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Kliniken in Schieflage. Die für die Landesversorgen relevanten 50 Berliner Kliniken brauchen Geld für Sanierungen.

© Imago/Seeliger

Haushaltausschuss im Abgeordnetenhaus: Berlins Kliniken fordern 150 Millionen im Jahr für Technik und Neubauten

Berlins Krankenhäuser haben Investitionsbedarf. Das Abgeordnetenhaus verhandelt nun das Budget.

Sicher, an diesem Mittwoch wollen Senatoren, Abgeordnete und Beamte vor allem wissen, was in der Sondersitzung des Innenausschuss besprochen wird – dort geht es um die Vorwürfe in der Spandauer Polizeiakademie. Für die Stadt von mindestens ebenso großer Bedeutung ist die Sitzung des Hauptausschusses im Abgeordnetenhaus. Dort wird an diesem Mittwoch besprochen, wie viel Geld die Kliniken erhalten sollen.

Die Berliner Krankenhausgesellschaft weist seit Jahren darauf hin, dass in der Hauptstadt weniger in die Kliniken investiert wird, als in den meisten anderen Bundesländern. Auch der rot-rot-grüne Entwurf für den Doppelhaushalt 2018/19 sei keine Trendwende. Inzwischen bräuchten die Berliner Kliniken 2,1 Milliarden Euro, um nötige Sanierungen durchzuführen, sagte Oliver Heide, Vize-Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft. Es geht um alte Technik, marode Gebäude, nötige Neubauten – denn die Stadt wächst.

150 Millionen Euro wären angemessen - wenn Berlin wie im Bundesschnitt zahlt

Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Linke und Grüne noch verpflichtet, pro Krankenbett so viel in die Kliniken zu investieren, wie das im Bundesdurchschnitt üblich ist: In Berlin gibt es 22 000 Krankenbetten (die meist belegt sind). Werden Vergleichszahlen aus dem Bund zugrunde gelegt, müsste der Senat 150 Millionen Euro im Jahr an die Kliniken geben. Vorgesehen sind im Haushaltsentwurf aber 120 Millionen Euro für 2018 und 140 Millionen Euro für 2019. Im diesem Jahr sind es weniger als 110 Millionen Euro gewesen.

Wenn man sich nicht nur am aktuellen Bundesdurchschnitt orientierte, sagte Heide, sondern an den von Fachleuten errechneten Notwendigkeiten, wären für Berlin sogar fast 260 Millionen Euro pro Jahr fällig. Gesetzlich geregelt ist, dass die Bundesländer die Gebäude und die Technik ihrer Kliniken bezahlen, die Krankenkassen wiederum Medikamente und das Personal. Anspruch auf staatliche Gelder haben alle sogenannten Plankrankenhäuser, dass sind jene landeseigenen, kirchlichen und gemeinnützigen, aber auch privatwirtschaftlichen Kliniken, die als notwendig für die Versorgung anerkannt sind. In Berlin trifft das auf mehr als 50 Krankenhäuser zu.

Für die Charité gibt es 1,1 Milliarden Euro

Vor allem innerhalb der SPD wird über die Gesundheitsversorgung gestritten. Während die Verwaltung von Gesundheitssenatorin Dilek Kolat auf mehr Geld drängte, soll die Finanzverwaltung von Senator Matthias Kollatz-Ahnen – beide Politiker gehören der SPD an – zurückhaltend gewesen sein. Allerdings könnten die Kliniken noch Extrageld aus Sondermitteln erhalten – eine Frage, die ebenfalls im Parlament besprochen wird.

Die von der Krankenhausgesellschaft vorbereiteten Zahlen berücksichtigen nicht die Charité. Für die landeseigene Universitätsklinik ist die Verwaltung von Bürgermeister und Wissenschaftssenator Michael Müller (SPD) zuständig. Vor wenigen Tagen hatte er sich mit Charité-Chef Karl Max Einhäupl darauf geeinigt, in den kommenden zehn Jahren nötige Investitionen von 1,4 Milliarden Euro mit 1,1 Milliarden Euro zu unterstützen. Für die Charité eine Rekordsumme. Wenig überraschend also, dass andere Kliniken ebenfalls Bedarf anmelden. Die Vorsitzende der Krankenhausgesellschaft, Brit Ismer, appellierte an die Abgeordneten: „Handeln Sie jetzt!“

Gesundheitssenatorin Kolat wiederum muss sich nicht nur mit den Kliniken auseinandersetzen. Sie lässt dringend Fachkräfte für den nötigen Ausbau des Öffentliche Gesundheitsdienstes (ÖGD) suchen, also Ärzte, Therapeuten, Sozialpädagogen für die Arbeit in den Bezirksämtern. In einem Schreiben der Senatsverwaltung heißt es: „Ähnlich wie in den vorherigen Jahren ist auch für 2017 erkennbar, dass es aufgrund der personellen Ausstattung des ÖGD im Land Berlin erheblicher Anstrengungen bedarf, um die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen in vollem Umfang erbringen zu können.“

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