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Kanton definiert sein Verhältnis zum Spital neu

Dem Landrat wird eine Änderung der Spitalverordnung unterbreitet. Daraufhin wurden sieben strategische Ziele formuliert.

Südostschweiz
19.08.17 - 12:59 Uhr
Wirtschaft
Nun ist für das Kantonsspital Glarus alles präziser geregelt.
Nun ist für das Kantonsspital Glarus alles präziser geregelt.
Sasi Subramaniam

Mit Blick auf die Einführung der neuen Spitalfinanzierung hat der Kanton Glarus das Kantonsspital Glarus (KSGL) 2011 in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft überführt, die sich zu 100 Prozent im Besitz des Kantons befindet. «Das KSGL entwickelte sich in den letzten Jahren erfreulich», schreibt der Regierungsrat in seinem Bulletin. Die Verselbstständigung und die dazugehörenden rechtlichen Grundlagen wie die Spitalverordnung und die Leistungsvereinbarung hätten sich grundsätzlich bewährt. Allerdings soll die schwierige Mehrfachrolle des Kantons im Gesundheitswesen präziser geregelt und soweit möglich voneinander getrennt werden.

Aus der Sicht als Leistungseinkäufer und -finanzierer gelte es zudem, die sogenannten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) genauer zu regeln. Die Rechtsprechung und Lehre hätten in den vergangenen Jahren dazu verschiedene Fragen geklärt. Im Nachgang zu gewissen Anpassungen der Spitalordnung sei dann die Leistungsvereinbarung zwischen dem Regierungsrat und dem KSGL anzupassen. So soll die Abgeltung der GWL schrittweise von heute 4,5 auf 3,75 Millionen Franken im Jahr reduziert werden.

Als Konsequenz hat der Regierungsrat in seiner Funktion als Aktionärsvertreter des Kantons eine Eigentümerstrategie für das KSGL erarbeitet, in der er seine Ziele aus Sicht des Spitaleigners definiert.

Sieben strategische Ziele

Die überarbeitete, neue Eigentümerstrategie enthält die folgenden sieben strategische Ziele:

● Das KSGL gewährleistet die Spitalgrundversorgung im Kanton Glarus.

● Das KSGL ist ein langfristig konkurrenzfähiger Leistungserbringer in der Spitalversorgung.

● Das KSGL pflegt eine starke regionale Verankerung des Spitalbetriebs.

● Das KSGL nimmt seine Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt wahr.

● Das KSGL erwirtschaftet ein ausreichendes Betriebsergebnis (EBIT) und einen ausreichenden Gewinn für die Deckung der Kapital- und Investitionskosten. Es verfügt über ein angemessenes Eigenkapital.

● Das KSGL erhält, erneuert und betreibt seine Infrastruktur aus eigener Kraft nachhaltig.

● Das KSGL erbringt gemeinwirtschaftliche Leistungen im Auftrag des Kantons qualitativ angemessen und nachhaltig. Der Kanton gewährt maximal die Kostendeckung.

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