StartseiteRegionalNeubrandenburgArbeiteten Klinik-Ärzte in Neubrandenburg ohne Erlaubnis?

Schwerer Verdacht

Arbeiteten Klinik-Ärzte in Neubrandenburg ohne Erlaubnis?

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen vier Mediziner des Neubrandenburger Klinikums. Am Mittwoch wurden Details bekannt, die eine brisante Frage aufwerfen.
Veröffentlicht:29.09.2017, 11:48

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Der Nordkurier-Beitrag über die Ermittlungen der Neubrandenburger Staatsanwaltschaft gegen vier Ärzte des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums hat für zahlreiche Diskussionen im Krankenhaus gesorgt.

Am Donnerstag wurden neue Details bekannt: Alle unter Verdacht stehenden Ärzte sollen in ein- und derselben Klinik gearbeitet haben. In einem Fall soll ein Arzt ein medizinisches Gerät bedient haben, für das er keine Betriebserlaubnis nachweisen konnte. Ein weiterer Mediziner habe gearbeitet, obwohl er über keine Berufserlaubnis für ein deutsches Krankenhaus verfügte. Dabei soll es sich um einen ausländischen Arzt handeln.

Verantwortlich für die Erteilung von Berufserlaubnissen für ausländische Ärzte ist das Landesprüfungsamt für Heilberufe. Es stellt fest, ob der Arzt in seinem Heimatland eine Ausbildung absolviert hat, die einem Medizinstudium an einer deutschen Uni gleicht.

Anzeige der Ärztekammer ist Hinweis auf Schwere des Falls

Ist Gleichwertigkeit nicht gegeben, wird eine Prüfung verlangt, die die Ärztekammer in Mecklenburg-Vorpommern durchführt. Eine Bestätigung der Informationen über die möglicherweise fehlende Betriebs- beziehungsweise Berufserlaubnis gab es weder von Seiten der Staatsanwaltschaft noch vom Klinikum.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, dass angesichts des Ermittlungsstandes und aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Angaben möglich seien. Das Klinikum betonte, dass es während des "laufenden Verfahrens" keine Auskünfte erteilen werde.

Anzeigen gegen Mediziner von ehemaligen Patienten oder Angehörigen von Verstorbenen gibt es häufiger, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Eine Anzeige von der Ärztekammer sei dagegen seltener. Dies bestätigte dem Nordkurier auch eine Rechtsanwältin. Dass sich die Ärztekammer eingeschaltet habe, spräche eher für einen gewichtigen Fall.