AUGENCHIRURGIE: Der Graue Star trübt den Blick

Krankenversicherer und Ärzte wollen die Eingriffe neu pauschal abrechnen. Das begeistert Spitäler und Kantone nicht. Sie wollen ein anderes Abgeltungssystem, das sich an den Fallpauschalen in der stationären Versorgung orientiert.

Balz Bruder
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Für Eingriffe am Glaskörper gelten künftig Einheitspreise. (Bild: AP)

Für Eingriffe am Glaskörper gelten künftig Einheitspreise. (Bild: AP)

Balz Bruder

Wird die Abrechnung der medizinischen Leistungen bald flächendeckend durch Pauschalen abgelöst? Wer den Krankenversicherungsverband Santésuisse und dem Verband der invasiv und chirurgisch tätigen Ärzte (FMCH) zum Massstab nimmt, könnte annehmen, der pauschale Leistungstarif stehe kurz vor dem Durchbruch. Jedenfalls haben die beiden Verbände jüngst ambulante Pauschalen für Operationen des Grauen und Grünen Stars sowie Eingriffe am Glaskörper des Auges vereinbart. Das heisst: Es wird künftig einen Einheitspreis geben.

Dabei soll es mit der Augenchirurgie nicht sein Bewenden haben. Weitere Pauschalen sind für die Fachbereiche Handchirurgie, Radiologie, Kinderchirurgie sowie Orthopädie in Vorbereitung. Die Vorteile liegen für Santésuisse und FMCH auf der Hand: «Der ambulante Pauschaltarif vereinfacht Rechnungsstellung und -kontrolle und führt so zu Kosteneinsparungen», sagen Santésuisse-Direktorin und FMCH-Präsident Josef E. Brandenberg. Denn der Einzelleistungstarif sei mitverantwortlich für das seit Jahren überdurchschnittliche Kostenwachstum im ambulanten Bereich.

Das stimmt zwar – nur: Erstens bewegen sich die von den Pauschalen erfassten Leistungen vorläufig in einem Mikrobereich der Leistungen des Krankenversicherungsgesetzes. Zweitens hat die Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH) gerade einen finalen Anlauf genommen, die Tarifstruktur Tarmed von 4500 auf 2700 Leistungspositionen zu reduzieren. Das Werk soll bis Mitte Jahr reif für die Eingabe sein und verhindern, dass Gesundheitsminister Alain Berset abermals in die Tarifstruktur eingreift, weil sich Ärzte und Spitäler sowie Krankenversicherer nicht auf eine Revision einigen können.

Fallpauschalen nach dem Vorbild der Spitaleingriffe

Unabhängig davon, ob die Neufassung des Tarmed gelingt oder nicht, steht schon heute fest: In Zukunft wird mit Sicherheit mehr pauschal als einzeln abgerechnet. Allerdings kaum auf die Art und Weise, wie es sich Santésuisse und FMCH vorstellen. Denn die Musik spielt weniger in den Praxen als in den Spitälern. Hier finden Mengenwachstum und Verlagerung von stationär zu ambulant schwergewichtig statt. Der Spital-Verband H+ setzt deshalb nicht auf die Unterzeichnung von Tarifverträgen über ambulante Pauschalen in einzelnen Fachbereichen, sondern auf ambulante Fallpauschalen nach dem Vorbild der stationären. Es geht um zwei Systeme, die nicht kompatibel, höchstens komplementär sind.

Spitalverband und Kantone sind für Bundeslösung

H+-Direktor Bernhard Wegmüller ist überzeugt, dass an der Schnittstelle von stationären und ambulanten Behandlungen Eintages-Fallpauschalen für Behandlungen, die am gleichen Tag durchgeführt und ohne Übernachtung abgeschlossen werden, die Zukunft sind. Dies mit Blick auf die von verschiedenen Kantonen vorangetriebene Verschiebung bestimmter Eingriffe vom stationären in den ambulanten Bereich der Spitäler. Wegmüller sagt: «Wir unterstützen eine Bundeslösung, damit das drohende föderalistische Chaos mit unterschiedlichen kantonalen Listen und Kostengutsprachen gestoppt werden kann.» Zudem seien Eintages-Fallpauschalen durch eine einfache Verordnungsänderung zu haben. Das sieht in Bezug auf die Einheitlichkeit auch die Gesundheits­direktorenkonferenz so, wie Zentralsekretär Michael Jordi bestätigt: «Wir möchten einen Flickenteppich von Regelungen vermeiden.» Für ihn ist klar, dass Eintages-Fallpauschalen mehr bringen als einzelne Tarifverträge über einzelne Leistungen. Erstens seien bei der für die Spitalpauschalen zuständige Swiss DRG AG die nötigen Partner an einem Tisch vereint. Zweitens gelte die Tarifstruktur mit Pauschalen gesamtschweizerisch und sei für alle verbindlich. Und drittens seien die zugrunde gelegten Kosten- und Leistungsdaten transparent. Eine Machbarkeitsstudie über die Eintages-Fallpauschale ist bei Swiss DRG denn auch bereits in Arbeit.

Übrigens: Die von Santésuisse und FMCH vereinbarten Leistungspauschalen müssen dort, wo Augenchirurgen und Krankenkassen dem Tarifvertrag beitreten, von den kantonalen Gesundheitsdirektionen einzeln genehmigt werden. Rasche flächendeckende Einführung von ambulanten Pauschalen geht anders. Dem geheilten Grauen oder Grünen Star zum Trotz.

Bild: Grafik: LZ

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