StartseiteRegionalNeubrandenburgErste Details zu Ermittlungen gegen Neubrandenburger Klinik-Ärzte

Verdacht der fahrlässigen Tötung

Erste Details zu Ermittlungen gegen Neubrandenburger Klinik-Ärzte

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung - der Verdacht gegen vier Ärzte des Neubrandenburger Klinikums wiegt schwer. Nun hat sich ein Ärztevertreter geäußert.
Veröffentlicht:13.11.2017, 08:06

Artikel teilen:

Die Ärztekammer hat ihr Vorgehen gegen vier Ärzte des Neubrandenburger Klinikums verteidigt. „Wenn die Kammer Kenntnis von derart schwerwiegenden Verdachtsmomenten erhält, muss die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden“, erklärte der Vizepräsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Wilfried Schimanke, im Leitartikel des aktuellen Ärzteblattes MV.

Damit bezieht sich Schimanke auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gegen vier Ärzte des Bonhoeffer-Klinikums Neubrandenburg. Seit Ende September laufen gegen die Mediziner Untersuchungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Tötung.

Bonhoeffer-Klinikum schweigt

Diese Ermittlungen dauern an, sagte Beatrix Komning, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft. Konkreteres dürfe sie aktuell allerdings nicht mitteilen. Es gelte aber nach wie vor wie bei allen Verdächtigen die Unschuldsvermutung. Die Führung des Bonhoeffer-Klinikums schweigt trotz mehrfacher Nachfrage des Nordkurier mit Verweis auf die Ermittlungen weiter zu den Vorwürfen. Deshalb ist auch unklar, ob die Ärzte zurzeit praktizieren.

Nach Informationen des Nordkurier hatte die Ärztekammer von einer ehemaligen Chefärztin des Klinikums Kopien von Patientenakten erhalten, in denen möglicherweise Ungereimtheiten enthalten waren. Aus Sicht der Ärztekammer lagen jedenfalls „schwerwiegende Verdachtsmomente“ vor, dass „in erheblichem Maße gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht verstoßen wurde und dadurch Patienten einen Schaden erlitten haben“, schreibt Schimanke im Ärzteblatt.

Von daher habe die Ärztekammer gar keine andere Wahl gehabt, als die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Immerhin gehe es um die „Frage der fahrlässigen Körperverletzung gegebenenfalls mit Todesfolge“.