KGSH-Pressemitteilung 02/2018

Versenden Drucken Kiel, 22.02.2018


KGSH zum Koalitionsvertrag

Themen erkannt, Handlungsbedarf weiter gegeben

 

Der ausgehandelte Koalitionsvertrag der Berliner Koalition aus Union und SPD greift nahezu alle aktuell wichtigen Themen des Gesundheitswesens und der Krankenhäuser ganz speziell auf. Zu dieser Einschätzung kam Dr. Jörn Klimant, Landrat des Kreises Dithmarschen und Vorsitzender der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH) am Rande des Parlamentarischen Abends des Klinikverbandes. Hierzu trafen sich am 22. Februar im Maritim Hotel Bellevue in Kiel mehr als 100 Repräsentanten der Krankenhäuser, aus dem Ministerium und aus den Verbänden des Gesundheitswesens.

Positiv bewertete Klimant, daß mit der zugesagten vollständigen Refinanzierung von Tarifsteigerungen eine langjährige Forderung der Krankenhäuser aufgegriffen werde. Denn nur so könne eine angemessene Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken finanziert werden.

Skeptisch äußerte sich der Vorsitzende der KGSH dagegen zur geplanten flächendeckenden Einführung von Personaluntergrenzen für die Pflege: "Einerseits ist es fraglich, ob durch zentralistische Vorgaben die Besonderheiten jedes Krankenhauses, jeder Abteilung oder jeder Station wirklich sachgerecht berücksichtigt werden können, oder ob nicht vielmehr Flexibilität verhindert und Arbeit behindert wird. Andererseits wird bislang überhaupt nicht diskutiert, welche Folgen es hat, wenn erforderliches Personal am Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung steht."

"Als schwer vorstellbar", bezeichnete Bernd Krämer, Geschäftsführer der KGSH, die im Koalitionsvertrag vorgesehene gemeinsame Sicherstellung der Notfallversorgung durch die KGSH und Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) in gemeinsamer Finanzierungsverantwortung. "Wir haben gemeinsam mit der KVSH hier schon einen viel pragmatischeren Ansatz im Form von sogenannten Portalpraxen gefunden. Damit dieses Modell richtig greifen kann, muß die Bundesregierung jedoch die Beschränkung des Sicherstellungsauftrages der KV für den Bereitschaftsdienst allein auf die sprechstundenfreien Zeiten aufheben. Dies fordern wir seit längerer Zeit vehement und haben dabei die volle Unterstützung von Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg", so Krämer.

Eine bemerkenswerte Leerstelle enthält der Koalitionsvertrag nach Einschätzung beider Verbandsvertreter zur seit vielen Jahren ungelösten Frage einer auskömmlichen Investitionsfinanzierung. "Natürlich nehmen wir wahr, daß das Land Schleswig-Holstein in jüngster Zeit signifikant zusätzliche Mittel für das Krankenhausbauprogramm zur Verfügung stellt. Dafür sind wir den Protagonisten in der Landespolitik dankbar, die sich zu diesem Thema als “ganz große Koalition” formiert haben", betont Klimant .

"Eine nachhaltige Lösung, die sowohl den über viele Jahre aufgelaufenen Investitionsstau abbaut, als auch nachhaltig ist, wenn die Situation der öffentlichen Haushalte wieder angespannt sein wird, fehlt weiterhin. Der Koalitionsvertrag enthält hierzu leider nichts", stellt Krämer abschließend fest.


 

 

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