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Mühsame Vernetzung. Künftig soll die elektronischen Gesundheitskarte auch Zugriff auf medizinische Daten ermöglichen.

© Bernd Thissen/ picture-alliance/ dpa

Kritik am Gesundheitsministerium: Grüne wollen Datenhoheit für Patienten

Extra zum Arzt, um Einblick in eigene Gesundheitsdaten zu erhalten? Die Grünen bezeichnen solche Vorgaben für eine elektronische Patientenakte als Witz.

Die Grünen werfen dem Gesundheitsministerium vor, die Digitalisierung des Gesundheitswesens mit unpraktikablen Vorgaben zu erschweren. Es sei „ein Witz“, sagte Grünen-Expertin Maria Klein-Schmeink dem Tagesspiegel, dass man nur in Arztpraxen Einsicht in die geplante elektronische Patientenakte mit allen medizinischen Befunden gewährt bekommen solle.

Ein „Zwei-Schlüssel-Prinzip“, das für den Datenzugang eine doppelte Legitimation durch Versichertenausweis plus Heilberufeausweis erforderlich macht, bedeute eine Bevormundung der Patienten. Diese müssten selbstbestimmt an ihre digital gespeicherten Daten gelangen können – und auch frei darüber entscheiden dürfen, welchem Arzt sie welche Information zugänglich machen oder verweigern wollten.

"Patientenakte gehört in Patientenhand"

„Die Patientenakte gehört in Patientenhand“, forderte Klein-Schmeink. Bestätigt fühlt sie sich durch die Betreibergesellschaft Gematik, die Anfang September beschlossen hat, das Zwei-Schlüssel-Prinzip für diese Daten nicht weiterentwickeln zu wollen. Bei den Experten habe sich offenbar auch die Erkenntnis durchgesetzt, dass eine elektronische Patientenakte wenig praktikabel ist, wenn Patienten „die dort gespeicherten Daten nicht zuhause oder auf ihren mobilen Endgeräten einsehen und administrieren können“. Leider beharre das Gesundheitsministerium aber weiter auf diesem Prinzip.

Gleichzeitig kritisierte die Politikerin, dass es bislang weder eine Strategie noch klare Bestimmungen für die Patientenakte gebe. So sei nach wie vor ungeklärt, ob und worin sich die Akte von dem elektronischen „Patientenfach“ unterscheide, das Patienten die Ablage von Medizin-Dokumenten und Bildern, Impfausweisen oder Laborwerten in Eigenregie ermöglicht. Auch zeigten aktuell gestartete Datenvernetzungsprojekte großer Versicherer wie AOK oder Techniker Krankenkasse, dass die Akteure allmählich die Geduld verlören. Ohne klare gesetzliche Rahmenbedingungen, warnte Klein-Schmeink, drohe Wildwuchs und ein grauer Markt verschiedenster Anwendungen.

Freiwillige Anwendung ab 2019

In dem Ende 2015 verabschiedeten E-Health-Gesetz wird die elektronische Patientenakte als wesentlicher Bestandteil der künftigen Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen beschrieben. Sie soll gesetzlich Versicherten als freiwillige Anwendung ab 2019 zur Verfügung stehen. Jedoch bleibt das Vorhaben sehr unbestimmt, wie Experten kritisieren. Einen klaren Fahrplan mit Vorgabe der Rahmenbedingungen gibt es nicht. Und der Zugriff auf die Daten soll für Patienten „nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis möglich“ sein.

Umfragen zufolge würden vier von fünf Bürgern eine digitale Gesundheitsakten nutzen, wenn sie ihnen von ihrer Krankenkasse angeboten würde. Etwa ebenso viele wollen aber selbst darüber bestimmen, welchen Ärzten sie Zugriff auf die Daten erlauben. Bisher ist in Kliniken und Arztpraxen diesbezüglich nicht viel passiert. Jeder zweite Arzt nutzt für seinen Schriftverkehr nach wie vor überwiegend Stift und Papier, wie eine Befragung durch Hartmannbund und Bitkom ergab. Und jeder dritte Mediziner hat noch nicht einmal die Daten seiner Patienten im Computer.

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