GESUNDHEITSWESEN: Druck der Kantone zeigt Wirkung: Gewisse Operationen werden nicht mehr stationär durchgeführt

Nachdem verschiedene Kantone ambulante Spitalbehandlungen auf eigene Faust forciert haben, zieht der Bund nun nach. Ab Anfang 2019 gilt eine Liste von Operationen, die in der Regel nicht mehr stationär durchgeführt werden dürfen.

Balz Bruder
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70 Prozent aller chirurgischen Eingriffe sind ohne Spitalaufenthalt mit Übernachtung möglich. (Bild: Boris Bürgisser (Luzern, 1. Dezember 2015))

70 Prozent aller chirurgischen Eingriffe sind ohne Spitalaufenthalt mit Übernachtung möglich. (Bild: Boris Bürgisser (Luzern, 1. Dezember 2015))

Balz Bruder

Eine Studie des Beratungsunternehmens Pricewaterhouse Coopers operierte vor zwei Jahren mit vielen Nullen. Auf rund eine Milliarde Franken bezifferte PwC das jährliche Sparpotenzial bei der konsequenten Verlagerung von stationären Behandlungen in den ambulanten Bereich. Hintergrund dieser Annahme: Rund 70 Prozent aller chirurgischen Eingriffe könnten ohne Spitalaufenthalt mit Übernachtung durchgeführt werden. Das wäre medizinisch möglich und dazu kostengünstiger.

Der Haken an der Sache: An die stationären Eingriffe zahlen die Kantone mindestens 55, die Krankenversicherungen höchstens 45 Prozent, derweil die ambulanten Behandlungen vollständig zu Lasten der Kassen gehen. Zwar ist die Bundespolitik daran, den gordischen Knoten der uneinheitlichen Finanzierung zu lösen – doch das kann dauern. Und dies, obwohl den Prämien- und Steuerzahlern angesichts der ungebremsten Kostenentwicklung im Gesundheitswesen das Geld durch die Finger rinnt. Zur Illustration: Der rund 80 Milliarden Franken schwere Koloss wächst jährlich um 4 Prozent.

Auch wenn die Spirale nicht ohne weiteres zu brechen ist: Einige Kantone mochten dem Treiben nicht länger zusehen. Sie setzten eigenmächtig Operationslisten in Kraft, die Eingriffe bezeichnen, welche in der Regel ambulant durchgeführt und von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Das bedeutet umgekehrt, dass die Kostengutsprache für stationäre Eingriffe an Hämorrhoiden, Menisken, Krampfadern an den Beinen und weitere nur noch bei entsprechender medizinsicher Indikation erfolgen.

Gleiche Bedingungen für alle Patienten in der Schweiz

Vorreiter bei der Einführung der Operationslisten waren die Kantone Luzern, Wallis, Zug und Zürich – es drohte föderalistische Verwirrung. Das rief die Krankenversicherer und den Bund auf den Plan. Und siehe da: Anfang 2019 wird eine Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung über das Primat von ambulant vor stationär in Kraft treten. Dies hat das Departement von Gesundheitsminister Berset entschieden. Auf diese Art und Weise können für alle Versicherten in der Schweiz die gleichen Bedingungen geschaffen werden.

Auffällig dabei ist: Die Liste, welche der Bund gestern veröffentlicht hat, ist weniger umfangreich als die Listen, die in den Kantonen zur Anwendung kommen. Reduzieren die Kantone ihre Listen nun auf den Umfang der Bundesliste – oder halten sie daran fest? Die Antworten sind eindeutig: Sie führen ihre eigenen Listen weiter. Und das ist laut Bundesamt für Gesundheit auch zulässig. Wobei das BAG nicht ausschliesst, dass die eigene Liste später bei entsprechendem Erfolg erweitert wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies eintreffen wird, ist hoch: Im Kanton Luzern, wo die Liste seit Mitte 2017 in Kraft ist, sind die Erfahrungen laut Gesundheitsdirektion durchwegs positiv – auch wenn der Spareffekt noch nicht bekannt ist.

Verlagerungspotenzial noch lange nicht ausgeschöpft

Die zusätzliche Kostendämmung, die mit dem Grundsatz «ambulant vor stationär» im Spitalbereich verfolgt wird, ist dringend nötig. Das Verlagerungspotenzial wird ab dem kommenden Jahr einstweilen auf bescheidene 90 Millionen Franken geschätzt. Das ist nicht nur weit weg von der PwC-Milliarde für den ganz grossen Wurf, sondern auch vom Sparpotenzial, welches das Beratungsunternehmen für die Umsetzung beispielsweise der Luzerner Liste errechnet hat – rund 250 Millionen Franken pro Jahr. Das entspräche einer Verdoppelung der vom BAG prognostizierten Fälle von 33 000 auf 70 000 Fälle. Mittelfristig ist das realistisch, weil in der Schweiz vergleichsweise viel stationär und wenig ambulant behandelt wird – trotz Verlagerung und Mengenwachstum bei den ambulanten Eingriffen.

Zufrieden mit dem BAG sind für einmal auch die Krankenversicherer: Curafutura etwa ist froh, dass kantonaler Wildwuchs verhindert und die Verlagerung vorangetrieben werden. «Die Eingriffe sind im Vergleich ambulant günstiger auszuführen als stationär. Sie stellen eine patientenfreundliche und wirtschaftliche Wahl dar, die mit vergleichbarer Qualität der Patientenversorgung in den medizinischen Alltag einfliessen wird», sagt Direktor Pius Zängerle. Er hofft, dass die Bundesliste ein Schritt auf dem Weg zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen ist.

Gesundheitskosten in der Schweiz. (Bild: Bundesamt für Statistik/Grafik: jb)

Gesundheitskosten in der Schweiz. (Bild: Bundesamt für Statistik/Grafik: jb)