Spitäler an.

Das Komitee "Pro Kantonsspital Winterthur (KSW) und Integrierte Psychiatrie Winterthur - Unterland (ipw)" strebt eine Verselbständigung der Spitäler an.

Keystone

Heute sind das Kantonsspital Winterthur (KSW) und die Integrierte Psychiatrie Winterthur - Unterland (ipw) die einzigen nicht universitären Spitäler, die dem Kanton gehören. Um sich im veränderten Spitalumfeld erfolgreich behaupten zu können, seien die Verselbständigungen nötig, betonte das Komitee am Mittwoch in Zürich.

Mit dem neuen Krankenversicherungsgesetz und der geänderten Spitalfinanzierung habe der Wettbewerb unter den Spitälern stark zugenommen - sowohl um Patienten als auch um qualifizierte Fachkräfte. Für einen fairen Wettbewerb, brauche es aber gleich lange Spiesse, wird CVP-Kantonsrat Lorenz Schmid in einer Mitteilung zitiert.

Unflexibel wegen starrer Strukturen

Die beiden Spitäler könnten sich aufgrund der starren Strukturen nur langsam an die demografische Entwicklung und die neuen Patientenbedürfnisse anpassen, betonte Hanspeter Conrad, Direktor ipw, gemäss Mitteilung. Die Verselbständigungen seien ausdrücklicher Wunsch der Spitalleitungen, sagte er.

Gemäss Komitee werden in den Jahren 2016 bis 2018 fünf psychiatrische Kliniken in der Schweiz in Aktiengesellschaften umgewandelt. Es gebe keinen Grund, weshalb KSW und ipw einen Sonderzug fahren und vom Kanton geführt werden müssten. Eine Privatisierung sichere den beiden Spitälern ihre Zukunft.

Die Verselbständigungsbefürworter sind zudem der Überzeugung, dass eine Annahme der beiden Vorlagen nicht zu einem Abbau in der Grundversorgung führen würde - wie dies die Gegner befürchten. Diese bleibe in der Verantwortung des Kantons, indem er Leistungsaufträge an Spitäler vergibt und kontrolliert, schreibt das Ja-Komitee.

Der Kantonsrat hatte die beiden Gesetzesvorlagen im vergangenen Herbst mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen. Die linke Ratsseite ergriff dagegen das Referendum, weshalb das Volk nun darüber befinden muss.