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Regionale Spitäler befürchten, dass sie langsam ausbluten

Spezialisierte Operationen an der Wirbelsäule darf das See-Spital – im Bild der Standort Kilchberg – ab 2018 nicht mehr anbieten.

Es klingt harmlos: Der Regierungsrat hat die Spitallisten aufs nächste, respektive übernächste Jahr angepasst. Doch für die einzelnen Spitäler und ihre Patienten sind die Folgen zum Teil einschneidend.

Das See-Spital mit seinen Standorten in Horgen und Kilchberg darf zum Beispiel ab nächstem Jahr an beiden Standorten keine spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie mehr betreiben. Es verliert den entsprechenden Leistungsauftrag, weil es bestehende Mindestfallzahlen nicht erfüllt. An beiden Standorten fanden 2016 nur je zwei solche Eingriffe statt, die Mindestfallzahl liegt aber bei zehn.

Weniger Leistungsaufträge

Markus Pfammatter, Direktor des See-Spitals sagt: «Patienten können künftig nicht mehr wohnortnah behandelt werden.» Sie müssten in den Kanton Schwyz, das Spital Lachen, ausweichen. «Ausserdem gehen dem See-Spital lukrative Fälle verloren», fügt Pfammatter an.

Ähnlich äussert er sich auch dazu, dass das See-Spital keinen Leistungsauftrag für Übergewichtschirurgie erhält. Dies begründet die Regierung damit, dass weder ein zusätzlicher Versorgungsbedarf noch eine Unterversorgung bestehe.

Fast noch empfindlicher treffen die Anpassungen das Paracelsus-Spital in Richterswil. Es verliert per 2018 den Status als Kompetenzzentrum für Palliativpflege. Der entsprechende befristete Leistungsauftrag wird nicht verlängert, weil die nötige Zertifizierung fehlt. Vom Paracelsus-Spital war am Freitag niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

Grosser Mehraufwand

Das ist aber noch nicht alles. Vielmehr müssen ab 2019 nicht nur die Spitäler, sondern auch ihre Chirurgen Mindestfallzahlen erfüllen. Brustkrebs muss ein Chirurg zum Beispiel 30-mal pro Jahr operieren, gynäkologische Tumore 20-mal, Hüft- und Knieprothesen 15-mal, Prostata 10-mal.

Auch das irritiert Matthias Pfammatter. «Belegärzte operieren an mehreren Spitälern. Es bedeutet für das See-Spital einen administrativen Mehraufwand, diese Fallzahlen zu erfassen.» Es gebe keine Studien, die belegen, dass durch Mindestfallzahlen die Qualität gesteigert werde.

Es drohen Gerichtsverfahren

So wie es aussieht, will das See-Spital die jüngsten Beschlüsse des Regierungsrats zur Spitalliste nicht einfach hinnehmen. «Das See-Spital überlegt sich, gerichtlich vorzugehen, weil der Zentralisierung von medizinischen Dienstleistungen Einhalt geboten werden muss», sagt Pfammatter.

Damit steht das See-Spital nicht allein da. Hat es sich doch mit neun anderen Zürcher Regionalspitälern – unter anderem dem Paracelsus-Spital und den Spitälern Männedorf und Zollikerberg – zur Interessengruppe (IG) Primärspitäler zusammen geschlossen. Die IG schreibt ihrerseits in einer Mitteilung, «die Spitäler behalten sich rechtliche Schritte» vor.

Enttäuscht ist die IG, weil ihre Anregungen, die sie in die Vernehmlassung eingebracht hatte, nicht berücksichtigt worden seien. Zudem widersprächen die jüngsten Beschlüsse Treu und Glauben. Basiere doch die heutige Spitalplanung auf Vereinbarungen und einer Planung, die bis ins Jahr 2020 Gültigkeit haben sollten. «Diese kurzfristige Anpassung untergräbt die Planungs- und Investitionssicherheit», schreibt die IG.

Dass die Qualität durch die strengeren Mindestfallzahlen verbessert werde, bezweifelt die IG. Vielmehr würden der Zentralisierung von medizinischen Dienstleistungen Vorschub geleistet und die Primärspitäler geschwächt.