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Pflegegrade

Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen möchten, benötigen Sie einen der fünf Pflegegrade (1-5). Ein Pflegegrad ist ein „Grad der Pflegebedürftigkeit“ und drückt aus, wie stark pflegebedürftig jemand ist.

pflege.de erklärt wie Sie einen Pflegegrad erhalten und welche Leistungen Sie damit beanspruchen können.

Pflegegrade im Überblick

Inhaltsverzeichnis

Definition: Pflegegrade

Die Pflegegrade von 1 bis 5 sind „Grade der Pflegebedürftigkeit“. Sie drücken aus, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Pflegebedürftige Menschen erhalten einen Pflegegrad auf Antrag von ihrer Pflegeversicherung und können damit Pflegeleistungen beanspruchen. (1)

Die fünf Pflegegrade auf einen Blick:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wie Sie einen Pflegegrad bekommen, wer darüber entscheidet, welchen Pflegegrad Sie erhalten, welche Leistungen Sie damit beanspruchen können und vieles mehr erfahren Sie hier.

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Einstufung: Der Weg zum Pflegegrad

Einen Pflegegrad brauchen Sie, wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchten. Sie stellen dafür einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung. Daraufhin wird ein Pflegegutachten erstellt und am Ende schickt Ihnen die Versicherung einen Pflegegrad-Bescheid zu.

1. Der Antrag

Egal ob Sie einen Erstantrag stellen oder Ihren vorhandenen Pflegegrad erhöhen möchten: Sie müssen einen Pflegegrad-Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Das Datum des Antrags ist wichtig, weil Sie bei einer Bewilligung rückwirkend ab diesem Datum Ansprüche auf Leistungen haben.

Info
Eilantrag für Schnelleinstufung

In dringenden Fällen können Sie mit einem Eilantrag bewirken, dass innerhalb von nur 5 oder 10 Tagen eine vorläufige Pflegebegutachtung durchgeführt wird.

In dringenden Fällen können Sie mit einem Eilantrag bewirken, dass innerhalb von nur 5 oder 10 Tagen eine vorläufige Pflegebegutachtung durchgeführt wird.

2. Das Gutachten

Für das Gutachten kommt ein Pflegegutachter an Ihre Wohnstätte, also zu Ihnen nach Hause oder auch ins Pflegeheim, falls Sie dort leben. Er macht sich ein Bild von der Pflegesituation, stellt Fragen und gibt auch erste Tipps für die Pflege oder empfiehlt Hilfsmittel.

In einigen Fällen sind auch eine Begutachtung am Telefon (strukturiertes Telefoninterview) oder der Einsatz von Videotelefonie möglich. Mehr dazu im Ratgeber Pflegebegutachtung.

Im Anschluss wird das Pflegegutachten erstellt. Darin wird nach einem festen Begutachtungsverfahren ermittelt, welchen Pflegegrad Sie erhalten sollen. (2)

3. Der Bescheid

Die Empfehlung im Gutachten ist aber nicht die finale Entscheidung, denn diese wird von der Pflegeversicherung getroffen. In der Regel folgt sie aber dem Gutachten. Sie erhalten Ihren Pflegegrad-Bescheid zusammen mit dem Gutachten schriftlich.

Wurde Ihnen ein Pflegegrad bewilligt, gelten Ihre Ansprüche jetzt rückwirkend zum Tag des Antrags. Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegen.

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Pflegegrade: Punkte-Tabelle

Das Pflegegutachten folgt klaren Richtlinien, um zu einer Einstufung in einen Pflegegrad zu gelangen. Darin werden in verschiedenen Kategorien 0 bis 100 Punkte für die Einschränkung der Selbständigkeit einer Person vergeben. Die gewichtete Gesamtpunktzahl ergibt den Pflegegrad.

Grad der Selbständigkeit Punktezahl Pflegegrad
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 12,5 bis unter 27 1
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 27 bis unter 47,5 2
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 47,5 bis unter 70 3
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 70 bis unter 90 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 90 bis unter 100 5

Wie setzen sich die 100 möglichen Punkte zusammen? Das Verfahren berücksichtigt zahlreiche Einzelpunkte in verschiedenen Modulen, die zusammen die Punktzahl ergeben. Mehr darüber erfahren Sie in den Kriterien für das Pflegegutachten.

Außerdem gibt es einige Sonderfälle:

  • Besondere Bedarfskonstellation: Einzelfallregelung für Menschen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
  • Pflegegrad im Kindesalter: Sowohl das Begutachtungsverfahren als auch die Einstufung weichen teilweise ab.
  • Pflegegrade bei Demenz: Wie das Begutachtungsverfahren auch Menschen mit einer Demenzerkrankung angemessen berücksichtigt.

Kriterien für das Pflegegutachten

Die möglichen 100 Punkte im Pflegegutachten setzen sich aus Kriterien in sechs verschiedenen Modulen zusammen. Die einzelnen Module fließen unterschiedlich stark in das Gesamtergebnis ein. (3)

1. Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort und kann seine Körperhaltung ändern?

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller in seinem Alltag noch räumlich und zeitlich orientieren? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen, Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichem Verhalten?

4. Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Begutachtete noch täglich selbst waschen und pflegen?

5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit und Behandlungen wie z. B. bei Dialyse oder Verbandswechsel?

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Begutachtete noch seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?

Neben den sechs beschriebenen Modulen gibt es noch zwei weitere Pflegegrad-Module: 7. Außerhäusliche Aktivitäten und 8. Haushaltsführung. Diese beiden Module sind aber für den Pflegegrad nicht relevant, sondern nur für die Pflegeplanung und individuelle Empfehlungen.

Info
Sie benötigen weitere Infos zur Berechnung?

Welche Fragen die einzelnen Module beinhalten, wie die Punkte vergeben werden und wie die Gewichtung berechnet wird erfahren Sie in der ausführlichen Broschüre zum Pflegegrad von pflege.de. Sie können das Dokument kostenlos herunterladen.

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Besondere Bedarfskonstellation

In Einzelfällen erreichen Menschen trotz höchster Pflegebedürftigkeit im Gutachten nicht genug Punkte für Pflegegrad 5. In solchen Fällen kann das Gutachten auf eine besondere Bedarfskonstellation verweisen und aus pflegefachlichen Gründen trotzdem Pflegegrad 5 vergeben. (1)

Vorgesehen ist dieser Sonderfall für Menschen, die beide Arme und beide Beine nicht mehr benutzen können. Das heißt, dass die Greif-, Steh- und Gehfunktion auch mit Hilfsmitteln nicht mehr möglich ist. Eine minimale Beweglichkeit darf jedoch vorhanden sein. (4)

Pflegegrade im Kindesalter

Auch Kinder mit besonderem Pflegebedarf können einen Pflegegrad erhalten. Die Eltern müssen diesen beantragen. Die Begutachtung orientiert sich an dem allgemeinen Verfahren für Erwachsene, ist aber an die Besonderheiten bei Kindern angepasst.

Sonderregelungen gelten in diesen Altersgruppen:

  • Kinder unter 18 Monaten: Hier wird eine natürliche Pflegebedürftigkeit vorausgesetzt, da auch gesunde Kinder in diesem Alter eine Rund-um-Versorgung durch die Eltern benötigen. Deshalb werden Sie bei der Pflegebegutachtung immer einen Pflegegrad höher eingestuft.
  • Kinder unter 11 Jahren: Bei Kindern müssen sich viele Fähigkeiten erst mit den Jahren entwickeln und auch die Selbständigkeit ist naturgemäß eingeschränkt. Deshalb orientiert sich die Begutachtung nicht an Erwachsenen, sondern an altersentsprechend entwickelten Kindern.
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Pflegegrad bei Demenz

Erkrankt eine Person an Demenz, so braucht sie ziemlich bald Unterstützung im Alltag. Allerdings eher bei kognitiven, emotionalen und sozialen Themen. Denn körperliche Einschränkungen bringt eine Demenzerkrankung erst im späten Stadium mit sich.

Aus diesem Grund war es für Menschen mit einer Demenzerkrankung bis 2016 im alten System der Pflegestufen oft schwierig, eine angemessene Einstufung zu erhalten. Dies wurde mit der umfassenden Reform der Begutachtung und der Einführung der Pflegegrade 2017 korrigiert.

Früher galt der tägliche Pflegeaufwand in Minuten als entscheidendes Kriterium. Bei den Pflegegraden entscheidet nicht mehr der Pflegeaufwand, sondern der Grad der Selbständigkeit. So werden Demenz und psychische Erkrankungen nicht mehr gegenüber körperlichen Einschränkungen benachteiligt.

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Reicht es bei mir oder einem Angehörigen für einen Pflegegrad? Oder ist vielleicht sogar ein höherer Pflegegrad als bisher möglich? Diese Fragen zu beantworten ist trotz aller Informationen im Einzelfall schwierig. Eine einfache und individuelle Einschätzung bietet hier der Pflegegradrechner.

Der Pflegegradrechner führt Sie Schritt für Schritt durch die entscheidenden Fragen und errechnet das Ergebnis automatisch. So erhalten Sie schnell eine gute Pflegegrad-Schätzung – ohne sich im Detail mit Modulen, Punkten und deren mathematischer Gewichtung zu beschäftigen.

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Pflegegrad: Geld- und Sachleistungen

Versicherte können bei Ihrer Pflegeversicherung verschiedene Leistungen beanspruchen. Für alle Pflegeleistungen gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Die maximale Leistungshöhe hängt oft vom Pflegegrad ab.

Pflegegrade und Leistungen als Tabelle

Leistungen PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld (monatlich) 332 € 573 € 765 € 947 €
Pflegesachleistungen (monatlich) 761 € 1.432 € 1.778 € 2.200 €
Verhinderungspflege (jährlich) 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Kurzzeitpflege (jährlich) 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Entlastungsbetrag (monatlich) 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Tages- und Nachtpflege (monatlich) 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 €
Technische Pflegehilfsmittel Ja Ja Ja Ja Ja
Hausnotruf (monatlich) bis zu 25,50 € bis zu 25,50 €  bis zu 25,50 €  bis zu 25,50 €  bis zu 25,50 €
Anpassung am Wohnraum (je Maßnahme) 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Pflegeberatung, Beratungseinsatz Ja Ja Ja Ja Ja
Pflegekurse für Angehörige Ja Ja Ja Ja Ja
Pflegeunterstützungsgeld Ja Ja Ja Ja Ja
Wohngruppenzuschuss (monatlich) 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
DiPA (monatlich) bis zu 50 € bis zu 50 € bis zu 50 € bis zu 50 € bis zu 50 €
Vollstationäre Pflege (monatlich) 770 € 1.262 € 1.775 € 2.095 €

Widerspruch bei Ablehnung oder Rückstufung

Egal ob Ablehnung, Rückstufung oder zu niedriger Pflegegrad: Wenn Sie einen Pflegegrad-Bescheid erhalten und damit nicht einverstanden sind, sollten Sie Widerspruch einlegen. Zumindest sollten Sie prüfen, ob Sie Aussicht auf einen erfolgreichen Widerspruch haben.

Erfolg hat ein Widerspruch dann, wenn Sie schlüssig begründen können, in welchen Punkten das Gutachten die Pflegesituation falsch einschätzt und wie dadurch insgesamt ein anderer Pflegegrad zustande kommt.

So können Sie mit einem Pflegegrad-Widerspruch ein Wiederholungsgutachten erreichen. Dabei wird ein neues Gutachten erstellt und genauer auf die strittigen Punkte eingegangen. So erhalten Sie dann im zweiten Anlauf hoffentlich den richtigen Pflegegrad.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad ist der Grad der Pflegebedürftigkeit und beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Ein Pflegegrad ist die wichtigste Voraussetzung für den Anspruch auf Pflegeleistungen.

Wie viele Pflegegrade gibt es?

Es gibt fünf Pflegegrade von 1 bis 5.

Ab wann bekomme ich einen Pflegegrad?

Personen, die dauerhaft und regelmäßig im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, gelten als pflegebedürftig. Sie können auf Antrag einen Pflegegrad von ihrer Pflegeversicherung erhalten.

Wann gilt welcher Pflegegrad?

Die Pflegegrade 1-5 werden nach einem festen Verfahren zugeteilt. Wie hoch der Pflegegrad für eine Person ist, wird bestimmt durch die eingetretenen Einschränkungen bei ihrer Selbständigkeit.

Welcher Pflegegrad bei Demenz?

Das hängt ganz davon ab, welche Symptome die Demenz aktuell hervorruft. Prinzipiell ist aber auch im Frühstadium von Demenz ein Pflegegrad möglich, wenn durch die Erkrankung die Selbstständigkeit der Person eingeschränkt ist.

Wie sieht der Pflegegrad-Bescheid aus?

Der Pflegegrad-Bescheid ist ein Dokument, das dem Versicherten mitteilt, welchen Pflegegrad die Pflegeversicherung ihm zuteilt. Das entsprechende Pflegegutachten muss dem Bescheid beiliegen. Auch der Hinweis auf die Möglichkeit zum Widerspruch muss im Bescheid enthalten sein.

Wieviel Geld gibt es bei Pflegegrad 1-5?

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Pflegeleistungen und viele davon haben je nach Pflegegrad eine unterschiedliche Höhe. Die meisten Leistungen lassen sich aber nicht auszahlen und frei einsetzen. Das ist nur beim Pflegegeld möglich.

Wie oft gibt es eine Pflegegrad-Überprüfung?

Das Sozialgesetzbuch sagt dazu nur: „Die Untersuchung ist in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen.“ (Paragraf 18a SGB XI). Es liegt deshalb im Ermessen Ihrer Pflegeversicherung, eine Überprüfung des Pflegegrades zu veranlassen.

Kann ein Pflegegrad aberkannt oder zurückgestuft werden?

Ja. Jede Pflegebegutachtung ist ergebnisoffen und kann unabhängig vom bestehenden Pflegegrad zu jedem möglichen Ergebnis kommen. Dadurch können Sie einen niedrigeren Pflegegrad erhalten oder sogar Ihren Pflegegrad verlieren.

Pflegegrad abgelehnt oder aberkannt - was tun?

Sie können innerhalb von 30 Tagen gegen den Bescheid der Pflegeversicherung Widerspruch einlegen. Dafür müssen Sie begründen, in welchen Punkten das Gutachten zu falschen Ergebnissen kommt und wie das zu einem niedrigeren Pflegegrad geführt hat.

Seit wann gibt es Pflegegrade?

Das System der Pflegegrade hat 2017 die alten Pflegestufen abgelöst. Dabei hat sich nicht nur der Name geändert, sondern das gesamte Begutachtungsverfahren wurde fairer gestaltet. Davon profitieren insbesondere Personen mit kognitiven Einschränkungen oder psychischen Beschwerden.

Gibt es Pflegegrad 0?

Nein. Es gab bis 2016 Pflegestufen und dabei die Stufe 0. Seit 2017 ist Pflegegrad 1 der niedrigste Pflegegrad.

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Erstelldatum: 6102.10.82|Zuletzt geändert: 4202.40.42
(1)
Bundesministerium der Justiz (1994): § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html (letzter Abruf am 15.12.2023)
(2)
Bundesministerium der Justiz (1994): § 18a Begutachtungsverfahren
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18a.html (letzter Abruf am 15.12.2023)
(3)
Bundesministerium der Justiz (1994): § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html (letzter Abruf am 15.12.2023) (4) Medizinischer Dienst Bund und GKV-Spitzenverband (2021): Richtlinien des GKB-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
(4)
Medizinischer Dienst Bund und GKV-Spitzenverband (2021): Richtlinien des GKB-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/richtlinien_zur_pflegeberatung_und_pflegebeduerftigkeit/20210517_Pflege_Begutachtungs-RL.pdf (letzter Abruf am 18.12.2023)
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