Gesundheit
«Universitätsspital Nordwest» heisst das neue Spital beider Basel

120 bis 150 Betten sollen am fusionierten Grossspital reduziert werden. Zudem haben die Regierungen beider Basel das zuvor kritisierte Beteiligungsverhältnis der Kantone korrigiert. Deswegen muss Baselland einmalig 11,4 Millionen Franken an Basel-Stadt bezahlen.

Hans-Martin Jermann
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Die Basler Spitäler erhalten einen neuen Namen.

Die Basler Spitäler erhalten einen neuen Namen.

hanspeter baertschi

Nun ist definitiv, wie der Zusammenschluss von Universitätsspital Basel und Kantonsspital Baselland zu einer gemeinsamen Spitalgruppe genau aussehen soll: Die Regierungen beider Basel haben am Freitag die nach der öffentlichen Vernehmlassung überarbeiteten Staatsverträge präsentiert. Diese kommen nun die beiden Kantonsparlamente. Im Februar 2019 wird das Volk in Stadt und Land über die Fusion der grossen öffentlichen Spitäler sowie über eine gemeinsame Gesundheitsversorgung der beiden Kantone entscheiden. Die Unterstellung unter die Volksabstimmung durch die Regierungen ist eine Neuerung gegenüber der Vernehmlassungsvorlage: Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Regeln in beiden Kantonen wäre es sehr wahrscheinlich gewesen, dass im Baselbiet eine Abstimmung über die Bühne geht, in der Stadt hingegen nicht. Ein solches Ungleichgewicht wollten die Regierungen offensichtlich vermeiden.

Universitäres Zentrum stärken

Auch einen Namen haben die Verantwortlichen für das neue Konstrukt mittlerweile gefunden: Es soll Universitätsspital Nordwest heissen. Mit dem Namen wird die Bedeutung des fusionierten Grossspitals als universitäres Zentrum unterstrichen. Erstmals sagen die zuständigen Gesundheitsdirektoren Thomas Weber (SVP, BL) und Lukas Engelberger (CVP, BS) auch, wie viele Betten mit der Spitalfusion reduziert werden sollen: Sie wollen 120 bis 150 Betten abbauen und so einen Beitrag an die Dämpfung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen leisten.

Umstritten war in der Vernehmlassung die Beteiligung der beiden Kantone am neuen Spital. Diese wird nun korrigiert. Ursprünglich sollten gemäss den effektiven Werten der heutigen Spitäler Basel-Stadt mit 71,5 Prozent und Baselland 28,5 Prozent beteiligt sein. Allerdings sollte der Landkanton bei wichtigen Entscheiden ein Veto-Recht innehaben. Diese kritisierte Bestimmung wird nun korrigiert; neu soll auf einen im Obligationenrecht allgemein verankerten Artikel abgestellt werden: Demnach beträgt der Anteil des Stadtkantons zwei Drittel, jener des Landkantons ein Drittel.

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Im Videointerview: Das sagt der Baselbieter Gesundheitsdirektor Weber zum «Universitätsspital Nordwest»

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Kritisierte Beteiligungsregel fällt weg

Um seinen Anteil gegenüber dem effektiven Wert des Spitals zu erhöhen, muss Baselland der Stadt einmalig 11,4 Millionen Franken bezahlen. Mit Anwendung des üblichen Beteiligungsverhältnisses von Zweidritteln zu einem Drittel wird sichergestellt, dass unter Anwendung des OR die Zustimmung beider Kantone und somit der Minderheitenschutz sichergestellt wird, ohne dass diese deswegen eine separate, komplizierte Regel einführen müssen.

Schliesslich haben die beiden Regierungen auch die Regeln zur Abgeltung sogenannter gemeinwirtschaftlicher Leistungen präzisiert. Demnach sollen patientenabhängige Leistungen proportional nach Inanspruchnahme durch die Herkunftskantone finanziert werden. Diese Regel ermöglicht es dem Baselbiet, an einzelnen Standorten aus regionalpolitischen Überlegungen Leistungen aufrecht zu erhalten, ohne dass deswegen der Partnerkanton Basel-Stadt finanziell belastet wird. Dies kann etwa für den Standort Laufen der Fall sein. Die Spitalgruppe beider Basel soll ihren Betrieb am 1. Januar 2020 operativ aufnehmen.