Stel­lung­nah­me der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH zur Pres­se­mit­tei­lung RA Ger­hards vom 16. März 2018

Zu der heu­te ver­öf­fent­lich­ten Pres­se­mit­tei­lung von Rechts­an­walt Ger­hards nimmt die Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH wie folgt Stellung:

Mit sei­ner Pres­se­mit­tei­lung vom 16. März 2018 ver­lässt Herr Rechts­an­walt Oli­ver Ger­hards end­gül­tig den Boden eines ratio­na­len, ziel­füh­ren­den und auf ein Ergeb­nis abzie­len­den Aus­tau­sches. Herr Ger­hards unter­stellt den Ver­ant­wort­li­chen der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH Lügen. Es erüb­rigt sich, die­sen Vor­wurf zurück­zu­wei­sen, er dis­kre­di­tiert sich damit selbst. Statt sol­che Anschul­di­gun­gen zu for­mu­lie­ren, wäre ihm zu wün­schen, dass er sei­ne ver­meint­lich zuver­läs­si­gen Quel­len prüft.

Der Auf­sichts­rat der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH tagt nicht­öf­fent­lich, über die Inhal­te kann nur in engem Maß berich­tet wer­den. Aller­dings kann pro­blem­los fest­ge­stellt wer­den, über was im Auf­sichts­rat nicht ent­schie­den wur­de. So gab es zwar einen Gedan­ken­aus­tausch zu dem Für und Wider einer erneu­ten Beschäf­ti­gung der gekün­dig­ten Ober­ärz­tin – indes kei­ne Abstim­mung, da der Auf­sichts­rat für eine sol­che Ent­schei­dung nicht zustän­dig ist. Inso­fern kann es auch kei­ne Mehr­heit geben, wie sie Herr Ger­hards zu sehen glaubt.

Bei dem „Beweis“, den Herr Ger­hards vor­legt, um eine für Rechts­an­walt Kar­sten Schies­eck vor­teil­haf­te Man­da­tie­rung durch die Vor­sit­zen­den des Auf­sichts­ra­tes zu sug­ge­rie­ren, lohnt sich das Lesen. Die Voll­macht bezieht sich aus­schließ­lich auf die Beant­wor­tung eines Schrei­bens des Prä­si­den­ten der Ärz­te­kam­mer Ber­lin an die Vor­sit­zen­de des Auf­sichts­ra­tes. Ob Herr Ger­hards es glau­ben mag, oder nicht: Die Kli­nik­lei­tung hat Herrn Rechts­an­walt Schies­eck als juri­sti­schen Bera­ter in dem Kon­flikt mit den bei­den Ober­ärz­ten hin­zu­ge­zo­gen. Herr Schies­eck war in der Ver­gan­gen­heit bereits mehr­fach für die Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH tätig.

Über Abstim­mungs­er­geb­nis­se im Auf­sichts­rat ist Still­schwei­gen zu wah­ren. Die Anga­ben, die Herr Ger­hards dazu macht, sind unrichtig.

Herr Ger­hards wird als Anwalt für Arbeits­recht wohl wis­sen, dass eine Kün­di­gung ein juri­sti­scher Vor­gang ist. Inso­fern ist es sinn­voll, Juri­sten auch an der Infor­ma­ti­on des Auf­sichts­ra­tes zu betei­li­gen, um alle Aspek­te voll umfäng­lich dar­stel­len zu können.