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Gericht untersagt Streik am Klinikum Dachau

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Dürfen heute nicht auf die Straße: die streikenden Pflegekräfte des Amper-Klinikums Dachau – hier bei ihrem Ausstand am 26. Oktober. 	foto: benedikt
Dürfen heute nicht auf die Straße: die streikenden Pflegekräfte des Amper-Klinikums Dachau – hier bei ihrem Ausstand am 26. Oktober. foto: benedikt © -

Das Arbeitsgericht München hat Verdi gestern einen für diese Woche geplanten Streik am Amper-Klinikum Dachau untersagt.

Dachau – Die Gewerkschaft Verdi hatte zu einem dreitägigen Erzwingungsstreik ab dem heutigen Mittwoch aufgerufen und im Zuge dessen auch die Schließung ganzer Abteilungen wie etwa der Neurologie gefordert. Daraufhin hatten die Amper-Kliniken einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt, um die Versorgung der Patienten aufrecht zu erhalten. Das Gericht folgte gestern der Einschätzung des Krankenhauses, dass das Streikziel, zusätzliche Regelungen zu einem Ausfall- und Konsequenzenmanagement zu schaffen, gegen die Friedenspflicht verstößt. Dessen Regelungen sollen laut Verdi dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter dienen. Der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ist jedoch bereits im bestehenden Manteltarifvertrag mit Verdi abschließend geregelt, so das Gericht. Klinik-Vorstand Marcus Sommer: „Selbstverständlich erkennen wir das gesetzliche Streikrecht unserer Beschäftigten an. Das aggressive und rücksichtslose Vorgehen der lokalen Gewerkschaftsvertreter hat uns aber keine andere Wahl gelassen, als das Gericht anzurufen. Die Sicherheit unserer Patienten wäre durch den Streik gefährdet gewesen. Ich bin erleichtert, dass das Gericht unsere Einschätzung teilt, dass der Streikaufruf gegen geltendes Recht verstößt. Wir fordern Verdi nun auf, zügig an den Verhandlungstisch zurück zu kehren. Unser Ziel ist es, zeitnah zu einem Tarifabschluss zu gelangen und unseren Beschäftigten damit Klarheit zu ihren künftigen Gehaltsentwicklungen zu geben.“

Christian Reischl, Verdi-Verhandler und Betreuungssekretär für das Amper-Klinikum, spricht von einem „Rückschlag“ für die von seiner Gewerkschaft vertretenen Mitglieder, meint jedoch: „Wir werden die Entscheidung prüfen lassen und erwägen den Gang in die nächste Instanz“. Gestreikt werde vorerst nicht, denn sonst „werden wir mit Strafen belegt“. Reischl weist weiter darauf hin, dass am morgigen Donnerstag die nächsten Tarifverhandlungen anstünden. Vielleicht gebe es da bereits eine Lösung des Konflikts. 

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