1. Startseite
  2. Region
  3. Hochtaunus

Bundesgerichtshof entscheidet für das Bad Homburger Krankenhaus

KommentareDrucken

Die Statue der Justitia ist zu sehen. Foto: Peter Steffen/Archiv
Die Statue der Justitia ist zu sehen. Foto: Peter Steffen/Archiv © dpa

Dieser Prozess hätte gravierende Auswirkungen auf künftige PPP-Projekte haben können – er nahm aber für die Hochtaunus-Kliniken ein gutes Ende. Man merke: Beiräte sind nicht gleich Schiedsgerichte.

Der erste Hinweis darauf, dass den Hochtaunus-Kliniken eventuell ein länger andauernder Rechtsstreit bevorstehen könnte, fand sich erstaunlicherweise im Kreishaushalt 2015. In dem Zahlenwerk war eine Rückstellung in Höhe von 500 000 Euro aufgeführt – für Rechtsstreitigkeiten. Was damals nicht auf Anhieb klar war: Es ging dabei um die Hochtaunus-Kliniken und ihren PPP-Partner, die Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Jetzt, drei Jahre später, ist der Prozess, der die Beteiligten bis vor das Bundesverwaltungsgericht führte, letztinstanzlich entschieden, zugunsten der Klinik.

Zum Hintergrund: Der 2011 unterzeichnete Vertrag mit Yolande, einer Projektgesellschaft der Hannover Leasing, war im Wesentlichen in vier Bereiche unterteilt: Rahmenvertrag, Bau und Finanzierung, Betrieb sowie Reinigung. „Während der Bauphase in Bad Homburg und Usingen gab es keinerlei Probleme“, berichtet die Geschäftsführerin der Kliniken, Dr. Julia Hefty. Der Ärger mit dem Partner begann erst mit der Inbetriebnahme der Häuser im Jahr 2014. Hefty: „Und es gab viel Ärger.“

Leistung war mangelhaft

Sowohl das Facilitymanagement als auch die Reinigungsdienste ließen nach Ansicht der Klinik-Leitung mehr als zu wünschen übrig. Mal fiel die Lüftungsanlage aus, mal fehlte es an Schulungen für das von Yolande gestellte Personal. Schnell hatte man im Taunus den Eindruck, dass der Partner mit wenig Einsatz möglichst viel Gewinn erwirtschaften wollte. Vielleicht, so wurde spekuliert, um das reinzuholen, was man beim Bau gegenüber der Kalkulation hatte drauflegen müssen. Vor allem die mangelnden Reinigungsdienste machten der Geschäftsführung zu schaffen. Ein Gutachten aus dem Jahr 2014 bestätigte übrigens die von der Klinik angeführten Mängel. Und so wurden vonseiten der Klinik wegen Nicht-Erfüllung von Vertragsinhalten immer wieder sogenannte Malusabzüge gegenüber Yolande geltend gemacht – will heißen: Die Klinik behielt Geld zurück. Zwischenzeitlich wurden von vornherein Einkürzungen von 15 Prozent verhängt.

Für die interne Schlichtung gab es von Anfang an einen Vertragsbeirat, der sich aus jeweils zwei Vertretern der beiden Partner und einem unparteiischen Mitglied zusammensetzte. Den Part des Unparteiischen hatte ein pensionierter Richter vom Oberlandesgericht Koblenz übernommen. Kam man zu keiner Einigung wurde aus dem Beirat ein Schiedsgericht – und das tagte im weiteren Verlauf der Partnerschaft immer häufiger. „Einvernehmliche Lösungen wurden immer seltener“, erinnert sich Hefty. Hinzu kam, dass die Entscheidungen des Schiedsgerichts in aller Regel gegen die Klinik ausfielen. So wurden beispielsweise auch die Malusabzüge einkassiert. Doch dagegen klagte die Klinik vor einem ordentlichen Gericht. Zunächst dem Landes-, dann vor dem Oberlandes- und schließlich vor dem Bundesgerichtshof – und bekam in jeder Instanz Recht. Zwischenzeitlich hatte auch Yolande den Vertrag einseitig gekündigt – als Reaktion darauf, dass die Klinik gegen Vertragsinhalte verstoßen haben sollte.

Weitere Verfahren folgen

Die Klinik hatte die Auffassung vertreten, dass der Vertragsbeirat keine Entscheidungsgewalt als Schiedsgericht habe. Diese Auffassung wurde von den Gerichten geteilt. Da half es Yolande auch nicht, dass man Anfang 2017 seinerseits die Vertragsbereiche Betrieb und Reinigung aufgrund von „Nichterfüllung von Zahlungsleistungen“ außerordentlich gekündigt hatte. Ende Januar bestätigte der Bundesgerichtshof letztinstanzlich die Auffassung von Landgericht und Oberlandgericht. Zur Begründung hieß es, dass die Besetzung eines Schiedsgerichts mit Vertretern der jeweiligen Konfliktparteien gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Verbots des „Richtens in eigener Sache“ verstößt. Daraus folgt, dass sämtliche Entscheidungen des Schiedsgerichts ohne rechtliche Wirkung sind und auch nicht vollstreckt sind.

Dies wiederum hat zur Folge, dass sechs vom Schiedsgericht getroffene Entscheidungen jetzt beim Landgericht anhängig sind. Dabei geht es um besagte Malus-Regelung, um Vergütungsforderungen von Yolande oder um die Frage, ob die Kündigung der Verträge durch den ehemaligen Partner rechtmäßig war. Beim letzteren Punkt wird derzeit eine Schadensersatzforderung durch die Klinik geprüft.

Den Betrieb hat die Klinik schon vor längerer Zeit in eigene Hände genommen, mittlerweile gilt das auch für die Gebäudereinigung. Gleiches gilt übrigens auch für die zwischenzeitlich ausgelagerten Bereiche Medizintechnik und die IT. Das sei für die internen Abläufe besser, so Hefty, die ergänzt: „Man tut gut daran, in einer Klinik bestimmte Bereiche selbst zu machen.“ Die Qualität in diesen Bereichen sei nun wesentlich besser – und sogar geringfügig günstiger. Vor allem muss man nicht so viel Zeit vor Gericht verbringen. Die 500 000 Euro, die der Kreis vorsorglich in den Haushalt 2015 eingestellt hatte, sind übrigens nie an die Klinik abgeflossen.

Auch interessant

Kommentare