Personalquerelen beim Medizinischen Dienst der Krankenkasse: Eine anhaltende Krise

Alzey · Seit vier Jahren streitet sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen mit dem geschassten Geschäftsführer. Der kassiert währenddessen einen Großteil seines Gehaltes weiter.

Dirk Metz ist ein Kommunikationsprofi. Der gelernte Journalist war Sprecher der CDU in Wiesbaden. In der Amtszeit es hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) von 1999 bis 2010 war Metz Staatssekretär und Regierungssprecher. Seitdem ist er selbstständiger PR-Berater. Sein Spezialgebiet: Krisenkommunikation. Damit ist der 60-Jährige der geeignete Mann für den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) im rheinland-pfälzischen Alzey.

Seit vier Jahren befindet sich der Dienst quasi in einer Dauerkrise. Begonnen hat sie mit der außerordentlichen Kündigung des Geschäftsführers Gundo Zieres im Oktober 2013. Dazwischen gab es die Entlassung der Personalratsvorsitzenden. Und mit dem für Ende des Jahres angekündigten Weggang von MDK-Vize Wolfram Rohleder nach nur zwölf Monaten im Amt dürfte die Krise und die dauerhaften Personalquerelen noch längst nicht zu Ende sein.

Wer aber versucht, die Hintergründe zum Knatsch beim MDK zu beleuchten, der stößt schnell auf Schweigen. Selbst Kommunikationsprofi Metz gibt sich dann zurückhaltend und zugeknöpft. Fakt ist: Nächste Woche am Mittwoch werden sich die Anwälte des MDK und von Zieres mal wieder vor Gericht treffen. Dann wird vor dem Koblenzer Oberlandesgericht darüber verhandelt werden, ob die Kündigung des geschassten Geschäftsführers wirksam ist.

Das Mainzer Landgericht entschied vor einem Jahr, dass diese rechtswidrig war. Allerdings ging es dabei nicht um die Kündigungsgründe (falsche Reisekostenabrechnung, Auslandsfahrten, Nebentätigkeiten und die Anschaffungskosten für 50 Exemplare eines von Zieres mitgeschriebenen Buches übers Gleitschirmfliegen). Das Landgericht rügte nur, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten worden sei. Da sich Zieres seit vier Jahren gegen seine fristlose Entlassung wehrt, kann der Posten auch nicht wieder besetzt werden. Ursula Weibler-Villalobos und Rohleder (bis Ende des Jahres) sind daher auch nur stellvertretende Geschäftsführer. Zieres pocht darauf, wieder an seinen Schreibtisch zurückzukehren.

Ihm steht laut seines im März 2012 unterschriebenen und verlängerten Arbeitsvertrages bis zur endgültigen Klärung, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht, 75 Prozent seines Gehaltes - rund 170.000 Euro pro Jahr -, sein Dienstwagen und ein Diensthandy zu. Es handelt sich dabei um Geld, das von den Krankenkassen und damit von den Versicherten kommt. Denn der MDK arbeitet im Auftrag der Kassen, er prüft die Arbeitsfähigkeit von erkrankten Versicherten, kontrolliert Pflegeheime und begutachtet die Pflegebedürftigkeit von Personen.

Zieres wurde 2012 nicht nur ein üppiges Gehalt zugesichert, sondern auch eine Quasi-Unkündbarkeit. Der Landesprüfdienst, der für die Überprüfung von der Kranken- und Pflegeversicherung in Rheinland-Pfalz zuständig ist, hat bereits 2012 festgestellt, dass durch den neuen Vertrag mit Zieres Wirtschaftlichkeitsgrundsätze grob verletzt und das Sparsamkeitsgebot nicht eingehalten werden. Aber erst eine Sonderprüfung durch den Prüfdienst ein Jahr später führte dann zu der Kündigung am 16. Oktober 2013. Der Landesprüfdienst hat in dem Bericht zahlreiche Pflichtverletzungen des MDK-Geschäftsführers aufgeführt.

Auch wenn beim MDK niemand bestätigen will, geht man bei dem Dienst nicht unbedingt davon aus, dass bei der Verhandlung nächste Woche die Mainzer Entscheidung aufgehoben wird. Sollte diese bestätigt werden, müsste sich das Landgericht erneut mit der Kündigung und dieses Mal mit der vom Verwaltungsrat vor drei Jahren dafür genannten Gründen beschäftigen. Das wiederum könnte sich erneut über Jahre hinziehen, im ungünstigsten Fall könnte die Streiterei vorm Bundesgerichtshof landen. Solang würde Zieres weiter einen Großteil seiner Bezüge kassieren.

Dass der Geschäftsführer, wie er das wünscht, wieder zurückkommt in die MDK-Zentrale in einem Alzeyer Industriegebiet, davon geht bei dem Dienst offenbar niemand aus. Vielmehr hofft man, dass man sich womöglich doch noch einigt. Die Tür dazu sei noch nicht völlig zu, verlautet aus dem MDK. Allerdings dürfte das in erster Linie eine Frage des Preises sein. Das angekratzte Image des MDK dürfte auch mit einer Einigung nicht mehr verbessert werden.

Info: Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft in erster Linie, ob die von den Kranken- und Pflegekassen bezahlten Leistungen auch angemessen und wirtschaftlich sind. So wird etwa nach Krankenhausaufenthalten überprüft, ob die erfolgte Behandlung notwendig war und ob die Kosten dafür gerechtfertigt sind. Kommt der MDK zu dem Schluss, dass die Klinik falsch abgerechnet hat, werden die Kosten nicht in voller Höhe übernommen. Häufig bekommen Versicherte mit dem Dienst zu tun, wenn nach längerer Krankheit, Kassen eigene Ärzte die Arbeitsfähigkeit überprüfen. Bei Pflegebedürftigen erstellt der MDK Gutachten und weist diese bestimmten Pflegegraden zu. Außerdem kontrolliert der Dienst regelmäßig Pflegeheime und begutachtet deren Leistung. Alle Einrichtungen sind verpflichtet, sich dieser Prüfung zu stellen.

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