Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neuburg
  3. Justiz: Das Klinikum nimmt Stellung

Justiz
03.01.2018

Das Klinikum nimmt Stellung

Monika Röther
2 Bilder
Monika Röther

Nach dem Tod Heribert Fastenmeiers waren Vorwürfe gegen das Klinikum laut geworden. Jetzt haben sich die Anwälte des Krankenhauses geäußert

Nach dem Suizid von Heribert Fastenmeier, dem ehemaligen Geschäftsführer des Ingolstädter Klinikums, waren Vorwürfe gegen dessen früheren Arbeitgeber, das Klinikum, sowie auch den Aufsichtsrat laut geworden. So hatte Fastenmeiers Anwalt André Szesny unter anderem kritisiert, dass die Strafrechtschutzversicherung des Krankenhauses nur auf juristischen Druck hin die Kosten für Fastenmeiers Anwälte übernommen habe. Insbesondere aber wirft Szesny dem Klinikum vor, „Herrn Fastenmeier vier Tage vor Weihnachten (!) und damit in der traditionellen Weihnachtsfriedenszeit persönlich einen landgerichtlichen Beschluss“ zustellen lassen zu haben, mit dem seine Konten gesperrt worden seien. Gestern Abend nun hat sich das Klinikum zu den Vorwürfen geäußert. Geschäftsführer Andreas Tiete hat mit den beiden Anwälten Markus Steinmetz und Fritz Kroll die Sichtweise des Klinikums geschildert.

Warum musste es gerade in der Woche vor Weihnachten sein, dass Fastenmeier, der bis dato bereits acht Monate in Untersuchungshaft saß, von der Sperrung seiner Konten erfuhr? Das haben sich in den vergangenen Tagen viele gefragt. Die Juristen erklären das jetzt mit Fristen, die eingehalten werden mussten. So hätte die Geschäftsführung des Klinikums laut Steinmetz Ende November davon erfahren, dass Fastenmeier jetzt, zum 1. Januar 2018, eine Altersvorsorge „in erheblicher Höhe“ ausgezahlt bekommen hätte. Es soll sich um eine Summe im sechsstelligen Bereich handeln. In diesem Zusammenhang kamen Befürchtungen auf, dass Fastenmeier – obwohl er in Untersuchungshaft saß – das Geld beiseiteschaffen könnte. Anlass für diese Befürchtungen war wohl, dass der 63-Jährige offenbar bereits zu Beginn der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen ihn Geld und Immobilien verschoben hatte. So jedenfalls berichten es die Anwälte. Vor diesem Hintergrund hatte Oberbürgermeister Christian Lösel in seiner Funktion als Vorsitzender des Klinikum-Aufsichtsrats am 29. November seine Unterschrift unter ein Schreiben gesetzt, mit dem die Geschäftsführung einen sogenannten dinglichen Arrest beantragen konnte. Das bedeutet, dass die Konten bis zur Höhe jenes Betrags, der aus der Altersvorsorge fließen sollte, eingefroren werden. Das Landgericht hat dem schließlich auch stattgegeben. So sollten finanzielle Ansprüche des Klinikums gesichert werden. Denn in einem Zivilverfahren hat das Krankenhaus einen Millionenschaden geltend gemacht, der ihm durch das Handeln Fastenmeiers entstanden sein soll. In der Anklage wurde dem ehemaligen Geschäftsführer unter anderem Untreue in 99 Fällen vorgeworfen. „Hätte die Geschäftsführung es unterlassen, die Ansprüche zu sichern, wäre das eine Verletzung der Pflichten gewesen“, betonte Steinmetz gestern. Im Extremfall, sagte der Anwalt, hätte man der Geschäftsführung Untreue vorwerfen können. Nachdem die Pfändungsbeschlüsse an die Banken und Versicherungen zugestellt worden waren, musste Fastenmeier innerhalb einer Woche den Arrestbefehl erhalten. Diese Frist war am 21. Dezember abgelaufen. Einen Tag vorher erfuhr er vom Gerichtsvollzieher von der Kontensperrung.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.