Das Klinikum nimmt Stellung
Nach dem Tod Heribert Fastenmeiers waren Vorwürfe gegen das Klinikum laut geworden. Jetzt haben sich die Anwälte des Krankenhauses geäußert
Nach dem Suizid von Heribert Fastenmeier, dem ehemaligen Geschäftsführer des Ingolstädter Klinikums, waren Vorwürfe gegen dessen früheren Arbeitgeber, das Klinikum, sowie auch den Aufsichtsrat laut geworden. So hatte Fastenmeiers Anwalt André Szesny unter anderem kritisiert, dass die Strafrechtschutzversicherung des Krankenhauses nur auf juristischen Druck hin die Kosten für Fastenmeiers Anwälte übernommen habe. Insbesondere aber wirft Szesny dem Klinikum vor, „Herrn Fastenmeier vier Tage vor Weihnachten (!) und damit in der traditionellen Weihnachtsfriedenszeit persönlich einen landgerichtlichen Beschluss“ zustellen lassen zu haben, mit dem seine Konten gesperrt worden seien. Gestern Abend nun hat sich das Klinikum zu den Vorwürfen geäußert. Geschäftsführer Andreas Tiete hat mit den beiden Anwälten Markus Steinmetz und Fritz Kroll die Sichtweise des Klinikums geschildert.
Warum musste es gerade in der Woche vor Weihnachten sein, dass Fastenmeier, der bis dato bereits acht Monate in Untersuchungshaft saß, von der Sperrung seiner Konten erfuhr? Das haben sich in den vergangenen Tagen viele gefragt. Die Juristen erklären das jetzt mit Fristen, die eingehalten werden mussten. So hätte die Geschäftsführung des Klinikums laut Steinmetz Ende November davon erfahren, dass Fastenmeier jetzt, zum 1. Januar 2018, eine Altersvorsorge „in erheblicher Höhe“ ausgezahlt bekommen hätte. Es soll sich um eine Summe im sechsstelligen Bereich handeln. In diesem Zusammenhang kamen Befürchtungen auf, dass Fastenmeier – obwohl er in Untersuchungshaft saß – das Geld beiseiteschaffen könnte. Anlass für diese Befürchtungen war wohl, dass der 63-Jährige offenbar bereits zu Beginn der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen ihn Geld und Immobilien verschoben hatte. So jedenfalls berichten es die Anwälte. Vor diesem Hintergrund hatte Oberbürgermeister Christian Lösel in seiner Funktion als Vorsitzender des Klinikum-Aufsichtsrats am 29. November seine Unterschrift unter ein Schreiben gesetzt, mit dem die Geschäftsführung einen sogenannten dinglichen Arrest beantragen konnte. Das bedeutet, dass die Konten bis zur Höhe jenes Betrags, der aus der Altersvorsorge fließen sollte, eingefroren werden. Das Landgericht hat dem schließlich auch stattgegeben. So sollten finanzielle Ansprüche des Klinikums gesichert werden. Denn in einem Zivilverfahren hat das Krankenhaus einen Millionenschaden geltend gemacht, der ihm durch das Handeln Fastenmeiers entstanden sein soll. In der Anklage wurde dem ehemaligen Geschäftsführer unter anderem Untreue in 99 Fällen vorgeworfen. „Hätte die Geschäftsführung es unterlassen, die Ansprüche zu sichern, wäre das eine Verletzung der Pflichten gewesen“, betonte Steinmetz gestern. Im Extremfall, sagte der Anwalt, hätte man der Geschäftsführung Untreue vorwerfen können. Nachdem die Pfändungsbeschlüsse an die Banken und Versicherungen zugestellt worden waren, musste Fastenmeier innerhalb einer Woche den Arrestbefehl erhalten. Diese Frist war am 21. Dezember abgelaufen. Einen Tag vorher erfuhr er vom Gerichtsvollzieher von der Kontensperrung.
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