Brötchenstreit: Asklepios-Pflegehelfer zeigt Arbeitskollegen wegen Verleumdung an
Für den Pflegehelfer geht es darum, ob er seine Brötchen trotz des Misstrauens weiter bei Asklepios verdienen muss.
Quelle: Peter Geisler
Brandenburg/H. Der Klinikbrötchen-Streit zwischen einem Pflegehelfer aus Brandenburg/Havel und dem Asklepios-Fachklinikum geht in eine neue Runde. Heiko B. hat Strafanzeige gegen mehrere Arbeitskollegen erstattet. Denn deren Behauptung, er habe für Patienten bestimmte Brötchen verspeist, wertet er als Verleumdungen und falsche Verdächtigungen, die seine persönliche Ehre angreifen.
Die MAZ berichtete über den Fall des Pflegehelfers, der seit rund 15 Jahren in der Gerichtspsychiatrie auf dem Görden arbeitet. Sein Arbeitgeber Asklepios hatte ihm im Spätsommer mehrfach verhaltensbedingt gekündigt. Grundlage dafür war, dass Arbeitskollegen gesehen haben wollen, dass B. "Klinikbrötchen" gegessen hat.
Mit Erfolg geklagt
Der Pflegehelfer klagte gegen die Kündigungen mit dem Erfolg, dass Asklepios im Januar vor Gericht sämtliche Klagen zurückgenommen hat. Doch inzwischen hat sich das Blatt gewendet. Nicht mehr die Klinik, sondern der Mitarbeiter hält die Weiterbeschäftigung für unzumutbar.
Sein Rechtsanwalt Simon Daniel Schmedes beruft sich auf den Personalchef, der das Vertrauensverhältnis selbst als „unwiderruflich zerstört“ bezeichnet hatte.
Schwer wiegt laut Schmedes, dass Asklepios trotz der zurückgenommenen Kündigungen daran festhält, der Pflegehelfer habe sich an Lebensmitteln bedient, die für Personen im Maßregelvollzug vorgesehen waren. Der Anwalt: „Wie soll mein Mandant unter solchen Umständen in seinen Job zurückkehren?“
Eine Sperrzeit verhängt
Die Arbeitsagentur hatte wegen der Vorwürfe eine Sperrzeit verhängt und die seit 28. August geltenden Ansprüche auf Arbeitslosengeld daher erst knapp vier Monate später erfüllt.
Schmedes: „Mein Mandant und seine Familie waren über Wochen und Monate ganz erheblichen finanziellen Belastungen ausgesetzt“. Er habe deshalb „zunächst eine neue Tätigkeit aufgenommen“. Weil das Arbeitsgericht Brandenburg die Weiterbeschäftigung für zumutbar hält, hat der Anwalt nun das Landesarbeitsgericht angerufen.
Eine andere Abteilung soll es sein
Asklepios sieht sich durch das Gericht in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Das Arbeitsverhältnis bestehe uneingeschränkt fort. Gespräche über die Wiederaufnahme seien bisher nicht zustande gekommen, bedauert Asklepios-Sprecher Rune Hoffmann. Der Pflegehelfer soll in einer anderen Abteilung der Klinik arbeiten. Eine Alternative zur Weiterbeschäftigung sehe Asklepios nicht. Daran änderten auch die Strafanzeigen nichts.
Von Jürgen Lauterbach
MAZ