Initiative Gesundheitswirtschaft Rhein-Main

Bürokratie ade! Ökonom weist Weg zur Formular-Entrümpelung

Der Gesundheitsökonom Professor Boris Augurzky liest der Selbstverwaltung die Leviten. Ärzte seien unnötig viel Bürokratie ausgesetzt, eine Verschlankung sei unumgänglich. In seinem Dekalog gibt er Handlungsempfehlungen – vor allem zum Umstieg vom Analog- auf den Digitalbetrieb.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Bürokratie ade! Ökonom weist Weg zur Formular-Entrümpelung

© Kerstin Waurick/iStockphoto

FRANKFURT/MAIN. Bis zu drei Stunden täglich befassen sich Ärzte mit dem Ausfüllen von Formularen oder der Dokumentation ihrer Arbeit. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Gesundheitsökonomen Professor Boris Augurzky im Auftrag der Initiative Gesundheitswirtschaft Rhein-Main (IGRM). Grundlage der Studie waren Interviews mit Führungskräften in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen. Wie Augurzky betont, nannten die Ärzte als Verursacher der Bürokratie zahlreiche Institutionen.

An erster Stelle rangiere aber der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), gefolgt von dem seit Oktober 2017 obligatorischen Entlassmanagement. Der geringe Grad an Digitalisierung sei für viele Leistungserbringer ein Bürokratietreiber, weil dies dazu führe, dass Prozesse händisch oder in Papierform abgewickelt werden müssten. Damit zusammenhängend folge die Nennung des Datenschutzes. Personaluntergrenzen und Qualitätsvorgaben seien weitere Bürokratietreiber – ebenso wie die ambulant-stationäre Sektorengrenze und die KV-Bedarfsplanung.

Das Thema Investitionsfördermittel spiele überdies eine Rolle, weil die Antragsstellung auf Einzelförderung ein sehr aufwändiges und langwieriges Verfahren sei.

MDK prüft umfänglich

Die Klinikärzte berichteten laut Augurzky, dass inzwischen 15 bis 20 Prozent aller Krankenhausfälle einer Prüfung durch den MDK unterzogen würden – rund drei Millionen Prüfungen pro Jahr. In vielen Fällen handele es sich um Einzelfallprüfungen im schriftlichen Verfahren, die ein hohes Maß an Schreibarbeit nach sich zögen. Der damit zusammenhängende Bürokratieaufwand sei auf beiden Seiten immens. Krankenhäuser hielten eigenständige Abteilungen zur Bearbeitung und Begleitung der MDK-Prüfanfragen vor. Hinzu komme, dass der MDK keine neutrale Prüfung der Abrechnungen vornehme, sondern mit der Intention prüfe, ein möglichst großes Kürzungsvolumen bei Rechnungen zu identifizieren, wie es heißt. Dies sei vergleichbar mit einer Verkehrsüberwachung, die nicht allein dazu diene, Verkehrssicherheit zu erzielen, sondern auch dazu, Einnahmen aus Strafzetteln für die Kommune zu generieren, wie Augurzky hervorhebt.

Leistungserbringer könnten, so die Studie, an vielen Stellen zur Entbürokratisierung beitragen, etwa durch schlankere Prozesse, Investitionen in digitale Technik, Einsatz von Dokumentationsassistenten, Ausbau sektorübergreifender Versorgungsangebote und die Harmonisierung von IT-Systemen. Augurzky gibt der Politik zehn Handlungsempfehlungen zum Bürokratieabbau an die Hand:

  • Stopp weiterer Bürokratie und Einsetzung einer Task-Force Entbürokratisierung durch den Bundestag zur Identifikation und zum Monitoring bestehender Regelungen und Gesetze. Neue Regelungen seien daraufhin zu überprüfen, ob sie zusätzliche Bürokratie für die Marktteilnehmer schaffen. Sollte dies der Fall sein, seien sie entweder abzulehnen oder alternativ andere bürokratieintensive Regelungen aufzuheben.
  • Schaffung einer einheitlichen Telematikinfrastruktur, sektorübergreifender Kommunikationskanäle und eines effizienten Datenschutzes: Datenschutzanforderungen seien zu harmonisieren, Patienten müssten autorisiert werden, Eigentümer ihrer Daten zu sein, und eine lebenslange Patienten-ID sei einzuführen, um Abläufe zu vereinfachen und eine sektorenübergreifende klare Zuordnung der Patientendaten zu ermöglichen.
  • Schaffung effizienter Prüfverfahren des MDK und Gewährleistung der Unabhängigkeit der Prüfer.
  • Outcome- statt Input-Orientierung. Die betriebsinterne Allokation vorhandener Ressourcen müsse Aufgabe des Leistungserbringers sein. Denn er wisse, wie Patientennutzen wirtschaftlich zu erbringen ist.
  • Schaffung von Qualitätstransparenz, idealerweise mit bestehenden Daten oder auf Basis der elektronischen Patientenakte (ePA).
  • Reduktion der regionalen Vielfalt in der Regulierung durch Harmonisierung von länderspezifischen Vorgaben und mehr Beständigkeit von Vorgaben.
  • Preise der stationären Pflege freigeben und auf Preiswettbewerb setzen. Da Heimbewohner, deren Angehörige oder die Sozialhilfe eine hohe preisabhängige Eigenbeteiligung an den Pflegekosten tragen, bestehe ein klarer Anreiz seitens der Nachfrager, günstige Preise und hohe Qualität zu erzielen.
  • Voraussetzung dafür sei aber, dass ein freier Marktzugang bestehe und ausreichend viele Anbieter in Konkurrenz zueinander treten könnten, sodass Wartelisten vermieden werden.
  • Pauschalierte Investitionsfördermittel statt komplexer und aufwändiger Förderanträge und ergänzend dazu Mittel aus dem Strukturfonds.
  • Schaffung von juristischer Sicherheit und Reduktion von Haftungsrisiken. Ergänzend seien sektorenübergreifende Standards zur Dokumentation und Datennutzung unabdingbar.
  • Entbürokratisierung an der Schnittstelle ambulant-stationär.
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