ALTDORF: Kantonsspital soll 4,9 Millionen erhalten

Der Landrat befindet im Dezember über den Globalkredit an das Kantonsspital Uri. Dieser liegt im Bereich des Vorjahres. Den grössten Teil machen nicht kostendeckende ambulante und stationäre Spitalleistungen aus.

Markus Zwyssig
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Das Kantonsspital in Uri. (Bild: Urs Hanhart)

Das Kantonsspital in Uri. (Bild: Urs Hanhart)

Markus Zwyssig

markus.zwyssig@urnerzeitung.ch

Der Globalkredit für das Kantonsspital Uri liegt bei 4,9 Millionen Franken. Im Vorjahr waren es 4,891 Millionen Franken. Das geht aus dem gestern veröffentlichten Bericht und Antrag der Regierung an den Landrat hervor. Dieser wird im Dezember über den Globalkredit befinden.

Den Hauptteil dieses Betrages machen die ambulanten und stationären Spitalkapazitäten aus, die aus regionalpolitischen Gründen aufrechterhalten werden. Diese liegen in der Höhe von 3,738 Millionen Franken. «Dabei handelt es sich um Leistungen, die der Kanton beim Kantonsspital Uri bestellt hat», erklärt Roland Hartmann, Generalsekretär der Gesundheitsdirektion. Und über das Bezahlen dieser Leistungen befindet nun der Landrat in der Dezembersession. Im Einzelnen setzt sich der Globalkredit aus den folgenden Positionen zusammen:

  • Nicht kostendeckende ambulante Spitalleistungen: 2,376 Millionen Franken
  • Nicht kostendeckende stationäre Spitalleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz: 1,362 Millionen Franken
  • Aufrechterhaltung spitalambulante Notfallbereitschaft: 610 000 Franken
  • Aus- und Weiterbildung der Personen im Medizinalbereich: 542 000 Franken

Werden diese Abgeltungen des Kantons für gemeinwirtschaftliche Leistungen von 4,9 Millionen Franken berücksichtigt, kann das Kantonsspital Uri für das Rechnungsjahr 2018 ein ausgeglichenes Budget vorlegen.

Neues Gesetz regelt die Vergütung durch den Kanton

Das am 24. September vom Urner Stimmvolk gutgeheissene Gesetz über das Kantonsspital Uri legt fest, dass der Kanton dem Spital die ungedeckten Kosten für gemeinwirtschaftliche Leistungen vergütet. Daher befindet nun der Landrat darüber.

Zu den Aufgaben für die Urner Bevölkerung zählt gemäss dem Leistungsprogramm vom 26. September die Behandlung sowohl von stationären als auch von ambulanten Patienten. Das Spital hat eine ständige Notfallversorgung zu gewährleisten. Geleistet werden muss die Aus- und Weiterbildung für das benötigte Spitalpersonal. Im Bedarfsfall ist eine geschützte Operationsstelle zu betreiben. Der Landrat entscheidet in der Novembersession über das Leistungsprogramm für das Kantonsspital.

Ebenfalls im Leistungsprogramm werden die durch das Kantonsspital zu erbringenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen bestimmt. Dabei geht es um die ärztliche Weiterbildung ­(universitäre Lehre). Die Aus-, Weiter- und Fortbildung im Pflege­bereich erfolgt mit dem Ziel, die Qualität der Leistungen in Uri auf einem hohen Niveau zu halten.

Die Spitalkapazitäten müssen aus regionalpolitischen Gründen aufrechterhalten bleiben. Ebenfalls aufrechterhalten bleiben muss die spitalambulante Notfallbereitschaft. Explizit erwähnt wird im Leistungsprogramm der Sozialdienst.

Nicht Gegenstand des Globalkredits ist die Vergütung der leistungsorientierten Pauschalen gemäss dem Krankenversicherungsgesetz. Der Kanton hat seinen Anteil von 55 Prozent anhand der effektiv behandelten stationären Fälle direkt an das Kantonsspital Uri zu zahlen.

Diesbezüglich wird für das kommende Jahr mit Kosten von 15,6 Millionen Franken gerechnet. Im laufenden Jahr liegen diese bei 16,448 Millionen Franken. Dabei handelt es sich um gebundene Ausgaben, die im Sinne der Verordnung über den Finanzhaushalt entrichtet werden.