E-Paper
Sozialgericht Leipzig

Kliniken und Kassen liegen immer öfter im Clinch

Dr. Hartwig Kasten, Präsident des Sozialgerichtes Leipzig.

Dr. Hartwig Kasten, Präsident des Sozialgerichtes Leipzig.

Leipzig. „Wir können uns den Geschäftsanfall nicht aussuchen“, sagt Hartwig Kasten. Dem Präsidenten des Sozialgerichtes Leipzig zufolge ist 2017 die Zahl neuer Verfahren wieder explosionsartig in die Höhe geschnellt – nach einer leichten Ebbe in den zwei Jahren zuvor. Hauptgrund für den Anstieg um 19 Prozent gegenüber 2016: Streit zwischen Kliniken und Krankenkassen um Behandlungskosten. Ein Dauerbrenner am Gericht ist zudem weiterhin Hartz IV (Arbeitslosengeld II).

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Beim Streit zwischen Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen geht es vor allem ums Geld. War die OP stationär nötig oder hätte sie nicht kostengünstiger ambulant durchgeführt werden können? War die Diagnose fehlerhaft und kostete die Behandlung deshalb zu viel? Haben die Kliniken falsche beziehungsweise überhöhte Rechnungen eingereicht?

Streit um die Fallpauschale

Um Letzteres zu überprüfen, setzen die Kassen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein. Doch wer wiederum kommt für diese Kosten auf? Auch über die dafür festgesetzte Fallpauschale – 300 Euro – wird heftig gestritten. Allein dazu gingen laut Präsident Kasten noch im Dezember vorigen Jahres etwa 700 Klagen beim Sozialgericht ein, das für die Stadt Leipzig sowie die Landkreise Nordsachsen und Leipzig zuständig ist.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

In diesen Fällen verlangen die Krankenhäuser von den Krankenkassen, ihnen den Verwaltungsaufwand zu ersetzen, der aufgrund von Abrechnungsprüfungen entstanden ist. Die Kassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, erbrachte Leistungen der Kliniken ebenso überprüfen zu lassen wie erfolgte Abrechnungen. Dazu bedienen sich die Kassen des MDK. Bleibt eine Abrechnung nach Überprüfung unbeanstandet, hat die Kasse ausnahmsweise den Aufwand des Krankenhauses pauschal mit den besagten 300 Euro zu ersetzen.

„Bezogen auf die rund 700 dazu eingegangenen Verfahren beim Sozialgericht Leipzig ist zu prüfen, ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt“, so Kasten. Diese Rechtsfrage beschäftigt inzwischen auch das Bundesverfassungsgericht. „Der Ausgang ist noch offen. Wir sind gespannt.“

Nach wie vor viele Hartz-IV-Fälle

In anderen Streitfällen zu den Behandlungskosten geht es in der Regel um Summen zwischen 1500 und 2000 Euro, aber auch schnell mal um 100 000 Euro und mehr, berichtet Carsten Kups, Richter und Sprecher des Sozialgerichtes. Seinen Angaben zufolge drehten sich knapp 2000 Klagen am Leipziger Sozialgericht voriges Jahr um die gesetzliche Krankenversicherung einschließlich der Krankenhausvergütungen.

Insgesamt gab es 8315 neue Klagen und Eilverfahren; im Jahr 2016 waren es noch 6956 (siehe Grafik). Die Zahl der Klagen und Eilverfahren zu Hartz IV stiegen von 3775 (2016) auf 4021 (2017). In den anderen Gebieten – Pflegeversicherung, Renten- und Unfallversicherung, Arbeitsförderung/Arbeitslosengeld I und Sozialhilfe – seien die Neueingänge weitestgehend gleich geblieben, hieß es.

Altakten sogar noch von 2010 und 2011

Das größte Problem für das Gericht ist der inzwischen weiter gewachsene Berg an Altakten, der schon über etliche Jahre hinweg mitgeschleppt worden ist. Das bedeutet: Die Bürger müssen weiterhin oft lange auf Entscheidungen warten. „Wir haben noch besonders alte Verfahren aus den Jahren 2010 und 2011. Das ist nicht schön, sie müssen zeitnah erledigt werden“, sagt der Gerichtschef, der auch Richter ist. Immerhin betrug 2017 die aktuelle durchschnittliche Verfahrensdauer in Klageverfahren 17,6 Monate.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Gerichtsangaben zufolge ist die Anzahl unerledigter Klageverfahren von 10 531 (Ende 2016) auf immerhin 12570 (Ende 2017) um 19 Prozent angestiegen.

Derzeit acht Proberichter

Die Hauptgründe dafür reichen Jahre zurück. So waren zunächst die Streitfälle um Hartz IV sprunghaft gestiegen. „Und es gab Phasen der personellen Unterbesetzung“, erklärt Kasten. Hinzu kamen Ausfälle durch langzeiterkrankte und leistungsgeminderte Kollegen, fügt er hinzu und verweist auf die aktuell „sehr erfreuliche Entwicklung“.

Das sächsische Justizministerium hat das Sozialgericht derzeit über den rein rechnerischen personellen Bedarf mit zwei Richtern zusätzlich hinaus ausgestattet. „Die Hilfe aus Dresden ist sehr wichtig. Dieses Programm ist auf drei Jahre ausgelegt“, so Kasten. Das bedeutet, dass dem Gericht derzeit acht Proberichter zugewiesen wurden (Berufsrichter, die noch nicht auf Lebenszeit ernannt sind). „Sehr engagierte und hervorragende junge Leute“, lobt Pressesprecher Kups. „Wir versuchen jetzt, alle Selbstheilungskräfte zu aktivieren“, meint der Präsident.

Von Sabine Kreuz

LVZ

Mehr aus Leipzig

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken