Krankenkasse Turbenthal muss schliessen
Im Mai 2015 wurde der günstigen Krankenkasse Turbenthal die Bewilligung entzogen. Der Entzug war rechtens, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.
Weil die Krankenkasse Turbenthal im Zürcher Oberland mit ihren 400 Versicherten nicht gemäss den gesetzlichen Vorgaben geführt wird, hat ihr das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Mai 2015 die Bewilligung zu Recht entzogen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Gemäss dem am Donnerstag publizierten Entscheid hat die kleine Krankenkasse zahlreiche gesetzliche Bestimmungen trotz zahlreicher Mahnungen und grosszügiger Fristen nicht befolgt.
Da es sich um zwingende gesetzliche Regelungen handle, könnten diese nicht durch eine Vereinbarung zwischen den Behörden und der Krankenkasse abgeändert werden, schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Der Entzug der Bewilligung und die Aberkennung als Krankenkasse sei somit rechtens.
Daten nicht elektronisch abgeliefert
Die günstige Krankenkasse Turbenthal arbeitet noch heute mit Karteikasten. Die Daten der Versicherten sind nicht digitalisiert. Die Einführung von EDV-Mitteln bezeichnete die Krankenkasse wiederholt als untragbaren finanziellen Aufwand.
So haben die Versicherten der Krankenkasse bis heute keine elektronische Versicherungskarte erhalten. Auch kann die als Verein organisierte Krankenkasse nicht die Daten liefern, die für die Berechnung der Prämienverbilligung notwendig sind; eben so wenig jene für die Durchführung des Risikoausgleichs.
Wie weiter aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor geht, fehlt der Versicherung ein internes Kontrollsystem. Auch wurde die Revisionsstelle trotz wiederholter Mahnung nicht im Handelsregister eingetragen.
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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