Krankenhäuser Saar-Kliniken klagen über hohe Außenstände

Saarbrücken · AOK und Bundesknappschaft, die besonders kritisiert werden, kontern: Die meisten Rechnungen der Krankenhäuser seien fehlerhaft.

 Eine Krankenschwester betreut auf der Intensivstation einen Patienten.

Eine Krankenschwester betreut auf der Intensivstation einen Patienten.

Foto: dpa/Patrick Seeger

Die 22 saarländischen Krankenhäuser bleiben mitunter jahrelang auf ihren Kosten für stationäre Behandlungen sitzen, weil gesetzliche Krankenkassen Rechnungen erst mit Verzögerung zahlen oder die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung anzweifeln. Das beklagt die Saarländische Krankenhausgesellschaft (SKG). Sie beziffert die Außenstände der 22 Saar-Kliniken auf bis zu 42 Millionen Euro pro Quartal. Im Zweifel müssten die Kliniken wegen der ausbleibenden Zahlungen mit Kassenkrediten ihre Liquidität sichern, sagte SKG-Geschäftsführer Thomas Jakobs. Betroffen seien alle Häuser.

Zwei Krankenkassen seien in besonderer Weise auffällig, so Jakobs: die AOK und die Knappschaft. Die AOK bezahle fast 40 Prozent der fälligen Rechnungen erst einmal nicht, die Knappschaft sogar 60 Prozent. Es gebe „massive Klagen“ aus den Krankenhäusern. Versuche der SKG und der Krankenhäuser selbst, die Thematik, insbesondere mit der Knappschaft, zu klären, hätten nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt.

Hört man sich bei den beiden Kassen um, wird einem eine ganz andere Geschichte erzählt; die von der SKG genannten Zahlen werden vehement bestritten. Die Kassen verweisen darauf, dass sie verpflichtet sind, Krankenhaus-Rechnungen genau zu prüfen. Bundesweit sind nach Angaben der Bundesknappschaft fast 53 Prozent aller geprüften Rechnungen fehlerhaft. Der Schaden für die Versicherten betrage eine Milliarde Euro. Alle sachlich-rechnerischen und inhaltlich korrekten Rechnungen würden selbstverständlich gezahlt.

Knappschafts-Sprecher Wolfgang Buschfort teilte der SZ mit: „Wir stellen bei den Krankenhausrechnungen im Saarland Fehler, zum Teil sehr grobe Fehler, fest, wobei teilweise nicht unerhebliche Rechnungssummen ungerechtfertigt abgerechnet werden. Dabei sind einige Krankenhäuser auffälliger als andere.“ Welche das sind, wollte er nicht sagen. Es würden beispielsweise Behandlungen als stationär abgerechnet, die anerkanntermaßen ambulant hätten erbracht werden können.

Laut AOK Rheinland-Pfalz/Saarland liegt die Quote der im Saarland erfolgreich gekürzten Rechnungen seit Jahren sogar bei über 60 Prozent aller geprüften Rechnungen. „Das bedeutet allerdings, dass mehr als sechs von zehn geprüften Rechnungen objektiv falsch/zu hoch durch die Krankenhäuser erstellt wurden. Der Schaden ist hier unbedingt von der Solidargemeinschaft der Beitragszahler abzuwenden“, erklärte Jan Rößler, Sprecher der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, gegenüber der SZ.

SKG-Geschäftsführer Jakobs beklagt, das Vertrauen der Krankenkassen in die Krankenhäuser habe nachgelassen, es werde unterstellt, dass die Krankenhäuser unnötige Dinge abrechneten oder falsch behandelten. „Den Vorwurf weisen wir entschieden zurück.“ Die Behandlungen in den Krankenhäusern richteten sich nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot, sie seien qualitativ gut und erfolgten unter Beachtung medizinischer Leitlinien. Die Krankenkassen und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung überprüften zunehmend die medizinische Notwendigkeit der Krankenhausbehandlungen.

Innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist (vier Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Behandlung stattgefunden hat) haben die Krankenkassen die Möglichkeit, Beanstandungen an den Krankenhausrechnungen rückwirkend geltend zu machen. Problematisch sei insbesondere auch, dass Krankenkassen Rechnungsbeträge von Leistungen, die ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt erbracht wurden, oftmals von anderen Rechnungsbeträgen abziehen, beklagt die SKG. Den Krankenhäusern bleibe in all diesen Fällen nur die Möglichkeit, über eine Klage zu ihrem ausstehenden Geld zu kommen, sagte Jakobs. Die AOK betont, es sei den Kassen explizit gestattet, die Abrechnung zunächst gekürzt zu zahlen, wenn sie Zweifel an der Richtigkeit der Rechnung haben.

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