KGSH-Pressemitteilung 01/2018

Versenden Drucken Kiel, 02.02.2018


Einigung auf Landesbasisfallwert

Neue Krankenhausentgelte für 2018 in Schleswig-Holstein

 

Die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) und die Verbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben sich auf den Landesbasisfallwert für 2018 verständigt. Dieser für die Abrechnung der Krankenhausleistungen maßgebliche Wert ist in Höhe von 3.439 Euro vereinbart worden.

Das entspricht einer Steigerung um 92,50 Euro gegenüber dem Vorjahreswert. Mit dieser Vereinbarung schaffen die Akteure der gemeinsamen Selbstverwaltung die notwendige Rechtsgrundlage für die konkreten Budgetvereinbarungen zwischen den Akutkrankenhäusern und den Kostenträgern für das laufende Jahr. Damit haben die Krankenhäuser und die Krankenkassenverbände in Schleswig-Holstein jetzt Planungssicherheit für die medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Das Verhandlungsergebnis schafft Klarheit für die Finanzierung und Abrechnung der somatischen Krankenhausleistungen im nördlichsten Bundesland. Insgesamt planen die Krankenkassen 2018 fast 80 Millionen Euro mehr für die stationäre Versorgung ein als 2017. Der Landesbasisfallwert bildet die Grundlage für die Abrechnung im System der Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups - DRG) und bestimmt wesentlich die Höhe der Krankenhausbudgets.


 

 

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