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Kantone subventionieren ihre eigenen Spitäler

Eine Studie der Universität Basel zeigt auf, dass der Wettbewerb unter den Spitälern ungenügend ist.

Kathrin Alder 3 min
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Kantone bevorteilen vor allem ihre eigenen Spitäler mit verdeckten Subventionen. (Bild: Annick Ramp / NZZ)

Kantone bevorteilen vor allem ihre eigenen Spitäler mit verdeckten Subventionen. (Bild: Annick Ramp / NZZ)

Mehr Transparenz und mehr Wettbewerb zwischen den Spitälern, mit diesem Ziel wurde 2012 die neue Spitalfinanzierung eingeführt. Seither werden die Kosten der Spitäler bei der stationären Behandlung mittels Fallpauschalen gedeckt. Die Vergütung wurde damit einheitlicher, Kantone und Krankenkassen teilen die Kosten untereinander auf, profitieren sollten am Ende Patienten und Steuerzahler - von transparenten und preislich fairen medizinischen Leistungen.

Doch nun zeigt sich: Die Schweizer Spitallandschaft ist in Sachen Transparenz und Wettbewerb noch nicht da, wo sie sein sollte. Eine Studie, die der Basler Gesundheitsökonom Stefan Felder im Auftrag des Verbands «Privatkliniken Schweiz» erstellt hat, kommt zum Schluss, dass die Kantone vor allem ihre eigenen, also öffentlichen Spitäler mit verdeckten Subventionen bevorteilen.

Im Jahr 2015 belief sich diese Summe schweizweit auf über zwei Milliarden Franken. Dabei sind die Unterschiede zwischen den Kantonen riesig: Am grosszügigsten ist der Kanton Genf, der seine Einrichtungen mit Zuschüssen von rund 525 Millionen Franken unterstützt. Pro Fall sind das über 7600 Franken. Am wenigsten bezahlt der Kanton Appenzell Ausserrhoden. Dort belaufen sich die Subventionen auf gut 4 Millionen Franken, pro Fall macht das 297 Franken.

Felder hat diese Zahlen vor Jahresfrist schon einmal ermittelt, allerdings nur für das Jahr 2013. «Die Spitäler waren damals mitten in der Umstellung auf die neue Spitalfinanzierung. Dass es dabei bei der Zuordnung der Kosten und Erträge noch Unklarheiten gab, ist verständlich», sagt Felder. Es gebe allerdings nach wie vor eine Reihe von Spitälern, die auch fünf Jahre nach der Finanzierungsreform Erträge noch nicht richtig ausweisen würden. Dies führe eben zu verdeckten Subventionen.

Wie aber setzen sich diese verdeckten Subventionen zusammen? Laut Felder hauptsächlich aus drei Kanälen: den sogenannten gemeinwirtschaftlichen Leistungen, einem überhöhten Basispreis für medizinische Leistungen und Investitionskosten. Bei den gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die ausschliesslich der Kanton bezahlt, besteht das Problem darin, dass sie nur selten ausgeschrieben werden.

Ein Beispiel für eine gemeinwirtschaftliche Leistung ist etwa der Rettungsdienst. Mangelnder Wettbewerb führe nun dazu, dass diese Leistungen zu 97 Prozent von öffentlichen oder subventionierten Spitälern ausgeführt werden. Private kämen hier kaum je zum Handkuss.

Beim Basispreis kritisiert Felder insbesondere die Mehrfachfunktion der Kantone. Einerseits sind sie Betreiber von Spitälern oder aber wesentlich an ihnen beteiligt. In dieser Funktion handeln sie mit den Krankenkassen den Basispreis für eine bestimmte medizinische Leistung aus. Andererseits muss der Kanton diesen Basispreis absegnen und ihn im Streitfall sogar in erster Instanz festlegen.

Dies führt laut Felder dazu, dass die Basispreise bei öffentlichen und subventionierten Spitälern höher sind als bei den Privaten. Verdeckte Subventionen infolge überhöhter Basispreise haben laut Felder seit 2013 um 15 Prozent zugenommen und betragen rund 450 Millionen Franken. Als dritte Einnahmequelle dienen den Spitälern Beträge der öffentlichen Hand für Investitionen, etwa in Form von Zinsen oder Mieten unter Marktpreisen.

Michael Jordi, Zentralsek11retär der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), nimmt die Studie zur Kenntnis und weist gleichzeitig darauf hin, dass sie den neusten Stand der Koordinationsarbeiten der Kantone nicht abbilde. So habe die GDK im April dieses Jahres Empfehlungen verabschiedet, welche die Herleitung der Betriebskosten transparenter machen.

Dabei sei klar dargelegt, wie die einzelnen Kostenpunkte ermittelt und ausgewiesen werden müssen. Bei der Festsetzung der Tarife hielten sich die Kantone zudem an die gemeinsam festgelegten Kriterien zur Wirtschaftlichkeitsüberprüfung.

«Die Kantone stehen auch unter Spardruck und haben kein Interesse daran, überteuerte Leistungen zu finanzieren», sagt Jordi. Klar sei, dass die GDK mit ihren aktuellen Empfehlungen wesentlich dazu beitrage, dass die in der Studie vorgebrachten Kritikpunkte entkräftet werden können.

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