Neue Krankenhausentgelte für 2018 in Thüringen vereinbart

Die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen (LKHG) und die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen sowie der privaten Krankenversicherung in Thüringen haben sich auf den Landesbasisfallwert für 2018 geeinigt. Die Vertragspartner erklären dazu: „Nach intensiven und fairen Verhandlungen konnte für beide Seiten ein tragfähiger Kompromiss erzielt werden. Ein Beweis dafür, dass die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ihre Aufgaben wahrnimmt.“

Die Krankenhäuser erhalten gegenüber dem Vorjahr rund 68 Mio. Euro mehr für Krankenhausbehandlungen, die mit Fallpauschalen vergütet werden. Für die Krankenkassen steigen somit die Ausgaben für die stationäre Behandlung auf rund 2,21 Milliarden Euro. Mit dieser Vereinbarung erhalten Krankenhäuser und Krankenkassen die notwendige Rechtsgrundlage für die Budgetvereinbarungen zwischen den Akutkrankenhäusern und den Kostenträgern für das laufende Jahr 2018.

Der Landesbasisfallwert bildet den Durchschnittspreis für eine Krankenhausbehandlung in einem Bundesland. Er ist eine rechnerische Basisgröße, um die Preise der einzelnen Behandlungen wie Hüftoperationen oder Blinddarmentfernungen zu bestimmen. Generell erhält somit jedes Thüringer Krankenhaus für die gleiche medizinische Behandlung den gleichen Betrag.

Kontakt

Kerstin Keding-Bärschneider
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com