Delmenhorst - Oberbürgermeister Axel Jahnz hat die Ratsfraktionen darüber in Kenntnis gesetzt, dass er dem Insolvenzverwalter ein verbindliches Angebot der Stadt zur Übernahme des Krankenhausbetriebs des Josef-Hospitals Delmenhorst (JHD) gemacht hat. Übernahmeangebote wurden auch für das Medizinische Versorgungszentrum des JHD und die dazugehörigen Service-Gesellschaften gemacht. Das Angebot erfolgte auf Grundlage der Ratsentscheidung vom 31. Januar, in der eine Ratsmehrheit für den Nachtragshaushalt gestimmt hatte. In der Woche zuvor hatte der Rat die Übernahme des Krankenhauses durch Ablehnung des Nachtragshaushalts noch blockiert.

Für die Überführung des Krankenhauses in die Trägerschaft der Stadt sind laut Jahnz noch viele Punkte und die Rahmenbedingungen zu klären. Die Verhandlungen liefen deswegen weiter. Ziel der Insolvenzverwaltung, der JHD-Geschäftsführung und der Stadt ist es, den Prozess zum 1. März abzuschließen und den Krankenhausbetrieb ab diesem Zeitpunkt in die neu zu gründenden Gesellschaften zu überführen.

„Die Inhalte des Angebots und der Verhandlungen sind aufgrund des parallel laufenden Bieterverfahrens vorerst vertraulich zu behandeln, um einen potenziellen Wettbewerb mit weiteren möglichen Interessenten zu vermeiden. Über Verhandlungsstände kann derzeit nicht informiert werden“, so Jahnz. Ob es noch weitere Kaufinteressenten für das insolvente Krankenhaus gibt, die womöglich bereit wären, dem Insolvenzverwalter bessere Angebote zu machen als die Stadt, ist nicht bekannt. Nach dem bisherigen Szenario wäre die Stadt in der Lage, zwei Millionen Euro für die JHD-Übernahme zu bezahlen. Für die nahtlose Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebs wären weitere 13,5 Millionen Euro fällig.

Auch in Bezug auf den Erwerb des Grundstücks des ehemaligen St.-Josef-Stifts hat es die Stadt mit einem inzwischen insolventen Partner zu tun: Die Stiftung St. Josef Stift hat am Freitag ihre Zahlungsunfähigkeit angemeldet und die Stadt wegen der nicht zustande gekommenen gemeinsamen Absichtserklärung (Letter of Intent, LoI) dafür verantwortlich gemacht (die NWZ berichtete). Die Ratspolitik befürchtete unwägbare Risiken durch auf dem Grundstück lastende finanzielle Verpflichtungen, die durch den LoI nicht ausgeräumt worden seien. Auch hier könnte ein Bieterverfahren anstehen.