Auch weiterhin darf die Klinik am Eichert keine Kontroll-Untersuchungen bei Patienten mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren vornehmen. Die notwendige Ermächtigung liegt noch nicht vor, nachdem ein niedergelassener Kardiologe aus Göppingen Einspruch eingelegt hatte. Was nicht bedeutet, dass Patienten auf die Kontrollen verzichten müssen, beide Göppinger Kardiologie-Praxen haben dafür eine Zulassung.
Rund ein Vierteljahrhundert lang konnten Betroffene die Herzschrittmacher-Ambulanz der Klinik am Eichert zur Kontroll-Untersuchung aufsuchen. Bis der Oberarzt in  den Ruhestand ging. Die Zulassung – genannt „Ermächtigung“ – der Kassenärztlichen Vereinigung war aber an ihn  persönlich gebunden. Als der Nachfolger den Dienst antrat, widersprach ein niedergelassener Göppinger Kardiologe. Rechtlich völlig in Ordnung: Durch die Möglichkeit des Widerspruchs sollen niedergelassene Ärzte geschützt werden.
Den Betroffenen gefällt das allerdings gar nicht. Ein Patient aus Ebersbach berichtet, dass er weder in Kirchheim noch Nürtingen die dringend notwendigen Termine bekommen habe. In die Praxis jenes Arztes, der den Widerspruch eingelegt hatte, wollte er nicht – der Mann wurde aber trotzdem in  Göppingen fündig: In einer zweiten Kardiologie-Praxis hat er einen Termin für Anfang Mai bekommen.
Der Ebersbacher kennt sogar den Arzt, der dort die Untersuchungen vornimmt: Der Kardiologe und Internist Dr. Christian Hofgärtner ist der Sohn jenes Herzspezialisten, der rund 25 Jahre an der Klinik Eichert die Herzschrittmacher und Defibrillatoren kontrollierte. Hofgärtner ist zu jeweils 50 Prozent in der Klinik und der Göppinger Praxis angestellt und hatte auch seinen Vater immer wieder in der Herzschrittmacher-Ambulanz vertreten.
„Ich kontrolliere schon seit vergangenem Jahr regelmäßig Schrittmacher in der Praxis“, sagt Hofgärtner, „jetzt notgedrungen intensiviert“. Durch seine Arbeit als Kardiologe in der Klinik kenne er auch viele der Patienten – „und ich habe ja auch die Pflicht, diese Patienten zu versorgen“. Ein Wermutstropfen: „Dafür verlängern sich die Wartezeiten der anderen Patienten“, bedauert Hofgärtner.
Aus der Klinik ist zu hören, dass der zuständige Zulassungsausschuss noch keine Entscheidung getroffen habe, ob am Eichert auch künftig wieder Kontrollen vorgenommen werden dürfen. Dieser Ausschuss ist ein von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) unabhängiges Gremium, das mit Vertretern der Krankenkassen und der Ärzte paritätisch besetzt ist. Auch eine Sprecherin der KV berichtet, dass in der Sache noch keine Entscheidung gefallen sei.
Wenn der niedergelassene Göppinger Kardiologe, der den Einspruch eingelegt hat, nachweisen kann, dass er die Nachsorge der jährlich rund 2000 Patienten problemlos übernehmen kann, wird die Entscheidung gegen die Klinik ausfallen.

Info Kardiologe dürfen sich nur Ärzte nennen, die besondere Kenntnisse von der Kardiologie (die Lehre vom Herzen) haben.