Psychiatrie-Personal

PsychoVVG-Nachweispflicht bindet Kassen und Kliniken

Mit der Psychiatrie-Personalverordnung wird die Stellenbesetzung penibel geprüft.

Veröffentlicht:

KÖLN. Die neuen Nachweispflichten im PsychVVG, dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen, könnten bei der Umsetzung der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zu einem Paradigmenwechsel führen. Das erwartet Urban Roths von der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Kliniken müssen für die Jahre 2016 bis 2019 belegen, inwieweit sie die Vorgaben der Psych-PV erfüllt haben. Das ermöglicht Nachverhandlungen auf der Ortsebene, allerdings kann es zu einer Budgetabsenkung kommen, wenn Personalmittel zweckentfremdet wurden. Ab 2020 gilt die Nachweispflicht für die vom Gemeinsamen Bundesausschuss definierten Personalanforderungen.

Das sei eine Abkehr vom Prinzip des "gelebten Budgetrechts", sagte Roths, der stellvertretender Geschäftsführer Krankenhausfinanzierung und -planung bei der DKG ist. Früher hatten Kliniken und Kassen die Diskrepanz zwischen vereinbarter und tatsächlicher Stellenbesetzung regelhaft ausgeblendet.

"Durch die Nachweispflicht werden Krankenhäuser und Krankenkassen viel stärker verpflichtet, die Psych-VV auch umzusetzen", sagte Roths. Allerdings müsse bei den Verhandlungen vor Ort die notwendige Flexibilität gewährleistet sein. Olaf Neubert, Referent in der Abteilung Krankenhäuser des GKV-Spitzenverbands, begrüßte, dass im Psych-VVG die Möglichkeit der Nachfinanzierung von Stellen an Nachweispflichten gekoppelt ist.

Das verhindere die zweckwidrige Verwendung der Mittel. "Aus unserer Sicht ist entscheidend, wie die Nachweise funktionieren und welche Konsequenzen damit verbunden sind", sagte Neubert. (iss)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Der papierene Organspendeausweis soll bald der Vergangenheit angehören. Denn noch im März geht das Online-Organspende-Register an den Start.

© Alexander Raths / Stock.adobe.com

Online-Organspende-Register startet

Wie Kollegen die Organspende-Beratung in den Praxisalltag integrieren