SPITALLISTEN: Reha-Angebot des Bürgenstock Resort ruft Krankenkassen auf den Plan

Ein umstrittenes Rehabilitationsangebot im neuen Luxus-Resort auf dem Bürgenstock lässt die Krankenversicherer aufhorchen. Sie wollen mehr Mitsprache, wenn die Kantone Betten planen.

Balz Bruder
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Ein Krankenzimmer in der Rehabilitations-Klinik im Waldhotel Health & Medical Excellence des Bürgenstock Resort. (Bild: Keystone/Urs Flüeler)

Ein Krankenzimmer in der Rehabilitations-Klinik im Waldhotel Health & Medical Excellence des Bürgenstock Resort. (Bild: Keystone/Urs Flüeler)

Heinz Brand, Präsident des Krankenkassenverbands Santésuisse und SVP-Nationalrat, ist verärgert. «Bei Bäckereien spielt es keine Rolle, ob drei oder sechs Läden in Reichweite sind. Wir kaufen deshalb nicht doppelt so viel Brot. Denn aus Erfahrung wissen wir, wie viel Brot wir benötigen», sagt er. Ist Brand nun unter die Bäcker gegangen? Nein, aber der Vergleich zwischen dem Backwaren- und dem Gesundheitsmarkt gefällt ihm. Bestimme bei ersterem die Nachfrage das Angebot, sei es bei letzterem genau umgekehrt. Konkret: Die Ärzte und Spitäler bestimmten mit ihrem Angebot die Nachfrage. Und das ist teuer: «Es ist belegt, dass mit der schweizweiten Überversorgung auch die Kosten steigen», sagt Brand.

Ein Beispiel für diese Entwicklung sei das vor Weihnachten eröffnete Rehabilitationsangebot auf dem Bürgenstock, das es auf Anhieb auf die Spitalliste des Kantons Nidwalden geschafft habe. Ein Dutzend Zimmer sind für stationäre Patienten aus dem Standortkanton vorgesehen. Ein unverständlicher Vorgang für Brand: «So wird das Angebot ­unnötig aufgeblasen – und die Kosten der Krankenversicherung wachsen uns über den Kopf.» Für den Kassenvertreter ist klar: «Die Dummen im Umzug dieses unkoordinierten Wildwuchses in den Kantonen sind die Prämien- und Steuerzahler, welche diese Über- und Fehlversorgung letztlich berappen müssen.»

Das soll nun ein Ende haben. Brand hat eine parlamentarische Initiative eingereicht, die den Krankenversicherern den Gang vor Bundesverwaltungsgericht ermöglichen will. Dies beim Erlass von Spital- und Pflegeheimlisten, die zu Mengenausweitungen und steigenden Kosten führen. Nach dem Willen von Brand soll das Krankenversicherungsgesetz in diesem Sinn ergänzt werden – ohne die prägende Rolle der Kantone in Frage zu stellen, aber um Mitsprache und Transparenz zu fördern.

Gesundheitsdirektoren gegen Beschwerderecht

Michael Jordi, Generalsekretär der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, setzt wegen des tendenziell bereits gesättigten Marktes persönlich zwar ein dickes Fragezeichen hinter das neue Reha-Angebot auf dem Bürgenstock. Für ihn steht aber fest: «Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.» Abgesehen davon, gehe es um etwas anderes. «Die Krankenversicherer wollen ihre Macht und ihren Einfluss ausbauen», sagt Jordi. Und dies, obwohl Versorgung und Planung Sache der Kantone seien.

«Schuster, bleib bei deinem Leisten», ruft Michael Jordi dem Santésuisse-Präsidenten deshalb zu. Eine Kompetenzverschiebung von den Kantonen zu den Versicherern jedenfalls sei keine Lösung. Das führe lediglich dazu, dass künftig noch mehr Beschlüsse über Spital- und Pflegeheimlisten gerichtlich beurteilt werden müssten.

Balz Bruder