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Umstrittene Psychotherapie-Reform "Patienten sind in einer Schleife gefangen"

Seit 2017 können Menschen in psychischen Krisen schneller ein Gespräch beim Psychotherapeuten führen. Doch die Wartezeiten für eine Behandlung haben sich mitunter deutlich verlängert.

Die Psychotherapie-Reform im April 2017 sollte alles besser machen. Menschen in psychischen Krisen oder mit akuten Erkrankungen sollen schneller einen Psychotherapeuten sprechen - und eher Hilfe erhalten. Nicht einmal ein Jahr später wird allerdings deutlich: Die Lage spitzt sich für Therapiebedürftige sogar zu. Sie warten nicht nur weiterhin auf einen Behandlungsplatz, die Kassen blockieren ihnen nun auch vehement alternative Wege.

Seit der Reform muss jeder Psychotherapeut mit einer Kassenzulassung wöchentlich eine Sprechstunde anbieten, die jedem gesetzlich Versicherten offensteht. Darin wird abgeklärt, ob jemand in einer vorübergehenden Krise steckt oder ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt. In akuten Krisen können die Behandler kurzfristig und ohne Antrag ein Dutzend Sitzungen anbieten. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer vermitteln innerhalb von vier Wochen freie Termine für die Sprechstunde und die Akutbehandlung. Den Patienten verschafft das tatsächlich schneller als zuvor Gehör bei einem Psychotherapeuten, sie erfahren eher, was helfen kann.

Kassen lehnen Kostenerstattungen im großen Stil ab

So weit, so gut. Doch wer eine Psychotherapie benötigt, wartet weiterhin auf einen Behandlungsplatz - mitunter sogar länger. Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung schätzt, dass Versicherte trotz Reform mehr als 15 Wochen auf den Beginn ihrer Behandlung warten, in manchen Regionen vergeht noch mehr Zeit.

"Es ist eine Illusion zu glauben, dass es durch die Reform keine Wartezeiten mehr gäbe", sagt Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK). Die neuen Sprechstunden sowie Akuttermine gingen schließlich von den Kapazitäten der Psychotherapeuten ab. Auf einen Behandlungsplatz müsse eher noch länger gewartet werden als zuvor.

Bislang konnten sich Versicherte auch bei staatlich anerkannten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung umschauen, ob diese freie Plätze haben. Die Kassen übernahmen die Kosten für diese Behandlung unter bestimmten Umständen: So mussten die Versicherten nachweisen, dass mehrere Kassentherapeuten in ihrer Region in nächster Zeit keinen Platz für sie frei haben, sie aber dringend behandelt werden müssen. In den vergangenen Jahren gingen Tausende Versicherte diesen alternativen Weg.

Seit der Reform im April lehnen die Kassen die Kostenerstattung allerdings im großen Stil ab, wie Psychotherapeuten- sowie Verbraucherverbände mit Sorge berichten. "Die Situation hat sich derart verschärft, dass langwierige Antragsverfahren mit Ablehnungen und Widersprüchen eher die Regel als die Ausnahme geworden sind", schlägt der Berufsverband der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) auf seiner Homepage  Alarm.

Die Leidtragenden: Menschen in seelischen Notlagen.

"Patienten mutwillig vor bürokratische Hürden gestellt"

Die Psychotherapeutin Felicitas Bergmann hat im Auftrag des Verbandes begonnen, bundesweit Fallberichte zu sammeln. Ihr offenbarte sich in den vergangenen Monaten Haarsträubendes: "Meine Kollegen melden übereinstimmend zurück, dass Patienten mutwillig vor immer neue bürokratische Hürden gestellt, unnötig hingehalten oder gar belogen werden", fasst sie zusammen. Unter dem Twitter-Account @psychoterrorpie  macht sie die Probleme öffentlich.

Beschwerden kommen vor allem über die großen Versicherer: AOK, Barmer, DAK, IKK oder Techniker. Den Versicherten würde von Mitarbeitern der Kassen gesagt, es gebe gar kein Kostenerstattungsverfahren mehr oder dass die Anweisung von ganz oben sei, diese durchweg abzulehnen. Es lohne also nicht, das zu versuchen. Die Kassen würden zudem Fristen aussitzen und erst kurz vor deren Ende mitteilen, dass wichtige Dokumente noch fehlen. Oft kommt diese Info nur auf Nachfrage durch den Therapeuten oder schlicht so spät, dass geforderte Unterlagen, wie etwa eine zweite Facharztmeinung, nicht mehr nachgereicht werden können. "Dadurch wird die gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungszeit von fünf Wochen ausgehebelt - und Patienten so teilweise über Monate hingehalten", beklagt Bergmann.

"Patienten sind in einer Schleife gefangen"

In den Ablehnungen selbst verweisen die Kassen fast immer auf die neuen Angebote und fordern die Versicherten auf, die Sprechstunde eines Kassentherapeuten aufzusuchen. Viele der Patienten in den Fallberichten haben das vor dem Antrag bereits getan und nachgewiesen. Die Kassen fordern dann wiederum, erneut einen Sprechstundentermin wahrzunehmen, diesmal vermittelt über die Terminservicestelle.

"Die Patienten sind in einer Schleife gefangen", sagt Bergmann. "Ich habe schon von Betroffenen gelesen, die bei bis zu fünf, eine sogar bei zehn verschiedenen Sprechstunden waren. Immer mit dem Fazit, dass eine Psychotherapie notwendig sei, aber die Psychotherapeuten keinen Platz frei hätten." Dabei haben sie bereits einen ebenso qualifizierten Therapeuten ohne Kassenzulassung gefunden, der sie sofort behandeln könnte.

Auf Anfrage vom SPIEGEL weisen die Kassen die Vorwürfe von sich:

  • Die TK schließt aus, dass ihre Mitarbeiter "bewusst Falschinformationen an Versicherte geben, sie hinhalten, bürokratische Hürden stellen oder dass es gar eine derartige 'Anordnung' von oben gibt". Sie bieten aber an, konkreten Fällen aus Bergmanns Sammlung nachzugehen.
  • Die DAK verneint, öfter Kostenerstattungsanfragen abzulehnen. Sie räumt aber ein, dass es lange Wartezeiten und einen wachsenden Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung gibt - und dass die Terminservicestellen diese Probleme nicht lösen können.
  • Die Barmer wiederum betont, dass die Kostenerstattung für den Ausnahmefall gedacht ist und die Einführung von Sprechstunde und Akutbehandlung einen anderen Umgang mit diesen Anträgen erfordert.
  • Aus Sicht der AOK dürfen durch diese neuen Angebote keine Versorgungsprobleme entstehen, schließlich sei diese schon dadurch gesichert, dass die Terminservicestellen "Patienten in dringlichen Fällen immer auch an Krankenhäuser mit ambulanter Psychotherapie vermitteln können".
  • Die IKK Classic hält die gesammelten Fallberichte für "spekulative Schilderungen, die auf Hörensagen basieren". Sie könne zu diesen nicht gehaltvoll Stellung nehmen.

Die Spannung zwischen den Fronten steigt. Die Zahl der Ratsuchenden bei der Unabhängigen Patientenberatung zum Thema Kostenerstattung bei Psychotherapie hat seit April 2017 zugenommen.

Im Online-Meldesystem des DGVT-Berufsverbandes kassenwatch.de können Psychotherapeuten ab Mitte des Jahres Erfahrungen mit den Kassen protokollieren, für Patienten gibt es jetzt bereits Hinweise zum Umgang mit den Kassen.

Einzelne Anwaltskanzleien haben sich mittlerweile auf die Versicherten und ihre Fälle spezialisiert. Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden der Krankenkassen stehen im Raum.

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