Wende von der Wende: Gefeuerter MDK-Geschäftsführer Zieres...

Nach der Verhandlung im zurückliegenden Oktober schien der geschasste MDK-Geschäftsführer Gundo Zieres geknickt – die Vorsitzende Richterin des Oberlandesgerichtes, Ingrid Metzger, hatte infrage gestellt, ob sein Kündigungsschutz überhaupt gilt.Archivfoto: dpa  Foto:
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Juristisch ist es ungewöhnlich, politisch ein Paukenschlag: Das Oberlandesgericht Koblenz wird am 7. Februar – anders als angekündigt – kein Urteil in Sachen Gundo Zieres...

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ALZEY/KOBLENZ. Juristisch ist es ungewöhnlich, politisch ein Paukenschlag: Das Oberlandesgericht Koblenz wird am 7. Februar – anders als angekündigt – kein Urteil in Sachen Gundo Zieres gegen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz sprechen. Eine Einigung im über vier Jahre währenden Streit schien greifbar nahe – und ist ferner denn je.

Gundo Zieres war bis zum Oktober 2013 Geschäftsführer des MDK. Der Prüfdienst der gesetzlichen Krankenkassen entscheidet über viel Geld: Etwa wenn es darum geht, ob Versicherten eine medizinische Leistung zusteht. Oder wenn sich die Frage stellt, in welchen Pflegegrad jemand eingestuft wird.

Der MDK ist daher einem hohen Druck von Politik und Krankenkassen ausgesetzt. Weil der Verwaltungsrat das wusste, hat das Aufsichtsgremium Zieres mit einem guten Vertrag ausgestattet – einem, der ihn vor allzu leichten Kündigungen schützt. Ob der Schutz 2013 auch hätte gelten müssen, als Zieres gekündigt wurde, um diese Frage dreht sich der Streit in Koblenz.

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Nein, die Kündigungen sind nichtig, urteilte das Mainzer Landgericht 2016. Dem Manager stünden, obwohl er freigestellt ist, weiter 75 Prozent seines Gehalts zu. Das liegt bei rund 170 000 Euro im Jahr. Zieres verkündete, er wolle zurück in seine Funktion als Geschäftsführer. Der MDK wollte sich vergleichen. Lange Zeit sah es so aus, als ob Zieres bei einem solchen Vergleich einen hohen Preis verlangen könnte.

Bis zum 25. Oktober 2017. An diesem Tag kam es zur Verhandlung vorm Oberlandesgericht Koblenz. Dessen Vorsitzende Richterin Ingrid Metzger erörterte, wie sie den Fall sieht. Und sie gab Zieres so deutlich zu verstehen, dass sie eine Kündigung für rechtens halte, dass die Prozessbeobachter von einer „Wende im Fall Zieres“ berichteten. Falls die beiden sich bis dahin nicht einigen würden, so Metzger damals, würde sie am 7. Februar ein Urteil sprechen.

Ein seltener juristischer Vorgang

Nun die neuerliche Wende. Das Gericht hat die Urteilsverkündung abgesagt und geht wieder in die mündliche Verhandlung. Ein Vorgang, so sagen Juristen, der in ersten Instanzen häufiger vorkomme, für ein Gericht in der höheren Instanz unüblich sei. Denn im Normalfall liegen den Obergerichten die entsprechenden Fakten schon vor.

Zieres‘ Anwälte hatten in der Zwischenzeit die Gelegenheit, Stellungnahmen beim Oberlandesgericht einzureichen. Und eine solche Stellungnahme muss Metzger letztlich überzeugt haben. In ihren Ausführungen im Oktober ging es noch um die Theorie, dass Zieres sich mit Gefälligkeiten die Verbundenheit des Verwaltungsrats-Vorstands erkauft habe. Und dass diese Gefälligkeiten die Ursache für den besonderen Kündigungsschutz in Zieres‘ Vertrag gewesen sein könnten – was wiederum die Gültigkeit dieses Kündigungsschutzes in Frage stelle.

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Wie geht es jetzt weiter? Das Verfahren läuft weiter vorm Oberlandesgericht. Termine hat dieses noch nicht mitgeteilt. Nur dass beide Seiten jetzt wieder bis zum 12. Februar die Möglichkeit hätten, Stellungnahmen einzureichen. Eine außergerichtliche Einigung ist nicht mehr in Sicht. Auch wenn es am 25. Oktober 2017 so ausgesehen hatte: Als Zieres der Richterin zuhören musste, sich aber letztlich gegen eine Einigung entschied. Der MDK hat mitgeteilt, dass er nach der Verhandlung sich mit Zieres einigen wollte, nur: „Entsprechende Versuche unsererseits auszuloten, ob und wie eine Verständigung möglich ist, wurden aber leider nicht aufgenommen.“ Aus dem Lager von Gundo Zieres ist zu hören, dass es diese Versuche so nicht gegeben habe.

Von Mario Thurnes