Ab 2018 wird auch in der Psychiatrie nach Pauschalen abgerechnet

Ab 2018 werden auch stationäre psychiatrische Behandlungen nach Pauschalen abgerechnet. Der Bundesrat hat die Tarifstruktur Tarpsy am Mittwoch genehmigt.

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(sda) Bisher wurde nach einheitlichen Tagespauschalen abgerechnet. Künftig wird jeder Fall anhand von Hauptdiagnose, Alter, Schweregrad der Erkrankung und Nebendiagnosen in eine Psychiatrische Kostengruppe (PCG) einteilt. Davon gibt es 22.

Unterschiedliche Pauschalen und Basispreise

Diese werden mit Tagespauschalen in unterschiedlicher Höhe abgegolten. Anders als im Spital, wo pro Fall abgerechnet wird, werden in der Psychiatrie also auch in Zukunft höhere Vergütungen geleistet, wenn sich eine längere Behandlung als notwendig erweist.

Eine weitere Differenzierung findet über den Basispreis statt. Dieser wird nun zwischen den einzelnen Kliniken und Versicherern ausgehandelt. Ein Monitoring und mögliche Korrekturmassnahmen in den nächsten zwei Jahren sollen für eine kostenneutrale Einführung des neuen Systems sorgen.

Vorerst nur für Erwachsene

Der Tarpsy ist im Juli von den Tarifpartnern vereinbart und dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt worden. Er gilt ab 2018 für die Erwachsenenpsychiatrie. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist die Anwendung der neuen Tarifstruktur 2018 noch freiwillig. Grundlage des Tarpsy ist die neue Spitalfinanzierung, die 2009 in Kraft getreten ist. In Spitälern wird seit 2012 nach Fallpauschalen abgerechnet.

Die Einführung einer neuen Tarifstruktur für die Psychiatrie hatte sich wegen der Besonderheiten der medizinischen Disziplin verzögert. Ein Teil der Ärzteschaft und des Personals sind der Ansicht, dass das System zu starr ist, um der Realität der Psychiatrie gerecht zu werden. Die Kliniken befürchten ausserdem grossen Zusatzaufwand.